Straßenverkehrsordnung - Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für "All-direction-stops" im Bereich von Tempo-30-Zonen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:20

Pet 1-18-12-9213-026164

Straßenverkehrs-Ordnung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, in Tempo-30-Zonen „all-direction stops“ einzurichten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 55 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass mit
„all-direction stops"-Kreuzungen bezeichnet würden, die an allen Seiten mit
Stoppschildern versehen seien. Entsprechend müssten alle Verkehrsteilnehmer an
diesen Kreuzungen anhalten, Fußgänger hätten jedoch grundsätzlich Vorrang. Diese
Regel sei in Wohngebieten der USA, in Kanada, in Namibia und in Südafrika
weitverbreitet und habe sich dort bewährt. Allerdings seien die damit verbundenen
Verhaltensregeln unterschiedlich. So gelte in den USA und Kanada eine „first-come,
first-served“-Regel, demnach dürfe der, der zuerst an der Kreuzung eintreffe, auch
als erster fahren. Daneben gebe es die „Nord-Süd vor West-Ost-Regelung“, wonach
Kfz auf Straßen in Nord-Süd-Richtung Vorrang vor Kfz auf Straßen in West-Ost-
Richtung hätten. Der Bund solle die rechtliche Voraussetzung schaffen, damit die
Kommunen „all-direction stop“-Kreuzungen einrichten könnten. Gelten solle die
Neuregelung ausschließlich für gering befahrene Straßen mit erhöhtem
Verkehrssicherheitsbedarf (Anliegerstraßen in reinen Wohngebieten, Straßen vor
Schulen etc.). Ergänzend sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen festgesetzt
werden.
Mit der Petition werde jedoch dafür plädiert, die Regelung zu übernehmen, die sich in
Namibia und Südafrika bewährt habe: Hier gebe es keinerlei Vorgaben; die Kfz

müssten unter sich regeln, wer wann fahre. Diese Regelung garantiere eine größere
Aufmerksamkeit und Vorsicht der Straßennutzer. Sie sei außerdem mit sehr
geringem baulichen Aufwand umzusetzen und sei dadurch kostengünstig.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss gab der Bundesregierung Gelegenheit, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass eine Erläuterung, welche
deutschen Rechtsvorschriften durch die Petition als unzureichend kritisiert werden,
fehlt. Ferner wird mit der Petition zwar die Einrichtung von „all-direction stop“-
Kreuzungen gefordert, gleichzeitig wird jedoch wiederholt für die Regelung in
Namibia und Südafrika geworben.
Vor diesem Hintergrund führt der Petitionsausschuss aus, dass die Straßenverkehrs-
Ordnung unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften bereits verschiedene
Instrumente zur Verkehrsberuhigung beinhaltet, dazu gehören beispielsweise der
verkehrsberuhigte Bereich und Tempo-30-Zonen. Einer Änderung der rechtlichen
Regelungen bedarf es aus Sicht des Ausschusses nicht, da die vorhandenen
Regelungen – wie rechts vor links – den Verkehrsteilnehmern bekannt sind.
Die mit der Petition vorgetragene generelle Idee, dass sich Verkehrsteilnehmer
untereinander einigen sollten, wer fahren solle, wurde mit den Ländern diskutiert, als
es bei der Auseinandersetzung mit dem Thema „shared space“ darum ging, ob
grundsätzlich auf Verkehrszeichen verzichtet werden solle. Im Ergebnis hielten Bund
und Länder die bestehenden Vorschriften für verständlich und auch unter dem
Aspekt der Verkehrssicherheit für erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde
auch diskutiert, ob Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild in Deutschland
möglich sind. Allerdings wurden ein „Vortrittsrecht für Fußgänger“ und die in der
Schweiz vorgesehene 20-km/h-Höchstgeschwindigkeitsregelung als zu hoch und
damit der Verkehrssicherheit abträglich angesehen. Zur Verkehrsberuhigung könnten
als gute Alternativen die Tempo-20-Zone oder der verkehrsberuhigte Bereich dienen,
allerdings ohne Vortrittsrecht für Fußgänger.
Bei dem vorgetragenen Vorschlag darf aus Sicht des Ausschusses auch Folgendes
nicht übersehen werden: Die Fahrkultur in Südafrika und Namibia im Allgemeinen ist

nicht mit derjenigen in Mitteleuropa vergleichbar. Regelungen im Straßenverkehr, die
dort funktionieren, können nicht einfach in ein ganz anderes Rechtssystem und eine
andere Rechtskultur übertragen werden. Ein Vergleich mit anderen Ländern, und
zudem noch mit Ländern auf anderen Kontinenten, ist aufgrund der vielen
Unterschiede schwierig. Auch infrastrukturell bestehen große Unterschiede. In
Europa ist die in der Petition vorgeschlagene Regelung nicht bekannt. Sie auf
Deutschland zu übertragen, erscheint dem Ausschuss vor diesem Hintergrund weder
notwendig noch sinnvoll.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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