Reģions: Vācija

Straßenverkehrsrecht - Ausrüstung aller Fahrzeuge mit einem digitalen Thermometer

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
36 Atbalstošs 36 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

25.10.2016 04:22

Pet 1-18-12-921-022736



Straßenverkehrsrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass in Pkw auf der Innenseite der Fensterscheibe ein

digitales Thermometer angebracht sein muss, auf dem sich von außen die

Innentemperatur ablesen lässt.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und 45 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es bei großer

Hitze immer wieder vorkomme, dass Eltern ihre kleinen Kinder oder Haustierbesitzer

ihre Tiere im Auto ließen. Die Kinder oder die Tiere könnten dabei

Kreislaufzusammenbrüche erleiden oder sogar zu Tode kommen. Vielen Menschen

sei nicht bewusst, wie schnell in einem geschlossenen Pkw trotz eines spaltbreit

geöffneten Fensters und nur mäßig hoher Außentemperatur, die Innentemperatur

ansteige. Ein Thermometer würde den Eltern oder Haustierbesitzern die Temperatur,

der sie ihr Kind oder Haustier aussetzten, vor Augen führen. Zudem könnten

hilfsbereite Personen bei einer konkreten Temperaturanzeige schneller über

Hilfsmaßnahmen entscheiden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dem Fahrzeugführer eine

Verantwortung zum sicheren Führen von Fahrzeugen zukommt. Dazu gehört auch die

Fürsorgepflicht für Fahrzeuginsassen, insbesondere für Kinder oder ältere

Fahrzeuginsassen. Dies trifft auch dann zu, wenn ein Fahrzeug geparkt wird und

Insassen im Fahrzeug zurückgelassen werden. Generell muss empfohlen werden,

dass bei sommerlichen Temperaturen keine Insassen in Fahrzeugen verbleiben

sollen.

Die Wirksamkeit eines im Fahrzeug angebrachten Thermometers muss nicht

zwangsläufig gegeben sein. Zum einen werden nicht alle Passanten auf die angezeigte

Temperatur achten. Zum anderen wird eine Entscheidung über hohe Temperaturen im

Innenraum von Kraftfahrzeugen von Passanten unterschiedlich beurteilt werden. Dies

kann dazu führen, dass Notfallmeldungen, wie von der Petentin vorgeschlagen, ohne

berechtigte Grundlage abgesetzt werden.

Die Notwendigkeit eines Thermometers für die Kontrolle der Innenraumtemperatur

beim Einsteigen in ein Fahrzeug wird nicht als notwendig erachtet. Beim Öffnen der

Türen von Fahrzeugen wird eine hohe Innenraumtemperatur auch ohne Thermometer

festgestellt werden können. Es hängt jedoch vom subjektiven Empfinden der einzelnen

Person ab, ob eine Temperatur im Innenraum als zu hoch erachtet wird. Dabei bleibt

es den Fahrzeugnutzern unbenommen, so lange zu warten, bis sich der Innenraum

eines Fahrzeugs auf ein akzeptables Maß abgekühlt hat.

Der verpflichtende Einbau eines Thermometers zur Überwachung der

Innenraumtemperatur bei Fahrzeugen wird daher nicht unterstützt. Es spricht jedoch

nichts gegen einen freiwilligen Einbau eines Thermometers im Innenraum eines

Fahrzeugs.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen

europaweit geregelt ist. Eine Vorschrift zur Ausrüstung aller Kraftfahrzeuge mit einem

Innenraumthermometer ist auf nationaler Ebene nicht möglich.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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