Straßenverkehrsrecht - Beschränkung für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
137 Unterstützende 137 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

137 Unterstützende 137 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:11

Pet 1-18-12-921-002286

Straßenverkehrsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Fahranfänger nur Kfz bis mit bis zu 60 PS fahren
dürfen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gingen 137 Mitzeichnungen und 49 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, besonders junge Leute
überschätzten sich und neigten zu Fahrzeugen mit hoher Motorleistung. Durch die
Beschränkung des Führerscheins für Fahranfänger könnten Gefahren verringert und
die Zahl schwerer Unfälle gesenkt werden. Auch sollten spezielle Kurse nach zwei
Jahren Fahrpraxis Pflicht sein, damit das Verhalten in Gefahrensituationen besser
trainiert werde.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt die weitere Reduzierung des von
jungen Verkehrsteilnehmern ausgehenden Unfallrisikos ein wichtiges Anliegen dar.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verringerung von
Unfallgefahren, die Senkung der Unfallzahlen und besonders die

Fahranfängervorbereitung Gegenstände einer Reihe von Initiativen und Debatten in
den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages waren.
Fahranfänger sind in der Tat besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gründe
sind mangelnde Fahrerfahrung im Straßenverkehr, geringeres fahrerisches Können
und erhöhte Risikobereitschaft.
Der Ausschuss stellt fest, dass mit der Fahrerlaubnis auf Probe und dem strikten
Alkoholverbot für Fahranfänger bereits Regelungen getroffen wurden, um durch
Fahranfänger verursachte Unfallgefahren entgegenzuwirken. Erfolg des seit 2007
geltenden strikten Alkoholverbots ist die Verringerung der Unfallbeteiligungen unter
Alkohol bei jungen Fahranfängern bis 21 Jahre um 17 Prozent. Mit dem „Begleiteten
Fahren mit 17“ ist neben die professionelle Fahrschulausbildung ein weiteres
Element zur Vorbereitung getreten. Durch die längerfristige fahrpraktische Einübung
in das Fahren in Begleitung eines fahrerfahrenen und zuverlässigen Mitfahrers wird
das Fahrerfahrungsdefizit von Fahranfängern deutlich gemindert. Bezüglich des
Verkehrsverhaltens wird der Vorbildeffekt genutzt. Die dargestellten Maßnahmen
zielen darauf ab, Fahranfänger dazu zu bringen, sich verantwortungsbewusst zu
verhalten, die für alle Kraftfahrer geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten und
ihren Nutzen zu erkennen.
Der Ausschuss weist auf das Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbereitung in
Deutschland hin. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat
die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt.
Vertreter von Wissenschaft, Verbänden sowie der Fahrlehrerschaft arbeiten an der
weiteren Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr für Fahranfänger. U. a.
sollen nach dem Vorbild Österreichs Wiederholungsfahrten, sogenannte Feedback-
Fahrten als zusätzliches Fahrtraining nach der Führerscheinprüfung erprobt werden.
Das Konzept soll weitere Schritte zur Verbesserung der Fahranfängersicherheit
aufzeigen und das jeweilige Sicherheitspotenzial bewerten.
Der mit der Petition geforderten Leistungsbegrenzung kann der Ausschuss nicht
folgen. Eine der Hauptursachen für Unfallhäufigkeit ist überhöhte Geschwindigkeit.
Geschwindigkeitsübertretungen aber sind nicht logische Folge hoher Motorleistung.
Auch mit vergleichsweise niedrigen Motorleistungen ist es möglich, die
vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten erheblich zur übertreten. In komplexen
Verkehrssituationen ist die richtige Reaktion oft ebenso ausschlaggebend wie die
jeweilige Geschwindigkeit. Beides wird nicht gefördert durch leistungsgeminderte

Fahrzeuge. Nach Einschätzung des Ausschusses können die entscheidenden
Defizite nur in den Köpfen, nicht unter den Motorhauben angegangen werden.
Nach Beurteilung des Ausschusses werden Fahrschüler durch die umfangreiche
Fahrausbildung in Deutschland mit den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen
vertraut gemacht und lernen, ein Kfz entsprechend der herrschenden
Verkehrsverhältnisse sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher zu führen.
Hinzu tritt, die Fahrerlaubnisklassen sind detailliert auf europäischer Ebene geregelt.
Für die vorgeschlagene Regelung lässt die diesbezüglich einschlägige Richtlinie
keinen Raum. Der Petitionsausschuss sieht aus den oben dargestellten Gründen
keine Veranlassung, eine Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben zu verfolgen.
Die Erlangung von Fahrpraxis würde nach Einschätzung des Ausschusses sogar
erschwert, da junge Fahrerinnen und Fahrer ggf. nicht in der Familie vorhandene
Pkw bewegen dürften.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
parlamentarischen Prüfung die Forderung nicht zu unterstützen. Er hält die geltenden
fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen für sachgerecht und empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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