Straßenverkehrsrecht - Erlass eines umfassenden Regelwerkes für autonomes Fahren

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
45 Ondersteunend 45 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

45 Ondersteunend 45 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

25-10-2016 04:22

Pet 1-18-12-921-025500



Straßenverkehrsrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition werden umfassende Regelungen für das autonome Fahren gefordert,

durch die vor allem die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und die Passanten

sichergestellt wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 45 Mitzeichnungen und 91 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im

Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass autonom

fahrende Fahrzeuge mit einem Lenkrad ausgestattet werden müssten, damit der

Fahrer in Notsituationen jederzeit eingreifen könne. Außerdem müsse die jederzeitige

Ausschaltbarkeit der autonomen Fahrfunktionen möglich sein. Ferner wird ausgeführt,

dass die weltweit führende deutsche Autoindustrie Standards für autonomes Fahren

setzen solle. Dabei solle der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu

dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Einleitend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass bis zum fahrerlosen Fahren,

also dem autonomen Fahren, vorher verschiedene Stufen der technischen

Entwicklung zu durchlaufen sind. Das fahrerlose Fahren in einem Entwicklungsschritt

ist nicht vorgesehen.



Derzeit konzentrieren sich die Abstimmungen in erster Linie auf den Übergang vom

teilautomatisierten zum hochautomatisierten Fahren.

Bei der Teilautomatisierung übernimmt das System die Quer-(Ausrichtung der Position

des Fahrzeugs durch Lenken) und Längsführung (Regulierung der Geschwindigkeit

durch Beschleunigen oder Abbremsen). Aufgrund der technischen Grenzen ist es hier

aber weiterhin erforderlich, dass der Fahrer das System dauernd überwachen muss

und die Steuerung ggf. jederzeit übernimmt. Ein Beispiel hierfür ist der sog.

Stauassistent.

Erst ab der „Hochautomatisierung“ übernimmt das System Längs- und Querführung

aufgrund der technischen Reife in der Art und Weise, dass es technisch nicht mehr

erforderlich ist, dass der Fahrer das System permanent überwacht. Der Fahrer muss

die Steuerung erst nach Aufforderung mit gewisser Zeitreserve (Vorwarnzeit) wieder

übernehmen.

In der weiteren Stufe der sog. „Vollautomatisierung“ übernimmt das System die Quer-

und Längsführung vollständig und dauerhaft, bei Erfordernis wird das System

selbständig in den risikominimalen Zustand zurückkehren.

Ab Autonomie/Fahrerlosigkeit ist kein Fahrer mehr erforderlich, weil das System ohne

Einschränkung eigenständig in der Lage ist, in allen Anwendungsbereichen jede für

das Fahren erforderliche Steuerung einzuleiten und umfassend durchzuführen

(fahrerersetzend).

Der Ausschuss betont, dass in allen beschriebenen Systemen die Abschaltbarkeit der

automatisierten Systeme durch den Fahrer vorgesehen ist. Er ergänzt ferner, dass es

eine Zulassung von Fahrzeugen mit automatisierten Systemen ohne den Nachweis,

dass diese sicher sind, nicht geben wird.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass automatisiertes Fahren eine

Fortentwicklung von Sicherheitssystemen ist, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

beiträgt. Angesichts des Umstandes, dass die Hauptursache von Verkehrsunfällen

menschliches Fehlverhalten ist, bietet die technische Unterstützung des Fahrers durch

Assistenz- oder automatisierte Systeme enorme Potenziale zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit. Als Beispiel sei die Weiterentwicklung der Antiblockiersysteme hin

zu komplexeren Systemen wie Spurhalte- oder Notbremsassistenten genannt. Trotz

des sich fortwährend vergrößernden Verkehrsaufkommens hat sich die

Verkehrssicherheit auch dank der Weiterentwicklung der technischen Systeme erhöht.



Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen, vor allem aus Sicherheitsgründen umfassende

Regelungen für das autonome Fahren zu erlassen, mit den dargestellten Maßnahmen

und Anforderungen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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