Regiune: Germania

Straßenverkehrswesen - Abschaffung der Schildkombination "Fußweg/Radfahrer frei"

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 36 in Germania

Petiția este respinsă.

36 36 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

14.08.2018, 04:27

Pet 1-18-12-92-038319 Straßenverkehrswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Schildkombination "Fußweg/Radfahrer frei"
abzuschaffen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Verkehrszeichenkombination Zeichen 239 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„Gehweg“ mit Zusatzzeichen 1022 „Radfahrer frei“ keinen Mehrwert für Radfahrer
bringe. Diese dürften auf den so gekennzeichneten Wegen lediglich 6 km/h fahren,
was allein aus Gründen des Gleichgewichtshaltens problematisch sei. Bisher sei der
Vorteil dieser Wege gewesen, dass Eltern mit kleinen Kindern (unter zehn Jahren) dort
zusammen mit ihren Kindern haben fahren können. Seit der letzten Änderung der
StVO sei dies nicht mehr nötig, da Eltern nun zusammen mit ihren Kindern auf
Bürgersteigen fahren dürften und Kinder nun auch auf Radwegen fahren dürften, die
nicht auf der Fahrbahn lägen. Außerdem würden viele Kfz-Fahrer zu Unrecht davon
ausgehen, dass Radfahrer diese kombinierten Gehwege benutzen müssten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Einleitend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Zeichen 239 einen
Gehweg kennzeichnet, wo eine Klarstellung erforderlich ist. Der Klarstellung bedarf es
nach der das Zeichen begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nur dort, wo
die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht bereits aus dessen
Ausgestaltung ergibt. Die Freigabe des Gehwegs zur Benutzung durch Radfahrer
kommt dabei nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der
Fußgänger vertretbar ist. Die Beschaffenheit und der Zustand des Gehwegs sollen
dann auch den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen des Radverkehrs (beispielsweise
Bordsteinabsenkung an Einmündungen und Kreuzungen) entsprechen.

Der Ausschuss hält fest, dass auf solchen, für den Radverkehr freigegebenen
Radwegen gilt: der Radverkehr muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen.
Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig,
muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Der Ausschuss hebt hervor, dass es sich bei dem Begriff „Schrittgeschwindigkeit" um
einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Die Rechtsprechung hat dazu bereits
wiederholt geurteilt, dass darunter Geschwindigkeiten von 6 bis 11 km/h zu
subsumieren sind. Damit ist dort zwar eine langsamere Fahrgeschwindigkeit als auf
der Fahrbahn oder auf Radwegen erlaubt, sie beträgt aber bis zu 11 km/h, was
insbesondere die Geschwindigkeit von vorsichtig fahrenden Radfahrern durchaus in
der Praxis abbildet. Solche Geschwindigkeiten sind der StVO auch in anderen
Verkehrsbereichen nicht fremd, zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsteilnahme im
verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 der StVO). Zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen haben im Übrigen belegt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeiten
beim Fahrradfahren für gewöhnlich bei 10 bis 25 km/h liegen.

Im Übrigen erlaubt die im Dezember 2016 in Kraft getretene Änderung der StVO
lediglich die Begleitung der jungen Kinder auf Bürgersteigen durch eine
Aufsichtsperson.

Hinzu kommt, dass diese Verkehrszeichenkombination mit Blick auf ungeübte
Radfahrer Eingang in die StVO gefunden hat. Vor allem zahlreiche ältere Radfahrer
nutzen mit Bedacht dieses zusätzliche Angebot, weil sie sich auf der Fahrbahn
unsicher fühlen und meist im geringen Geschwindigkeitsbereich unterwegs sind. Auch
mit Blick auf den demografischen Wandel kann dem Ansinnen der Petition daher nicht
gefolgt werden.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses erlaubt die Beibehaltung dieser
Beschilderungsmöglichkeit eine sachgerechte Verkehrszeichenanordnung im
konkreten Einzelfall, um den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen vor Ort
mit Blick auf die Sicherstellung eines flüssigen und geordneten Verkehrsablaufs am
besten gerecht werden zu können.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bedeutung der
Verkehrszeichen einen großen Teil der Theoretischen Führerscheinprüfung ausmacht.
Es kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung der
Verkehrszeichenkombination „Fußweg/Radfahrer frei“ den Kfz-Fahrern nicht bekannt
ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum