Region: Tyskland

Straßenverkehrswesen - Ausweisung von Europastraßen auf Nummerntafeln oder Wegweisern

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
69 Støttende 69 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

69 Støttende 69 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.15

Pet 1-17-12-92-041660Straßenverkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Europastraßen in Deutschland auf Wegweisern und
Nummerntafeln auszuweisen und entsprechende Regelungen zu erlassen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Europastraßen der Ausweisung europaweiter Verkehrskorridore dienen würden.
Dementsprechend seien in den meisten europäischen Ländern diese Straßen
zusätzlich zu den nationalen Straßennummern auf Wegweisern und
Nummernschildern zu finden. In Deutschland hingegen sei diese Ausweisung nicht
vorgenommen worden. Im Sinne eines vereinheitlichten Europas solle aber auch hier
eine Kenntlichmachung auf der wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen
erfolgen. Um die Kosten minimal zu halten, könne diese auch nach und nach
geschehen. Zwingend solle die Ausweisung von Europastraßen bei der Aufstellung
neuer Straßenschilder erfolgen und nachfolgend in einem längeren
Übergangszeitraum auch als Ergänzung der bestehenden Schilder.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 69 Mitzeichnungen und 9 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Europastraßen Fernstraßen
sind, welche ein Netz bilden, das sich quer durch alle Staaten des europäischen
Kontinents sowie Zentral- und Kleinasien zieht. Die Europastraßen dienen dem
internationalen Verkehr mit einem Netz von ungefähr 50.000 Kilometern Länge. Sie
sind durch ein weißes E mit Straßennummer auf grünem Grund gekennzeichnet. In
der Bundesrepublik Deutschland werden die Europastraßennummern größtenteils
nicht auf den Wegweiserschildern, sondern auf den Entfernungstafeln auf
Autobahnen verzeichnet.
Dem Nummernsystem der Bundesautobahnen (A-Nummernsystem) ist ein Prinzip
zugrunde gelegt, nach welchem die einzelnen Verkehrsteilnehmer bereits grob die
Lage, die Richtung und die Bedeutung der jeweiligen Autobahn erkennen können.
Demnach können die Bundesfernstraßen schon anhand ihrer Anfangsziffer ungefähr
der entsprechenden Region zugeordnet werden, indem die Ziffer von Norden nach
Süden aufsteigende Verkehrsregionen kennzeichnen. Weiterhin wurden die
überwiegend in West-Ost-Richtung verlaufenden Strecken mit geraden Nummern
und die weitgehend in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Fernstraßen mit ungeraden
Nummern versehen. Einstellige Nummern sind den für den internationalen Verkehr
beziehungsweise Fernverkehr bedeutenden, weite Strecken umfassenden
Autobahnrouten zugeordnet. Die zweistelligen Nummern bezeichnen großräumige
Autobahnstrecken und die dreistelligen Nummern kennzeichnen generell kurze,
regionale Autobahnen mit Zubringerfunktion.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass das Nummernsystem der
Europastraßen mit den E-Nummern zwar ein ähnliches, aber doch unabhängiges
Nummernsystem darstellt, welches im Gegensatz zum derzeitigen deutschen System
der A-Nummern aufgrund des grobmaschigeren Netzes der Europastraßen nicht die
gleiche Orientierungshilfe bieten kann. Darüber hinaus bildet das europäische Raster
nicht in gleichem Maße die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Autobahnen ab.
Aus Sicht des Petitionsausschusses könnte eine zusätzliche Ausweisung der
E-Nummern auf den Wegweisern dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer die
dargestellten Informationen nicht richtig oder vollständig aufnehmen können. Im
Hinblick auf die hohe Geschwindigkeit, mit der Autobahnbenutzer die Wegweiser
passieren, kann nur ein beschränkter Umfang an Informationen verarbeitet werden.
Darüber hinaus darf die Konzentration der Verkehrsteilnehmer zum umsichtigen und

sicheren Führern ihrer Kraftfahrzeuge nicht übermäßig gestört werden. Sie sollen mit
einem Blick die Darstellungen auf Wegweisern erfassen können. Die Komplexität der
Wegweiser an Bundesfernstraßen würde erhöht, ohne dass eine Verbesserung der
Wegweisung zu erreichen wäre. Auch die Orientierung könnte durch die Verwendung
beider Nummern ferner durch den nicht in allen Fällen übereinstimmenden Verlauf
der Europastraßen und der Autobahnen erschwert werden. So weist die A 3 als eine
der bedeutendsten Verkehrsachsen in Deutschland in ihrem Verlauf sechs
unterschiedliche Europanummern auf.
Aufgrund der dargestellten Funktion des A-Nummernsystems als Orientierungshilfe
könnte eine generelle und umfassende Umstellung auf das E-System Nachteile
hinsichtlich der Orientierung der Verkehrsteilnehmer sowie der Lokalisierung von
Verkehrsfunkmeldungen bedeuten. Zudem wäre der Teil des Autobahnnetzes, der
kein Teil des europäischen Fernstraßennetzes ist, vom E-Nummernsystem nicht
erfasst.
Generell begrüßt der Ausschuss zwar das Ziel eines vereinheitlichten Europas sowie
das Engagement, Kennzeichnungen in Europa zu harmonisieren.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Aufgaben des deutschen Nummernsystems
und der Gefahr der Überforderung der Verkehrsteilnehmer vermag der
Petitionsausschuss im Ergebnis jedoch keinen parlamentarischen Handlungsbedarf
zu erkennen. Er hält das bestehende Nummernsystem an Bundesautobahnen für
sachgerecht und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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