Regione: Germania

Straßenverkehrswesen - Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Mensch und Natur

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
189 Supporto 189 in Germania

La petizione è stata respinta

189 Supporto 189 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 16:54

Pet 1-17-12-92-038767Straßenverkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Straßenverkehr in Deutschland - etwa durch
das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag - auf seine
Folgen für Mensch und Natur untersucht wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der
Entwicklungstrend im Automobilbau gehe zu immer größeren Fahrzeugen. Der Trend
zu Geländewagen, die Diskussion um die „Gigaliner“ und die „Gigantonomie“ bei
landwirtschaftlichen Fahrzeugen „sprenge“ alle Dimensionen. Zudem seien die
Straßen nicht auf solche Fahrzeuge ausgelegt. Einer Behörde, wie dem Büro für
Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) müsse es möglich
sein, diese Entwicklung mit Blick auf die Bedürfnisse der Menschen und die
Dimensionen unserer Städte, zu steuern. Eine Besteuerung von Pkws, Treibstoff und
Parkmöglichkeiten sowie die Vergünstigung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) könne einen Anreiz darstellen, mal wieder zu Fuß zu gehen, das Rad zu
nutzen oder auf den ÖPNV umzusteigen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der Eingabe, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 189 Mitzeichnungen und
56 Diskussionsbeiträge vor.
Der Ausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu
der Eingabe dazulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Mit Bezug auf die Forderung des Petenten, die Folgen des Straßenverkehrs
beispielsweise durch das TAB untersuchen zu lassen, weist der Ausschuss darauf
hin, dass dieses u. a. die Identifikation und Analyse gesellschaftspolitischer
Konfliktfelder sowie die Herausarbeitung von Handlungsbedarf und –möglichkeiten
des Parlaments untersucht. Das TAB analysierte beispielsweise Möglichkeiten zur
Entlastung des Verkehrsnetzes sowie der Verlagerung von Straßenverkehr auf
umweltfreundliche Verkehrsträger.
Hinsichtlich der Kritik des Petenten am verkehrspolitischen Entwicklingstrend, stellt
der Ausschuss fest, dass die Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen die Planung und den Bau von Straßen nach technischen Vorgaben
regelt. Dabei muss für Straßenverläufe und –bündelungen die nach der StVZO
maximal zulässige Fahrzeuggröße berücksichtigt werden. Straßenschnitte erhalten
zudem seitliche Bewegungsspiel- und Sicherheitsräume.
Ferner weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in der Europäischen Union
einheitliche kraftfahrzeugtechnische Vorschriften gelten, ohne deren Einhaltung für
Fahrzeuge keine Typengenehmigung erteilt wird. Diese Richtlinie gibt die maximal
zulässige Höhe, Länge und Breite für Pkws, Omnibusse, LKWs und ihre Anhänger,
aber auch für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen vor.
Es kann aus Sicht des Ausschusses deshalb davon ausgegangen werden, dass
entgegen der in der Petition vorgetragenen Annahme, Autobahnen und Landstraßen
von Fahrzeugen mit überdurchschnittlich großen Fahrzeugabmessungen problemlos
befahren werden können. Innerorts ist zu erwarten, dass die Fahrer dieser
Fahrzeuge besondere Rücksichtnahme üben.
Gleichwohl weist der Ausschuss darauf hin, dass der verkehrspolitische
Entwicklungstrend – wie beispielsweise die Erprobung des Einsatzes von
„Gigalinern“ – in den parlamentarischen Gremien des Bundestages fortlaufend
diskutiert wird. Die entsprechenden verkehrspolitischen Vorlagen sowie der oben
genannte TAB-Bericht können im Internet unter www.bundestag.de bzw. unter
www.tab-beim-bundestag.de eingesehen werden.
Der Ausschuss vermag vor diesem Hintergrund das mit der Petition verfolgte
Anliegen nicht zu unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das

Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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