Bölge : Almanya

Straßenverkehrswesen - Beschluss einer Stilllegeprämie für privat genutzte PKWs

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Destekleyici 29 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

16.01.2019 03:26

Pet 1-18-12-92-044541 Straßenverkehrswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird vorgeschlagen, eine Stilllegeprämie für privat genutzte Pkw zu
zahlen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 34 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass angesichts der
enormen Umweltprobleme (Abgase, Feinstaub durch den Reifenabrieb,
Flächenverbrauch, Ressourcen- und Energieverschwendung), die durch den
Individualverkehr entstünden, eine Stilllegeprämie als Anreiz für Fahrzeughalter
gezahlt werden solle, damit dieser seinen privaten Pkw abmelde. Die staatliche
Prämien oder Steuergutschriften in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro jährlich sollten für
die Dauer von bis zu zehn Jahren gezahlt werden. Dadurch solle ein Anreiz für
Fahrzeughalter geschaffen werden, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass Prämien oder
Steuervergünstigungen für die Stilllegung eines Fahrzeugs nach seiner Einschätzung
kein geeignetes Mittel sind, um die Negativfolgen des motorisierten Individualverkehrs
zu begrenzen. Er erachtet es vielmehr als sinnvoll, einen ausgewogenen
Maßnahmenmix umzusetzen, um die Negativfolgen des Individualverkehrs zu
reduzieren. Dazu gehören die Regulierung aller Fahrzeuggattungen in Bezug auf
Luftschadstoffe, Klimagase, Lärm und Unfallsicherheit. Ferner gehören dazu die
Förderung von umweltfreundlichen Antriebsarten — Elektro-, Hybrid- und
Brennstoffzellenantrieben — und die Unterstützung von umweltfreundlichen
Kraftstoffen wie Biokraftstoffen, Erdgas, Wasserstoff und erneuerbarer Elektrizität
(Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung, MKS). Daneben werden der
Schienenverkehr und der öffentliche Personennahverkehr intensiv gefördert.

Der Ausschuss weist an dieser Stelle darauf hin, dass die die Bundesregierung
tragenden Parteien sich im aktuellen Koalitionsvertrag zur Einhaltung des Pariser
Klimaschutzabkommens und des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung
verpflichtet haben. Im Klimaschutzplan 2050 hat sich die Bundesregierung das Ziel
gesetzt, den gesamten deutschen Verkehr bis zum Jahr 2050 weitgehend
treibhausgasneutral zu organisieren. Dafür sind Maßnahmenbündel vorgesehen, die
u. a. die Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und des Schienenverkehrs beinhalten. Mit einem Schienenpakt von Politik
und Wirtschaft etwa sollen bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden
gewonnen und dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene
verlagert werden. Auch der kombinierte Verkehr soll weiter gestärkt werden.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden viele Maßnahmen mit dem Ziel der
Verlagerung von Verkehren auf die Schiene initiiert: Im Juni 2016 wurde der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zusammen mit
Branchenvertretern erarbeitete Masterplan Schienengüterverkehr vorgestellt. Der
Masterplan beinhaltet ein breites Bündel von 66 Maßnahmen sowie fünf
Sofortmaßnahmen, um den Schienengüterverkehr zu stärken und bessere
Voraussetzungen für eine verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene
zu schaffen. Die neue Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zur dauerhaften
Umsetzung des Masterplans verpflichtet. Das BMVI hat bereits mit der Umsetzung
begonnen.

Derzeit erarbeitet das BMVI einen modellhaften Fahrplan für den Deutschland-Takt,
dessen Arbeitstitel „Zielfahrplan 2030 plus“ lautet. Dieser umfasst sowohl den
Personenverkehr als auch Systemtrassen für den Güterverkehr auf der Schiene in
ganz Deutschland. Die hierfür erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen werden für den
Planfall Deutschland-Takt ermittelt und bewertet. Die Einführung eines Integralen
Taktfahrplans (Prinzip des Deutschland-Takts) ermöglicht zudem eine hohe
Verfügbarkeit von Systemtrassen im Schienenpersonen- und -güterverkehr. Dies führt
zu Kapazitätsausweitungen und kann zu einem Mehr an Reiseverbindungen, zu einer
höheren Reisegeschwindigkeit, kürzeren Umstiegen und damit zu einer Steigerung der
Nachfrage führen. Insgesamt kann der Deutschland-Takt dazu beitragen, den
motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen, eine Stilllegeprämie für privat genutzte Pkw zu zahlen, nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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