Περιοχή: Γερμανία

Straßenverkehrswesen - Dauerhafte Finanzierung der Aktion Stadtradeln

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
2.806 Υποστηρικτικό 2.806 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

2.806 Υποστηρικτικό 2.806 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:13 μ.μ.

Pet 1-17-12-92-045868Straßenverkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, die Aktion „Stadtradeln“ weiter aus Bundesmitteln zu
fördern.
Zu dem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2.806 Mitzeichnungen und
52 Diskussionsbeiträgen vor. Ferner gingen mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung ein, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die angestrebte
Energiewende werde ohne gleichzeitige Mobilitätswende nicht gelingen. Das
Erreichen der Klimaschutzziele sei von der Änderung des Verkehrsverhaltens
abhängig. Mit dem Rad stehe insbesondere im Nahbereich eine Alternative zum
Kraftfahrzeug zur Verfügung.
Das Klimabündnis „Stadtradeln“ habe seit fünf Jahren eine bundesweite
Marketingmaßnahme für den Radverkehr etabliert. Die Bundesregierung dürfe die
finanzielle Förderung nicht einstellen; ansonsten würden die erreichten Fortschritte
und der geleistete Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung zunichte gemacht.
Angesichts der heutigen Verkehrssituation und der hierdurch entstandenen
Umweltbelastung müsse der Radverkehr weiterhin intensiv gefördert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement von staatlicher wie privater und
gesellschaftlicher Seite, den Fahrradverkehr zu fördern. Neben potenziell positiven
Auswirkungen auf die Gesundheit der Radfahrer ist Radfahren umweltfreundlich. Der
Radverkehr trägt zur Reduzierung von Umwelt- sowie verkehrsbedingten
Lärmbelastungen bei. Der Ausschuss erkennt die Bemühungen der
Bundesregierung, den Fahrradverkehr weiter auszubauen und zu seiner Beachtung
im Gesamtsystem beizutragen, an. Der Radverkehr ist fester Bestandteil der
Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik. Seine Förderung war Gegenstand
zahlreicher Debatten und Initiativen in den verschiedenen Gremien des Deutschen
Bundestages (vgl. u. a. Plenarprotokoll 17/198 und Bundestags-Drucksachen
– BT-Drs – 17/8929, 17/9506). Die genannten Dokumente können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Wesentliches Instrument zur Förderung des Fahrradverkehrs ist der Nationale
Radverkehrsplan der Bundesregierung (BT-Drs 17/10681). Darin werden neue
Förderungsstrategien aufgezeigt und Projekte finanziell unterstützt, die modellhaft
und innovativ einen Beitrag hierzu leisten. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 jährlich
drei Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Fokus der Förderung im Rahmen des
Nationalen Radverkehrsplans steht die Initiierung von Vorhaben, Aktionen und
Projekten; allerdings vor allem in der Zeit der Aufbau- und Anfangsphase. Eine
dauerhafte Förderung durch den Bund kann aus einer bewilligten Förderung nicht
abgeleitet werden.
Zusätzlich wurden im Jahr 2012 rund 60 Mio. Euro in den Erhalt und Ausbau von
Fahrradwegen an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen investiert.
Vor diesem Hintergrund weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich das
Projekt „Stadtradeln“ in den vergangenen Jahren erfolgreich in Städten und
Gemeinden etabliert hat. Demzufolge könnte die Durchführung dieses Projektes
nunmehr auch durch andere Mittelgeber unterstützt werden. Von der Finanzierung
durch die Bundesregierung ist die Weiterführung nicht zwingend abhängig.
Der Petitionsausschuss legt Wert auf die Feststellung, dass der Bund dennoch
seiner Verantwortung insbesondere mit dem Nationalen Radverkehrsplan sowie im

Rahmen seiner Zuständigkeit als Baulastträger der Bundesverkehrswege
nachkommt. In den vergangenen zehn Jahren wurden rd. 877 Mio. Euro in Bau und
Erhalt von Radwegen an Bundesverkehrswegen investiert. Überdies fördert der Bund
mit dem Modellversuch „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme“ die bessere
Verknüpfung des öffentlichen Personennahverkehrs mit der Nutzung von Fahrrädern
bzw. Leihrädern, um Klima und Umwelt zu schonen, die Gesundheit zu fördern und
Benzinkosten zu sparen.
Die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführte Studie „Mobilität in
Deutschland“ belegt, dass der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen von
2002 bis 2008 um 17 Prozent gestiegen ist. Die aufgezeigten Aktivitäten des Bundes
sowie vieler weiterer Akteure aus Ländern, Kommunen, Verbänden und der
Wirtschaft im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans haben nach Einschätzung
des Ausschusses dazu beigetragen, den Radverkehr attraktiver zu machen und so
die Anzahl der Radfahrer zu steigern.
Die Funktion des Bundes besteht – neben seiner Zuständigkeit als Baulastträger der
Bundesverkehrswege – darin, die Radverkehrsförderung als Impulsgeber
auszubauen. Deshalb werden vorrangig Projekte gefördert, die noch nicht etabliert
sind, sondern innovative Konzepte im Anfangsstadium. Die Fortführung etablierter
Kampagnen und Aktionen wie dem Klimabündnis „Stadtradeln“ obliegen dann den
Ländern, Städten und Gemeinden sowie weiteren Mittelgebern. Nur so können die
mit dem Nationalen Radverkehrsplan aufgezeigten Maßnahmen und Strategien zur
Radverkehrsförderung effektiv und nachhaltig umgesetzt und die Mittel sinnvoll zum
Anschub verschiedener Projekte genutzt werden.
Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit auf eine weitere Unterstützung der Aktion „Stadtradeln“
aufmerksam gemacht wird, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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