Región: Alemania

Streckenführung im Bereich der Deutschen Bahnen - Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
41 Apoyo 41 En. Alemania

No se aceptó la petición.

41 Apoyo 41 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

12/05/2016 4:24

Pet 1-18-12-9310-018599



Streckenführung im Bereich der

Deutschen Bahnen





Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass die neu zu bauenden Gleise der sogenannten

Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel parallel zur Autobahn verlaufen und die

bestehenden Gleise ausschließlich für den Regionalverkehr genutzt werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die

bestehende Trasse im 19. Jahrhundert gebaut wurde. Alle angrenzenden Dörfer und

Städte seien damals auf eine Bahnverbindung angewiesen gewesen oder hätten

zumindest von ihr profitiert. Der Zugverkehr im 21. Jahrhundert stehe in keinem

Verhältnis zu dem damaligen. Die in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

gebaute Autobahn entspräche den modernen Erfordernissen an eine Fernverbindung

deutlich mehr, da sie in die Landschaft integriert sei und an den Wohnsiedlungen

vorbei und nicht durch sie hindurch verlaufe. Die Lärmbelastung der Anwohnerinnen

und Anwohner entlang der Rheintalstrecke durch den Schienengüterfernverkehr

zwischen Rotterdam und Genua sei seit Jahren enorm hoch, außerdem bestehe ein

hohes Unfallrisiko. Die geplante Verbreiterung der bestehenden Trasse und die

Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner seien optisch

unzumutbar. Außerdem führten die Maßnahmen zu einer erhöhten Lärmbelastung

der Menschen, die außerhalb des durch Lärmschutzwände entstehenden

Schallschutzbereiches lebten. Ein Trassenverlauf parallel zur Autobahn würde keine

derartige Gefahr für die Anwohner darstellen. Es würden zwar andere

Beeinträchtigungen geschaffen, diese wären in ihren Auswirkungen auf die



Gesundheit der Menschen jedoch geringer. So würde der Lärmpegel in einigen

Kommunen zwar erhöht, doch entspräche er selbst dann nicht dem Lärmpegel, dem

die Anwohnerinnen und Anwohner der Schienenstrecke jetzt ausgesetzt seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Anliegen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich das frühere

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Land Baden-

Württemberg auf die Bildung eines Projektbeirates zur Rheintalbahn geeinigt haben.

Aufgabe des Beirates ist, die Kernforderungen der Region „noch vor dem jeweiligen

Planfeststellungsbeschluss die vorgeschlagenen Varianten bewerten, alternative

Lösungsmöglichkeiten vorschlagen und Verbesserungen, zum Beispiel beim

Lärmschutz, in das Verfahren einfließen lassen“. Im Projektbeirat sind neben dem

Bund und dem Land insbesondere auch die regionalen Organisationen, der

Dachverband der Bürgerinitiativen sowie die Deutsche Bahn AG vertreten.

Hintergrund sind umfangreiche Änderungsvorschläge der Region (sog.

Kernforderungen) im Hinblick auf die Antragsvarianten, die die DB Netz AG für die

Planfeststellungsverfahren vorsieht.

Der Ausschuss begrüßt, dass nach jahrelangen Verhandlungen über den Ausbau der

Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel von zwei auf vier Gleise im

Projektbeirat eine wichtige Entscheidung gelungen ist. Dies teilte das

Bundesverkehrsministerium am 26. Juni 2015 mit. Der Bund und das Land Baden-

Württemberg haben sich auf erhebliche Änderungen gegenüber der ursprünglich

geplanten Antragstrasse geeinigt sowie auf einen Streckenverlauf, der einen

weitreichenden Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und

Erschütterungen gewährleistet. Damit können viele Forderungen aus den Regionen

entlang der Rheintalbahn erfüllt werden. Dass die beschlossenen Verbesserungen

Lärmschutz auf höchstem Niveau zur Folge haben, ist aus Sicht des

Petitionsausschusses besonders zu würdigen. Die Einsetzung des Projektbeirates

hat sich besonders bewährt. Gemeinsam mit den Regionen haben Bund und Land

Lösungen zur Optimierung eines der wichtigsten Verkehrsprojekte, die diese zentrale

europäische Verkehrsachse darstellt, gefunden.



Dazu gehört auch der Neubau der zweigleisigen Güterzugtrasse entlang der

Autobahn A 5 zwischen Offenburg und Riegel. Dort wird durch ergänzende

Schallschutzmaßnahmen für die Ortslagen westlich und östlich der Autobahn

sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Gesamtlärmbelastung durch Straßen-

und Schienenverkehr vermieden wird. Den Menschen an der Bestandstrasse wird

Vollschutz vor Lärm und damit eine bedeutende Verbesserung zugesichert.

Demzufolge sind dort keine passiven Lärmschutzmaßnahmen wie

Schallschutzfenster nötig.

Der Ausbau der Rheintalbahn kann nach jahrelangem Zeitverzug endlich

vorangetrieben werden. Damit besteht auf absehbare Zeit die Chance, einen

beträchtlichen Teil der Warentransporte in Nord-Süd-Richtung von der Straße auf die

Schiene zu verlagern. Gegenüber der ursprünglichen Planung stellen der Bund und

das Land zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang bereit. So übernimmt der Bund

allein die Mehrkosten in Höhe von knapp 1,2 Mrd. Euro für den Bau des

Güterzugtunnels unter Offenburg hindurch. Die baulichen Mehrkosten von

479 Mio. Euro für den Bau der parallel zur Autobahn verlaufenden Trasse tragen

Bund und Land jeweils zur Hälfte. Zwischen Hügelheim und Auggen erhält die

Antragstrasse Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus Vollschutz. Die

Mehrkosten für den zusätzlichen Lärmschutz von 23 Mio. Euro und für gestalterische

Maßnahmen in Höhe von 10 Mio. Euro, wie teilweise transparente

Schallschutzwände, übernehmen Bund und Land jeweils zur Hälfte. Darüber hinaus

wird der Bahnknoten Hügelheim für ca. 15 Mio. Euro niveaufrei ausgestaltet, um die

Leistungsfähigkeit der Strecke auf den Katzenbergtunnel hin zu erhöhen.

Die Übernahme zusätzlicher Mehrkosten steht unter dem Vorbehalt, dass der

Deutsche Bundestag und der Landtag von Baden-Württemberg die erforderlichen

Haushaltsmittel bereitstellen.

Der Deutsche Bundestag wird sich voraussichtlich noch im Jahr 2015 mit der

Streckenführung der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel befassen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen, die Gleise der sogenannten Rheintalbahn zwischen Offenburg und

Riegel parallel zur Autobahn zu bauen, entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


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