Περιοχή: Γερμανία

Streckenführung im Bereich der Deutschen Bahnen - Ausbau der Strecke zwischen Leer und Harlingen für den IC-Verkehr

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Υποστηρικτικό 25 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

25 Υποστηρικτικό 25 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

12/12/2018, 3:27 π.μ.

Pet 1-18-12-9310-027699a Streckenführung im Bereich der
Deutschen Bahnen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bahnstrecke Bremen – Leer –
Groningen – Leeuwarden – Harlingen für den IC-Verkehr ausgebaut wird.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 25 Mitzeichnungen und zwölf
Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
Eisenbahnverkehr zwischen Leer und Groningen durch die Zerstörung der
Friesenbrücke unterbrochen sei. Die umfassende Streckensperrung für die Arbeiten
an der Brücke solle dazu genutzt werden, die Strecke für den IC-Verkehr auszubauen.
Die Fahrtzeit von Bremen nach Haarlingen könne so auf ca. eine Stunde verkürzt
werden. Die Zahl der Reisenden würde sich dadurch erhöhen. Ferner bringe der
Ausbau neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung der Region zwischen Leer
und Haarlingen. Ferner wird kritisiert, dass geplant sei, die Brücke durch einen
Fährbetrieb zu ersetzen.

Hinsichtlich dieser Vorschläge und der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird
auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nach
eingehender Prüfung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Das zentrale Planungsinstrument für den Ausbau der fernverkehrsrelevanten
Verkehrswege (Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und
Bundeswasserstraßen) in Deutschland ist der am 3. August 2016 von der
Bundesregierung beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Er enthält
die verkehrspolitische Gesamtstrategie für Erhaltung, Entwicklung und Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur. Der BVWP sieht dafür bis 2030 Investitionen in einem
Gesamtvolumen von rund 270 Mrd. Euro vor. Dabei liegt der Fokus der Investitionen
auf der Beseitigung von Engpässen, um dadurch den Verkehrsfluss im Gesamtnetz
zu optimieren. Rund 1.700 km Engpässe auf Autobahnen und rund 700 km Engpässe
auf Schienenstrecken werden beseitigt. Die Aufstellung des BVWP 2030 erfolgte
erstmals mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesem Prozess
konnten Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf des Gesamtplans Stellung nehmen.
Der Prozess wurde am 2. Mai 2016 abgeschlossen.

Auf der Basis des BVWP 2030 hat der 18. Deutsche Bundestag im Dezember 2016
die Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes und des
Fernstraßenausbaugesetzes sowie ein neues Gesetz über den Ausbau der
Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
beschlossen. Den drei Gesetzen sind als Anlage Bedarfspläne beigefügt, in denen
die Aus- und Neubauvorhaben enthalten sind. Damit ist der Baubedarf festgelegt. Die
Gesetze schreiben eine Überprüfung des Bedarfs nach fünf Jahren vor.

Der Projektvorschlag eines Infrastrukturausbaus der Verbindung Groningen – Bremen
ist für die Aufnahme in den BVWP 2030 geprüft worden. Danach besteht
ausreichende Streckenkapazität für die Ausweitung eines grenzüberschreitenden
Fernverkehrsangebots. Ein Streckenausbau ist hierfür weder erforderlich noch
gesamtwirtschaftlich rentabel. Mit maximal rund 200.000 Personenfahrten pro Jahr
besteht laut den Angaben der Verkehrsprognose 2030 nach Einschätzung der
Gutachter kein ausreichendes Reisendenpotenzial, um die Realisierung dieses
Angebotes vertreten zu können. Da somit kein verkehrlicher Bedarf für ein
Fernverkehrsangebot zwischen Bremen und Groningen ersichtlich ist, wurde die
Maßnahme nicht in den BVWP 2030 aufgenommen.

Auch durch eine Attraktivitätssteigerung des Angebots ändert sich der verkehrliche
Bedarf für den Ausbau nicht maßgeblich.
Langfristig wird für den Ersatz der beschädigten Friesenbrücke nicht – wie mit der
Petition kritisiert – eine Fähre, sondern eine moderne Drehbrücke vorgesehen. Eine
Hochbrücke, wie sie im Rahmen der Petition vorgeschlagen wird, ist angesichts der
regelmäßigen Überführungen von Hochsee-Kreuzfahrtschiffen aus der Meyer-Werft
in Papenburg nicht umsetzbar.

Der Bahnhof Groningen ist bereits mit 1.500 Volt Gleichspannung elektrifiziert. Für
die geforderte Elektrifizierung der Streckenabschnitte Leer – Nieuweschans mit
15.000 Volt Wechselspannung und Nieuweschans – Groningen mit 25.000 Volt
Wechselspannung werden Dreisystem-Fahrzeuge benötigt. Hierfür besteht aus Sicht
des Ausschusses keine Aussicht auf gesamtwirtschaftliche Rentabilität.

Das für die Ausrüstung der Strecke vorgeschlagene Zugsicherungssystem LZB –
Linienzugbeeinflussung – steht nicht mehr zur Verfügung, da die Komponenten von
den Herstellern bereits vor fünf Jahren abgekündigt wurden. Neuanlagen sind somit
nicht mehr möglich. Eine Systempflege für die bestehenden Anlagen wird derzeit von
den Herstellern längstens bis zum Jahr 2030 zugesichert.

Der Ausschuss merkt abschließend an, dass dem mit der Petition unterbreiteten
Vorschlag, die Strecke Bremen – Leer – Groningen – Leeuwarden –Harlingen für den
IC-Verkehr auszubauen, nicht gefolgt werden kann, da zumindest für den auf
deutschem Staatsgebiet befindlichen Teil der Strecke kein verkehrlicher Bedarf für
diesen Ausbau besteht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die Petition
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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