Región: Alemania
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Medio ambiente

Streichung der Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Peticionario no público.
Petición a.
Bundesumweltminister
619 Apoyo

Los destinatarios de la petición no han respondido.

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  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

12/10/2018 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


17/09/2013 19:48

Sehr geehrter Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition „Streichung der Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ auf der Plattform openPetition,

Die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigt energieintensive Unternehmen mit einer Teilbefreiung von der Zahlung der EEG-Umlage. Zu den begünstigten Unternehmen gehört auch der Braunkohletagebau (siehe unter „Vattenfall Europe Mining AG“ in der folgenden Tabelle). Dies steht im eklatanten Widerspruch zum Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, im Interesse des Klima - und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen.
Quelle: „Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Jahr 2013 an den aufgelisteten Abnahmestellen von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren“, Stand: 16.09.2013; www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/statistische_auswertungen/besar_2013.xls

Durch diese Begünstigung steigt die Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher.

Zum 1. Juli 2013 endete die Frist für das Antragsjahr 2014. Bis zu diesem Stichtag hatten 2379 Unternehmen (3471 Abnahmestellen), für eine Strommenge von insgesamt 119 528 GWh, einen Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung (nach §§ 40 ff. EEG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Das BAFA prüft bis voraussichtlich Ende 2013 ob und inwieweit diese angemeldeten Strommengen von der EEG-Umlage teilweise befreit werden können.
Die finanzielle Belastung der nichtprivilegierten Letztverbraucher aufgrund der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG belief sich in 2010 auf 0,3 ct/kWh, in 2011 auf 0,6 ct/kWh und in 2012 auf 0,63 ct/kWh.
Quelle: „Drucksache 17/ 14643; 28. 08. 2013, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714643.pdf

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass der Zubau an neuen EEG-Anlagen nur noch 13 % der zu erwartenden Erhöhung der EEG-Umlage ausmacht (0,18 ct/kWh).
Quelle: „Warum steigt die EEG - Umlage in 2014?“, S.5; www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/energie/PDF/Studie-brainpool-Anstieg_der_EEG-Umlage_2014.pdf

Vielleicht fragen sie sich wie das Thema von der Politik aufgegriffen wird.
Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl ist es besonders interessant zu erfahren, wie sich die Parteien für eine faire Verteilung der Kosten einsetzen möchten.
Gibt es Parteien, die reduzierte EEG-Umlage für die energieintensive Industrie zurücknehmen möchten?
Dazu möchte ich Ihnen einige Informationen zusammenfassen:

* Die einzigen Parteien, die sich in Ihrem Wahlprogramm zu einer deutlichen Reduzierung oder zu einer Streichung der Teilbefreiung von der Zahlung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen ausgesprochen haben, sind
- Bündnis 90/ Die Grünen, www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wahlprogramm/Wahlprogramm-barrierefrei.pdf
- Die Linke,
siehe: www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/wahlprogramm/ivgesellschaftsozialoekologischundbarrierefreiumbauenunddiewirtschaftdemokratisieren/diemachtdermonopolebrechenenergieversorgungindiehaendederbevoelkerung/
- Piraten
siehe S. 56, www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2013/06/PP-Bund-BTW13v1.pdf

Weitere informative Seiten:
* Strompreis-Quiz: energie-neu-denken.de/strompreis-quiz.html
* Kandidaten-Check Erneuerbare Energien, www.erneuerbare-jetzt.de/aktionen/kandidatencheck-erneuerbare-energien/
* "Nehmen Sie Ihre DirektkandidatInnen unter die Lupe", www.bund.net/nc/themen_und_projekte/bundestagswahl/kandidatinnencheck/
* "Fraktion für Bürgerenergie", www.die-buergerenergiewende.de/fraktion-fuer-buergerenergie/
* Wahl-O-Mat, www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2013/main_app.php
* „Was am EEG geändert werden soll“, Solarenergie-Förderverein, www.sfv.de/artikel/was_am_eeg_geaendert_werden_soll.htm
* „Energiewende oder Energiewendeende..“, deutsche Umwelthilfe, www.duh.de/uploads/media/DUH-Analyse_Energiewende_Ende_mit_Zusammenfassung.pdf
* „Sofortprogramm zur Rettung der deutschen und europäischen Solarwirtschaft“, MdB Hans-Josef Fell,
www.hans-josef-fell.de/content/index.php/dokumente-mainmenu-77/doc_download/844-sofortprogramm-zur-rettung-der-deutschen-und-europaeischen-solarwirtschaft%20

In diesem Sinne,
treffen Sie eine Wahl für Erneuerbare Energien.

Sonnige Grüsse,
Tatiana Abarzua



21/01/2013 20:01

Liebe UnterzeichnerInnen der "Streichung der Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen"-Petition,

wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, haben wir noch relativ wenige Unterschriften gesammelt - auch wenn das Thema von vielen Medien, Organisationen und Parteien aufgegriffen wird.

Die Petition, die ich im Oktober beim Petitionausschuss des Bundestages eingereicht hatte, wurde an eine andere Petition "angehängt". Siehe: "Energiewirtschaft - Deutliche Reduzierung der EEG-Umlage vom 18.10.2012", Petition # 37161, epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_10/_18/Petition_37161.nc.html.
Das war die erste Petition, die nach dem 15.10. zu diesem Thema eingereicht wurde. Deshalb wurde diese und nicht meine, zuvor eingereichte, veröffentlicht.
Auch wenn die online-Mitzeichnungsfrist für die o.g. Petition bereits abgelaufen ist, können solange das Verfahren noch geöffnet ist SCHRIFTLICHE Mitzeichnungserklärungen (Unterstützungserklärungen) an den Petitionsauschuss eingereicht werden.
Das Verfahren wird vermutlich die gesamte Sitzungsperiodes des Bundestages noch geöffnet sein (d.h. bis Ende Juni). Da alle Abgeordneten, die die eingereichten Petitionen zum Thema EEG-Umlage zur Stellungnahme erhalten haben, diese nacheinander bearbeiten werden.

Weitere Informationen dazu sind auf der HP des Bundestages zu finden:
"Kann das Quorum nur über Online-Mitzeichner erreicht werden?", epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.quorumonline.html
Adresse:An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss
Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Abarzua


Alle weiteren Informationen zur Petition sind unter diesem Link zu finden: www.openpetition.de/petition/online/streichung-der-erweiterung-der-besonderen-ausgleichsregelung-fuer-stromintensive-unternehmen


21/01/2013 19:43

Aktualisierung zur Besonderen Ausgleichsregelung.
Anzahl antragsstellende Unternehmensteile (4. Absatz der Begründung) und Kosten (6. Absatz der Begründung)
Neue Begründung: Seit Inkrafttreten des EEG 2012 -Januar 2012- - Januar 2012 - und mit Wirkung auf die EEG Umlage für das Jahr 2013 gilt die reduzierte EEG-Umlage bereits ab einem Stromverbrauch von 1 GWh pro Abnahmestelle. Früher lag die Grenze bei einem Stromverbrauch von 10 GWh. Zudem wurde das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent abgesenkt.
Durch die Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung wird der nicht-privilegierte Letztverbrauch sehr stark reduziert. Dadurch werden die Kosten auf weniger Stromverbraucher verteilt und alle nicht privilegierten Stromkunden gezwungen, eine höhere EEG-Umlage und somit auch einen höheren Haushaltsstrompreis zu zahlen.

Hintergrund: Die 2003 erstmalig im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) aufgenommene Besondere Ausgleichsregelung wurde in den letzten Jahren in ihrem Anwendungsbereich deutlich erweitert. Anfangs wurde die Regelung von 59 Unternehmen für eine Strommenge von 5,85 GWh in Anspruch genommen. Gemäß den Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand 6. August 2012, wurden in 2012 insgesamt 2023 Unternehmen (3172 Abnahmestellen) mit einer Strommenge von 107,14 TWh als privilegiert anerkannt.

Die Anzahl der antragstellenden Unternehmen wurde vom Referat EI1 „Grundsatzangelegenheiten und ökonomische Fragen der Energiewende“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aktualisiert. Für das „Begrenzungsjahr“ 2013 sind es 2351 Unternehmensteile mit einer Strommenge von 107,48 TWh [1]. Bis Mitte Dezember hat das BAFA etwa 1550 Unternehmen mitgeteilt, dass sie von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen sind [2]. Im ersten Quartal 2013 werden noch die Antragstellungen mit Klärungsbedarf geprüft, so dass das BAFA „im Anschluss die begünstigten Unternehmen und statistische Daten veröffentlichen“ wird [3]. Die noch ausstehenden Verfahren sollen bis spätestens Ende Februar 2013 abgeschlossen werden [4].

Privilegierte Letztverbraucher zahlen mit 0,05 ct/kWh für 90% des Strombezuges -die sogenannte Selbstbehaltregelung- einen unterproportionalen Anteil der Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die daraus resultierende Umlage von rund 0,4 ct/kWh [1] [5] liegt auch sehr deutlich unter der von den nicht privilegierten Stromkunden zu tragenden Umlage (in 2012: 3,592 ct/kWh).
Bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen mit einem Stromverbrauch über 100 GWh Strom und einen Anteil der Stromkosten von mindestens 20% an der Bruttowertschöpfung wird für den gesamten Strombezug die Umlage auf 0,05 ct/kWh begrenzt. Diese voll privilegierten Unternehmen, deren EEG-Umlage seit Jahren auf 0,05 ct/kWh eingefroren ist und die ihren Strom zumindest teilweise am Spotmarkt beschaffen, profitieren doppelt von der Regelung, denn das EEG hat ihnen in den letzten Jahren im Saldo niedrigere Strombeschaffungskosten verschafft [2]. [6]. Bereits in 2011 waren 0,6 Cent pro Kilowattstunde in der EEG Umlage alleine auf die Besondere Ausgleichsregelung zurückzuführen [3]. [7].

In 2012 lagen die Kosten in der gleichen Größenordnung: 0,63 ct/kWh bzw. 2,5 Milliarden Euro [1]. In 2013 werden es voraussichtlich 1 ct/kWh sein, bzw. 4 Milliarden Euro; davon entfallen alleine rund 400 Millionen Euro auf die Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung in der EEG Novelle 2012 [ebenfalls 1].

Für die Abwicklung der erweiterten Besonderen Ausgleichsregelung wurden im Personalhaushalt 2012 des BAFA 50 Planstellen neu geschaffen, die etwa 2.348.917 Euro kosten werden.

[1] www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/eeg_hintergrundpapier_2012_2013.pdf, Unternehmensanzahl unter „Anmeldungen nach Bundesland“, Tab.3, S.15

[2] www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/energiewende-regierung-befreit-1550-firmen-von-kosten-a-874321.html oder auch www.spiegel.de/spiegel/vorab/milliardengeschenk-fuer-industrie-bei-energiewende-a-874290.html

[3] Pressemitteilung vom 04.01.13 www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/2013/01_bes_ausgleichsregelung.html

[4] dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712031.pdf

[5] www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/46871.php
[2]
[6] www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_hintergrundpapier_besar_bf.pdf
[3] dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710509.pdf.
[7] dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710509.pdf


24/09/2012 12:50

24.09.12 - Rechtschreibfehler korrigiert
Neue Begründung: Seit Inkrafttreten des EEG 2012 -Januar 2012- und mit Wirkung auf die EEG Umlage für das Jahr 2013 gilt die reduzierte EEG-Umlage bereits ab einem Stromverbrauch von 1 GWh pro Abnahmestelle. Früher lag die Grenze bei einem Stromverbrauch von 10 GWh. Zudem wurde das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent abgesenkt.
Durch die Erweiterung der Besonderen Ausgleichsregelung wird der nicht-privilegierte Letztverbrauch sehr stark reduziert. Dadurch werden die Kosten auf weniger Stromverbraucher verteilt und alle nicht privilegierten Stromkunden gezwungen, eine höhere EEG-Umlage und somit auch einen höheren Haushaltsstrompreis zu zahlen.

Hintergrund: Die 2003 erstmalig im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) aufgenommene Besondere Ausgleichsregelung wurde in den letzten Jahren in ihrem Anwendungsbereich deutlich erweitert. Anfangs wurde die Regelung von 59 Unternehmen für eine Strommenge von 5,85 GWh in Anspruch genommen.
Gemäß den Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand 6. August 2012, wurden in 2012 insgesamt 2023 Unternehmen (3172 Abnahmestellen) mit einer Strommenge von 107,14 TWh als privilegiert anerkannt.
Privilegierte Letztverbraucher zahlen mit 0,05 ct/kWh für 90% des Strombezuges -die sogenannte Selbstbehaltregelung- einen unterproportionalen Anteil der Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gezahlt. Energien. Die daraus resultierende Umlage von rund 0,4 ct/kWh [1] liegt auch sehr deutlich unter der von den
nicht privilegierten Stromkunden zu tragenden Umlage (in 2012: 3,592 ct/kWh).
Bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen mit einem Stromverbrauch über 100 GWh Strom und einen Anteil der Stromkosten von mindestens 20% an der Bruttowertschöpfung wird für den gesamten Strombezug die Umlage auf 0,05 ct/kWh begrenzt. Diese voll privilegierten Unternehmen, deren EEG-Umlage seit Jahren auf 0,05 ct/kWh eingefroren ist und die ihren Strom zumindest teilweise am Spotmarkt beschaffen, profitieren doppelt von der Regelung, denn das EEG hat ihnen in den letzten Jahren im Saldo niedrigere Strombeschaffungskosten verschafft [2]. Bereits in 2011 waren 0,6 Cent pro Kilowattstunde in der EEG Umlage alleine auf die Besondere Ausgleichsregelung zurückzuführen [3]. Für die Abwicklung der erweiterten Besonderen Ausgleichsregelung wurden im Personalhaushalt 2012 des BAFA 50 Planstellen neu geschaffen, die etwa 2.348.917 Euro kosten werden.

[1] www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/46871.php
[2] www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_hintergrundpapier_besar_bf.pdf
[3] dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710509.pdf.


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