Спорт

Streichung der "2-Meter-Regel" einschl. entspr. Bußgeldbestimmung im Waldgesetz Baden-Württemberg

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Landtag
58 210

Петицію не було задоволено

58 210

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2013
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

26.08.2013, 16:41

Die genannten Verebände haben sich dem in der Petition formulierten Protest als Träger angeschlossen
Neuer Petitionstext: Diese Petition wird von dem gemeinschaftlichen Willen der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), des Badischen Radsportverbandes (BRV) und des Württemberischen Radsportverbandes (WRSV) getragen.

Ziel:

In §37 Abs.3 Satz 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) "Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfade" ist die Passage "das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie" ersatzlos zu streichen, ebenso dto. §83 Abs.2 Nr.1 (Bußgeld), soweit er sich auf die zu streichende Textpassage bezieht.

Die Petiton verfolgt daher das klare Ziel "Weg mit der "2-Meter-Regel" in Baden-Württemberg". Erreicht werden soll eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die Radfahrer, insbesondere Mountainbiker, nicht diskriminiert und auf persönliche Verantwortung des Waldbesuchers, also vor allem gegenseitige Rücksichtnahme setzt.


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