Region: Niemcy

Strukturreform der Bahn - Herauslösung der DB Netz AG aus dem Konzern Deutsche Bahn AG

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Deutschen Bundestag
1 268 1 268 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

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  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

06.07.2016, 12:14

Pet 1-17-12-932-031413a



Strukturreform der Bahn



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent fordert, das Schienennetz (DB Netz AG) aus dem Konzern der Deutschen

Bahn AG herauszulösen.

Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 1.268 Mitzeichnungen und

47 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen

werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen

Prüfung zugeführt. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf alle

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die

Deutsche Bahn AG (DB AG) u. a. durch verdeckte Zugangsbeschränkungen den

Wettbewerb auf dem Schienennetz verhindere. Auch vernachlässige das

Unternehmen die Wartung der Schieneninfrastruktur zugunsten höherer Profite. Der

Profitzuschlag von ca. 15 bis 17 Prozent, den die DB AG auf Bauprojekte aufschlage,

mindere das Interesse an kostengünstigen und sinnvollen Infrastrukturmaßnahmen.

Des Weiteren sei die Deregulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)

mangelhaft, da kein diskriminierungsfreier Zugang der Wettbewerber der DB AG

vorhanden sei. Hinzu komme, dass neue Strecken zum größten Teil mit

Steuergeldern bezahlt und der DB Netz AG dennoch in vollem Umfang zur

Verfügung gestellt würden. Diese stelle die Nutzung des Schienennetzes anderen

Unternehmen dann in Rechnung, ohne dass sie selbst die zum Ausbau erhaltenen

öffentlichen Gelder anteilig zurückerstatten müsse. Als Lösung der vorgebrachten

Problematik wird ausgeführt, die Infrastruktur- und Transportsparte sollten vollständig

getrennt werden. Resultat einer stärker an den Nutzungspotentialen orientierten



Vermarktung der Nutzung des Schienennetzes sei der verstärkte Wettbewerb

zwischen Straße und Schiene sowohl im Personen- als auch im

Schienengüterverkehr. Ferner solle auch die Nutzung und Vermarktung der

Bahnhofsflächen unabhängig von der DB AG erfolgen. Die Sicherstellung der

wirtschaftlichen Grundversorgung solle die Maximierung der Profite der

Bahnhofsflächen als Ziel ablösen. Des Weiteren sei die Umrüstung auf elektrifizierte

Strecken und ökologischere Elektrolokomotiven und Elektrotriebwagen zu fördern,

um der Umwelt- und Lärmbelastung sowie der finanziellen Schädigung des Staates

durch die Abwälzung teurer Dieselpreise auf die öffentliche Hand entgegen zu

wirken.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen 17. Wahlperiode mit der

Thematik befasst. Dazu lagen ihm die Anträge „Deutschland braucht im ganzen Land

einen verlässlichen und sicheren Schienenverkehr“

(Bundestagsdrucksache 17/4428), „Die Bahn im Einklang mit dem Grundgesetz am

Wohl der Allgemeinheit orientieren“ (Bundestagsdrucksache 17/4433), „Für eine

konsequente Strukturreform der Deutschen Bahn AG“

(Bundestagsdrucksache 17/4434) sowie „Kundenfreundliche Bahn für alle“

(Bundestagsdrucksache 17/8605), vor. Die genannten Bundestagsdrucksachen und

die dazugehörigen Plenarprotokolle können unter www.bundestag.de eingesehen

werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Petitionsausschuss die

Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur nach

§ 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die

dieser im Rahmen der Ausschussberatung zu den o. g. Anträgen abgegeben hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der

seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Zu der Forderung, das Schienennetz, die DB Netz AG, aus dem Konzern der DB AG

herauszulösen und mehr Wettbewerb auf der Schiene zuzulassen, weist der

Petitionsausschuss zunächst darauf hin, dass er die massive Kritik der

Monopolkommission (Sondergutachten 69, Juli 2015) an der integrierten Struktur des

DB-Konzerns zur Kenntnis genommen hat.



Entscheidend ist aus Sicht des Ausschusses, dass die erforderliche Unabhängigkeit

der Infrastrukturbetreiber sichergestellt und zusammen mit einer effektiven

Regulierung der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gewährleistet wird.

Öffentliche Betreiber der Schienenwege müssen rechtlich, organisatorisch und in

ihren Entscheidungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen unabhängig sein, soweit

es Entscheidungen über die Zuweisung von Zugtrassen und über die Wegeentgelte

betrifft (§ 9a Allgemeines Eisenbahngesetz). Unter diesen Bedingungen hat sich der

Wettbewerb auf den Märkten für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und für

den Schienengüterverkehr weiter positiv entwickelt. Dies bestätigt auch die

Monopolkommission in ihren Sondergutachten aus den Jahren 2011 und 2013. Laut

Wettbewerbsbericht der DB AG 2014 haben die Wettbewerber der DB AG – mit

steigender Tendenz – im SPNV 2013, bezogen auf das Zugangebot in

Zugkilometern, einen Marktanteil von 26,4 % erreicht, der Anteil der Wettbewerber

an der Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr nach Tonnenkilometern betrug

33,2 %.

Grundvoraussetzungen für eine weitere Verbesserung des Wettbewerbs auf der

Schiene sind ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Schienenwegen und

Serviceeinrichtungen sowie adäquate Preise für die Nutzung dieser

Eisenbahninfrastruktur. Nach zehn Jahren Regulierungstätigkeit der

Bundesnetzagentur ist mit Blick auf die Förderung von Wettbewerb im

Eisenbahnsektor eine positive Entwicklung in Gang gekommen. Gleichwohl bleiben

zur Herstellung eines wettbewerbsintensiven Umfelds noch Herausforderungen

bestehen. Der Wettbewerb im Eisenbahnsektor wird weiter gestärkt werden durch

die Überarbeitung des Eisenbahn-Regulierungsrechts zur Umsetzung der

europäischen Richtlinie 2012/34/EU. Das Bundeskabinett hat dazu am 13. Januar

2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im

Eisenbahnbereich mit dem Kernstück Eisenbahnregulierungsgesetz beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der Schaffung eines einheitlichen europäischen

Eisenbahnraums und stärkt den Wettbewerb auf der Schiene weiter. Kernstück ist

die Entgeltregulierung, insbesondere für die Nutzung von Schienenwegen. Der

Gesetzentwurf sieht vor, dass dem Betreiber der Schienenwege Anreize zur

Senkung der Infrastrukturkosten und der Trassenentgelte gegeben werden. Ziel ist

es, den Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern.

Außerdem soll die Position der Bundesnetzagentur gestärkt werden.



Zu der Forderung, das Schienennetz müsse als natürliches Monopol langfristig in

staatlicher Hand verbleiben, stellt der Ausschuss fest, dass die Verantwortung für

den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes nach Artikel 87e Absatz 4 Grundgesetz

(GG) auch bei einem integrierten Konzern DB AG beim Bund liegt.

Der Bund hat mit der DB AG und ihren Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)

hinsichtlich des Bestandsnetzes für den Zeitraum von 2015 bis 2019 die zweite

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) abgeschlossen.

In der LuFV II ist für den genannten Zeitraum ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in

Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 3,3 Mrd. Euro vorgesehen. Die LuFV II

beinhaltet für diesen Zeitraum darüber hinaus u. a. zusätzliche Dividendenzahlungen

der DB AG in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. Euro. Alle von den EIU nach Steuern

erzielten Gewinne werden an den Bund ausgeschüttet und für Investitionen in die

Schienenwege vom Bund wieder bereitgestellt. Durchschnittlich stehen jährlich rund

4 Mrd. Euro für Bestandsnetzinvestitionen zur Verfügung. Das heißt: Schiene

finanziert Schiene.

Als Gegenleistung hierfür schulden die EIU dem Bund eine bestimmte, vereinbarte

Qualität des Netzes. Diese Qualitätsziele könnten die EIU nicht erreichen, wenn sie

ihre Schieneninfrastruktur vernachlässigen würden. Darüber hinaus sind die EIU

nach der LuFV verpflichtet, aus eigenen Mitteln einen jährlichen Mindestbeitrag für

die Instandhaltung ihrer Schieneninfrastruktur aufzubringen. Die Bahn stellt daher

jährlich durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro aus Eigenmitteln für die Instandhaltung zur

Verfügung, insgesamt also 8 Mrd. Euro bis 2019. Das ist ein Plus von über 50 %.

Damit stehen 2015 bis 2019 insgesamt mindestens 28 Mrd. Euro für

Ersatzinvestitionen und Instandhaltung der bestehenden Schieneninfrastruktur bereit.

Dies zeigt aus Sicht des Petitionsausschusses, dass es dem Bund auch bei einem

integrierten Konzern aufgrund vertraglicher Vereinbarungen möglich ist, bestimmte

Standards für die Qualität der Schieneninfrastruktur festzulegen.

Zweiter Kernpunkt der LuFV II ist die deutlich verbesserte Qualitätssicherung. Der

Mittelgarantie des Bundes und der damit verbundenen Planungssicherheit steht ein

verbindliches Qualitätsversprechen der Bahn gegenüber. Die Kriterien zur

Leistungssicherung werden um wesentliche Punkte erweitert:

Erstmals wird eine sanktionsbewehrte Qualitätskennzahl für den Zustand der

Bahnbrücken festgelegt. Mindestens 875 Brücken sollen voll- oder teilerneuert



werden. Bei Totalsperrung von Brücken drohen der Bahn zusätzliche

Vertragsstrafen.

Zu der vorgetragenen Kritik, es werde zu wenig Lärmschutz vorgenommen, betont

der Ausschuss zunächst, dass der Schutz vor Schienenverkehrslärm für ihn, wie

auch für die Bundesregierung, zu den Kernelementen einer nachhaltigen

Verkehrspolitik gehört. Die Bundesregierung hat bekräftigt, den Schienenlärm bis

2020 — ausgehend vom Jahr 2008 — deutschlandweit zu halbieren. Eine der

Maßnahmen, mit der dieses Ziel erreicht werden soll, ist die Umrüstung der

Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremstechniken. Auf Initiative des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die DB Netz AG zum

Fahrplanwechsel 2012/2013 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt, das

mit einem Bonus-Malus-System einen finanziellen Anreiz zum Einsatz leiser

Güterwagen schafft. Der Bund fördert die Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf

lärmarme Bremstechnik durch eine laufleistungsabhängige Zuwendung an die

Wagenhalter. Insgesamt stehen hierfür Bundesmittel in Höhe von bis zu 152 Mio.

Euro bis 2020 zur Verfügung. Ab 2020 sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem

deutschen Schienennetz verkehren dürfen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür

werden derzeit erarbeitet.

Eine weitere wichtige Säule zur Erreichung des Halbierungsziels, auf die der

Ausschuss aufmerksam macht, stellt die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden

Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes dar. Mit dem seit 1999 eingerichteten

Lärmsanierungsprogramm konnten aus Bundesmitteln rund ein Drittel der als

sanierungsbedürftig eingestuften Strecken mit Lärmschutz ausgestattet werden. Das

Lärmsanierungsprogramm wird durch halbjährliche koordinierende Sitzungen und

eine gemeinsame Mittelsteuerung begleitet. In den Jahren 2009 bis 2013 standen

jährlich 100 Mio. Euro für Lärmsanierungsmaßnahmen zur Verfügung. 2014 und

2015 lag der Mittelansatz bei 130 Mio. Euro. Seit 2016 stehen 150 Mio. Euro im

Lärmsanierungstitel bereit. Die Ausschöpfung der Lärmsanierungsmittel konnte in

den letzten Jahren deutlich gesteigert werden. Grundsätzlich gilt, dass der

Mitteleinsatz im System Schiene einen organisatorischen Vorlauf von bis zu drei

Jahren benötigt. Der Minderabfluss von Mitteln ist im Wesentlichen der Tatsache

geschuldet, dass kurzfristig bereitgestellte Mittel aufgrund des Vorlaufs für die

Durchführung der Planung, für die Erlangung von Baurecht und der Finanzierung

sowie für die Eintaktung der Baumaßnahmen in den Fahrplan der DB Netz AG nicht

verausgabt werden können.



Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich der

Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in seiner Sitzung am

14. Oktober 2015 für mehr Lärmschutz an Bahntrassen ausgesprochen hat sich. In

einem Entschließungsantrag zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016

(Bundestagsdrucksache 18/5500), fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf,

zu prüfen, ob „Im Rahmen eines Maßnahmenprogramms zur Senkung von Lärm

auch (…) die Auslösewerte für Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden

Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes auf den Auslösewert bei den Straßen

abzusenken sind.“ Als Begründung wird dazu angeführt: „Der Bund kann

Investitionen zur Lärmminderung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen

des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der Lärmpegel bestimmte

Immissionswerte überschreitet. Der Auslösewert weicht dabei von jenen im Bereich

der Straße ab. Für eine solche unterschiedliche Bewertung gibt es keinen

lärmschutzsachlichen Grund. Daher ist eine Absenkung um 3dB im Bereich der

Schienenwege zu prüfen. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist dabei nicht

zu erhöhen.“ Der Deutsche Bundestag stimmte diesem Antrag in seiner 141. Sitzung

am 27. November 2015 zu. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE. und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachen 18/186112 und 18/6124)

wurden abgelehnt. Alle genannten Drucksachen sind im Internet unter

www.bundestag.de abrufbar.

Zum Aus- und Neubaubedarf in Folge der Zunahme des Güterverkehrs merkt der

Ausschuss an, dass aufgrund der Struktur des bestehenden deutschen

Schienennetzes sowie vor dem Hintergrund einer lange Zeit sinkenden Nachfrage im

Schienengüterverkehr die Prioritäten des Bundes vor allem in den 1990er Jahren im

Ausbau eines das bestehende Netz ergänzenden Hochgeschwindigkeitsnetzes

lagen. Mit der Renaissance des Schienengüterverkehrs, spätestes seit Beginn des

21. Jahrhunderts sowie den stark steigenden Kosten von Ausbaumaßnahmen der

Schieneninfrastruktur, haben sich die Prioritäten vom Neubau von

Hochgeschwindigkeitsstrecken hin zum Ausbau bestehender Strecken zugunsten

des Schienengüterverkehrs verschoben. Hinzu kommt, dass mit der absehbaren

Inbetriebnahme des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8 (Nürnberg-Erfurt-

Halle/Leipzig-Berlin) sowie der Neubaustrecke zwischen Stuttgart und Ulm der

bestehende Bedarf an Hochgeschwindigkeitsstrecken im Wesentlichen realisiert sein

wird. Die nach dem Bedarfsplan zum Ausbau der Bundesschienenwege



vorgesehenen Neubaumaßnahmen werden in ihrem aktuellen Projektzuschnitt

sowohl dem Personen- als auch dem Güterverkehr dienen.

Der Ausschuss ergänzt, dass zudem der Ausbau der grenzüberschreitenden

Strecken sowie die Verbesserung der Anbindung der deutschen Seehäfen große

Bedeutung für den Schienengüterverkehr besitzen.

Zu den Planungskostenpauschalen merkt der Ausschuss an, dass die

Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes prozentual Planungskosten auf die

zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen der Realisierung von

Bedarfsplanmaßnahmen erhalten. Ein Gewinnzuschlag ist darin ausdrücklich nicht

enthalten.

Hinsichtlich der Beschwerde, die DB AG habe mangelndes Interesse an

kostengünstigem Bauen, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die pauschale

Regelung gewählt wurde, da nach der Bahnprivatisierung ein Fundus bereits

fertiggestellter Planungen übernommen wurde. Mit der Planungskostenpauschale

wurde ein Modell gefunden, das die Finanzierung weiterer Planungen im neuen

System bei geringem Prüf- und Verwaltungsaufwand für den Bund ermöglichte.

Darüber hinaus schließt der Bund mit den EIU des Bundes Planungsvereinbarungen

ab. Diese haben die gesonderte Finanzierung der ersten beiden Planungsphasen

von Vorhaben, der sogenannten Grundlagenermittlung und der Vorplanung

einschließlich Kostenschätzung, zum Gegenstand. Der Bund erhält damit ein

Instrument zur aktiven Planungssteuerung und zur fundierten Unterlegung seiner

Investitionsentscheidungen. Die finanzielle Darstellung erfolgt innerhalb der o. g.

Planungskostenpauschale. Zur Kostenkontrolle der Bedarfsplanprojekte führt das

Eisenbahn-Bundesamt eine Antrags- und Verwendungsprüfung durch.

Mittelfreigaben erfolgen erst nach positiver Antragsprüfung, zu der auch eine

Planungsbegleitung zählt. Eine unwirtschaftliche Planung ist mit diesem Verfahren in

der Regel ausgeschlossen.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Aausschuss fest,

dass den mit dem Anliegen vorgetragenen Forderungen vor dem Hintergrund der

Ausführungen nicht gefolgt werden kann. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das

Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen, das Schienennetz – die DB

Netz AG – aus dem Konzern der Deutschen Bahn AG herauszulösen – nicht

entsprochen werden konnte.



Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –

dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu

überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (pdf)


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