Region: Tyskland

Suchtgefahren - Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums bei werdenden Müttern

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
74 Støttende 74 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

74 Støttende 74 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 12.58

Pet 2-18-15-2127-028373

Suchtgefahren


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass werdende Mütter verpflichtet sind,
das Rauchen unter Aufsicht ihres Arztes aufzugeben. Frauen, die gewollt und
geplant schwanger werden, sollten vorher mit dem Rauchen aufhören und 3 Monate
"clean" sein.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 74 Mitzeichnungen sowie 24 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die mit
aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen
verfolgt werden.
In Anbetracht der schwerwiegenden Schäden, die Alkohol und Zigaretten in der
Schwangerschaft beim ungeborenen Kind zur Folge haben können, setzt die
Bundesregierung auf verstärkte Aufklärung mit dem Ziel, Raucherinnen zu einem
freiwilligen Verzicht auf das Rauchen in der Schwangerschaft zu bewegen. Mit der
Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU vom 03.04.2014, die 2016 in nationales Recht
umgesetzt wird, ist vorgesehen, noch deutlicher auf die Gefahren des
Tabakkonsums hinzuweisen.

Auf Verpackungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak
sind künftig kombinierte gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise anzubringen.
Diese Warnhinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis
(Text) und einer dazu passenden Farbfotografie aus der im Anhang der Richtlinie
vorgegebenen Bilderbibliothek sowie einer Information zur Raucherentwöhnung.
Dabei werden auch die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens in der
Schwangerschaft thematisiert. Diese Warnhinweise werden das Ziel, aufklärend zu
wirken, entsprechend unterstützen.
Die Förderung des Nichtrauchens erfolgt auch mit der "rauchfrei"-Kampagne der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Ziel der Dachkampagne ist
es, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die negativen Folgen des Rauchens zu
erhöhen, die Bereitschaft zum Rauchverzicht zu fördern, die Kompetenz in den
Gesundheitsberufen für die Beratung zum Rauchverzicht zu steigern sowie eine
Sensibilisierung der Bevölkerung für die Folgen des Passivrauchens zu erreichen. Im
Rahmen dieser Kampagne wird auf die Gefahren des Rauchens in der
Schwangerschaft besonders hingewiesen.
Schwangerschaften sind ein günstiger Zeitraum für Frauen und ihre Partner, ihren
Suchtmittelkonsum zu hinterfragen. In dieser Zeit sind werdende Eltern für
gesundheitsrelevante Informationen und Beratungsangebote besonders
aufgeschlossen. Viele von ihnen sind dann auch in hohem Maße bereit, Änderungen
in ihrem Gesundheitsverhalten umzusetzen. Die BZgA informiert daher ebenfalls im
Rahmen ihrer Aufklärungsmaßnahmen zum Thema Familienplanung werdende
Eltern, insbesondere auch in ihrem Internetauftritt regelmäßig über die Gefahren von
Tabak- und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. In Ergänzung dazu
informieren verschiedene Medien junge Familien über die Gefahren des Rauchens
und des Passivrauchens vor allem für Kinder und geben Hilfestellung beim Ausstieg
aus dem Tabakkonsum. Ergänzt wird der Schwerpunkt "Schutz vor Passivrauchen in
der Familie" durch die Ausstrahlung von Fernsehspots, um auch über die Medien das
Bewusstsein und die Motivation zum Nichtrauchen zu stärken.
Am Universitätsklinikum Tübingen wurde zudem das vom BMG geförderte
internetbasierte Beratungsprogramm IRIS entwickelt, das erste therapeutische
Online-Beratungs- und Behandlungsprogramm für tabak- und alkoholkonsumierende
Schwangere in Deutschland. Es wendet sich speziell an schwangere Frauen, die
Schwierigkeiten dabei haben, auf Alkohol oder Zigaretten zu verzichten. Mit Hilfe von
IRIS sollen Schwangere mit Alkohol- oder Tabakkonsum in der Erreichung einer

Abstinenz unterstützt werden. Die Inhalte des Programms zielen auf die Aufklärung
und Informationsvermittlung, Herstellung eines Problembewusstseins, die Motivation
zur Verhaltensänderung und Unterstützung und Erreichung einer Alkohol- und
Tabakabstinenz.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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