Regione: Germania

Suchtgefahren - Suchttherapie unmittelbar im Anschluss an Entgiftung

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
149 Supporto 149 in Germania

La petizione è stata respinta

149 Supporto 149 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:08

Pet 2-18-15-2127-007196

Suchtgefahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach der Entgiftung von
Suchtstoffabhängigen unmittelbar eine Suchttherapie angeboten wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 149 Mitzeichnungen sowie 8 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein gut ausgebautes und
ausdifferenziertes Netz der Suchthilfe, Suchttherapie und Suchtselbsthilfe. Zu
unterscheiden ist zwischen Angeboten niedrigschwelliger ambulanter Suchthilfe und
Suchtberatung, stationärer Entzugs- und Entgiftungsbehandlung, ambulanter,
ganztägig ambulanter und stationärer Entwöhnungstherapien,
Wiedereingliederungshilfen sowie Selbsthilfegruppen. Für Menschen, die ihre
Abhängigkeit mit professioneller Unterstützung überwinden wollen, stehen somit
zahlreiche Ausstiegshilfen und eine Vielzahl therapeutischer Angebote
unterschiedlicher Träger in den Ländern zur Verfügung.
Grundsätzlich beinhaltet die suchtbezogene Behandlung nach der Entgiftungs-
/Entzugsphase auch eine anschließende therapeutische Behandlung. Der
Bundesregierung liegen keine systematischen Daten zu Wartezeiten von
Suchtstoffabhängigen nach einer Entgiftung auf eine ambulante oder stationäre

Therapie vor. Gemäß Aussagen von Experten aus der Praxis bestehen in aller Regel
keine Wartezeiten für Therapieplätze für Menschen mit Suchtstoffabhängigkeit nach
erfolgter Entgiftung. Insofern wird dem Anliegen des Petenten bereits Rechnung
getragen. In Einzelfällen, z. B. bei Ko-Morbiditäten, bei denen nur spezifische
Einrichtungen zur Behandlung in Frage kommen oder aus anderen organisatorischen
Gründen, kann es zu Wartezeiten kommen. Indes ist zu berücksichtigen, dass nicht
nach jeder Entgiftungsbehandlung eine weitergehende Behandlung oder Therapie
gewünscht wird.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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