Succes

Talsperren im Einzugsgebiet der Weida erhalten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
284 Ondersteunend 284 in Thüringen

De petitie werd geaccepteerd

284 Ondersteunend 284 in Thüringen

De petitie werd geaccepteerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Succes

Dit is een online petitie des Thüringer Landtages .

24-10-2018 04:38

Die Petition ist am 14. April 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 319 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Damit wurde das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung teilte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) dem Petitionsausschuss zunächst mit, die Talsperre Weida sei nach mehr als 50jährigem Betrieb grundlegend sanierungsbedürftig. Seit dem 1. September 2012 habe die Talsperre Weida keine direkte wasserwirtschaftliche Funktion mehr. Allerdings bestünden intensive Nutzungen im Hinblick auf die Naherholung und den Tourismus.

Bei einer ersten Grobkalkulation für eine Entscheidung zur weiteren Zukunft der Talsperre sei man von etwa gleichen Kosten für eine Generalsanierung oder einen Rückbau ausgegangen. Im Zuge einer weiterführenden bautechnischen Planung seien neue Sachverhalte ermittelt worden, die zu einer erheblichen Kostenerhöhung bei einer Generalsanierung führen würden. Im Ergebnis der umfänglichen Kostenvergleichsrechnung (Investitions- und Betriebskosten für die nächsten 70 Jahre) sei der vollständige Rückbau bzw. der Erhalt als technisches Denkmal mit Kostenbarwerten von rund 43,5 bzw. 43 Mio. Euro günstiger als die Generalinstandsetzung mit einem Kostenbarwert von annähernd 55,5 Mio. Euro.

Wie in der Petition bereits ausgeführt worden sei, komme es bei der Frage zum möglichen Erhalt der Talsperre Weida neben den finanziellen Aspekten auf eine ganze Reihe von nicht monetär bewertbaren Gesichtspunkten an. Aus diesem Grund habe sich Frau Ministerin Siegesmund für einen öffentlichen Konsultationsprozess in der Region entschieden.

Der Petitionsausschuss hat die Petition zunächst in seiner 24. Sitzung behandelt. Im Rahmen der Sitzung kam der Petitionsausschuss überein, bezüglich der Petition den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung der Petition zu ersuchen. Der AfUEN hatte seinerseits das Thema bereits aufgegriffen und aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses, welches auch durch die Petition und die verzeichneten Mitzeichnungen dokumentiert wurde, entschieden, eine auswärtige Sitzung vor Ort mit anschließender mündlicher Anhörung durchzuführen. Im Rahmen der am 2. November 2016 in Zeulenroda-Triebes durchgeführten Anhörung, die auch von Mitgliedern des Petitionsaus-schusses begleitet wurde, hatte auch der Petent die Gelegenheit, seine Auffassung vorzutragen. Die durch Herrn Staatssekretär Möller vertretene Landesregierung teilte während der Anhörung mit, dass nunmehr auch die Landesregierung die vollständige Sanierung der Talsperre Weida favorisiere. Im Übrigen hatten sich auch die weiteren Anzuhörenden mit breiter Mehrheit für den Erhalt der Talsperre ausgesprochen.

Im Ergebnis der Mitberatung teilte der AfUEN dem Petitionsausschuss mit, er präferiere den Erhalt der Talsperre Weida. Dazu sei aus seiner Sicht die schnellstmögliche Sanierung der Talsperre dringend geboten.

Bei der abschließenden Beratung der Petition bestätigte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gegenüber dem Petitionsausschuss noch einmal die Aussage von Herrn Staatssekretär Möller dahin gehend, dass das Ministerium nunmehr die Sanierung der Talsperre präferiere. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass eine entsprechende Vorlage für das Kabinett durch das Ministerium erarbeitet werde.

Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen entsprochen werden konnte und schloss das Petitionsverfahren nach § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz ab.


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