Region: Niemcy

Tarifvertragsrecht - Mehr Transparenz für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
122 Wspierający 122 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

122 Wspierający 122 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 4-18-11-8022-003777

Tarifvertragsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass alle allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
ihrem gesamten Wortlaut und Inhalt nach öffentlich bekannt und zugänglich gemacht
werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Arbeitgebern und
Arbeitnehmern eine Kenntnisnahme der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
oft nur unter erschwerten und zeit- und kostenintensiven Bedingungen möglich sei.
Der effektive Rechtsschutz erfordere, dass denjenigen, die unmittelbar von einer
Norm betroffen seien, die Möglichkeit gegeben wird, von deren Inhalt auf einfachem
und unkompliziertem Wege Kenntnis zu erlangen. Eine Veröffentlichung der für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge wenigstens im Internet sei daher
dringend geboten.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelfall eingegangen werden
kann.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 122 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 13 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat
am 11. Juli 2014 dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zugestimmt. Ein wichtiger
Bestandteil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist die Reform der
Allgemeinverbindlicherklärung in § 5 des Tarifvertragsgesetzes. Teil der Reform ist
es auch, dass dem § 5 Absatz 7 des Tarifvertragsgesetzes ein neuer Satz angefügt
wird. Danach soll die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung künftig
auch die erfassten Rechtsnormen des Tarifvertrages enthalten. Die
Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt im Bundesanzeiger.
Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der
Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden, von einer der Tarifvertragsparteien
eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und
Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Das Tarifregister des Bundes und die Tarifregister der Länder geben zudem Auskunft
über die Inhalte der Tarifverträge; dies umfasst auch die für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifverträge.
Die Mindestlohnverordnungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlässt, werden
sowohl im Bundesanzeiger als auch auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht.
Damit wird der Forderung der Petition im Wesentlichen Rechnung getragen;
weitergehenden Handlungsbedarf sieht der Petitionsausschuss nicht.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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