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Taxi soll per Gesetz als Teil des ÖPNV eingegliedert werden

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  1. Algatatud 2021
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  3. Esitatud 12.1.2022
  4. Dialoog adressaadiga
  5. Otsus

21.02.2021 12:22

Rechtschreibfehler wurde behoben (Sibvention zu Subvention)


Neue Begründung:

Die Dienstleistung Taxi sollte flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügbar sein. Für jedermann erschwinglich, zu gesetzlich vorgegebenen Fahrpreisen die einerseits die Taxibranche vor ruinösem Wettbewerb andererseits die Fahrgäste vor überhöhten Preisen (Messen, Großveranstaltungen, Silvester/Neujahr etc.) schützt. Dies ist nur möglich, wenn ein Schutz vor Fahrdiensten, welche sich nur Rosinen herauspicken und Fahrpreise an die Nachfrage koppeln. erfolgt. Eine SibventionSubvention im ländlichen Bereich ergibt sich aus der ständigen Bereitstellung die Lohnkosten nach sich zieht und der Tatsache, daß gerade in den Randzeiten (19 Uhr - 6 Uhr) kaum Nachfrage besteht aber dennoch ein Angebot vorgehalten werden sollte. Daseinsvorsorge bietet das Taxigewerbe durch die Verfügbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen um eine sichere Personenbeförderung jederzeit und überall zu gewährleisten. Damit ist diese Dienstleistung uneingeschränkt nicht nur als Ergänzung zum ÖPNV sondern als Teil dessen einzustufen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (36 in Deutschland)


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