Regione: Germania

Technische Vorschriften - Solarzellen für akkubetriebene Geräte

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
91 Supporto 91 in Germania

La petizione è stata respinta

91 Supporto 91 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 16:55

Pet 1-17-09-718-040001Technische Vorschriften
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass alle akkubetriebenen Geräte gleichzeitig mit
Solarzellen betrieben werden können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Hersteller von akkubetriebenen Geräten, wie z. B. Zahnbürsten, Staubsaugern,
Rasierern, Festnetztelefonen und Mobilgeräten, zum Einbau von Solarzellen
verpflichtet werden sollten, soweit es die technische Umsetzbarkeit erlaube. Diese
Verpflichtung, die EU-weit gelten sollte, biete die Chance, das Energienetz zu
entlasten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 106 Mitzeichnungen und 105 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage
fest, dass es nicht sinnvoll ist, der Wirtschaft den Einbau von Solarzellen in
akkubetriebene Haushaltsgeräte vorzuschreiben. Der Ausschuss verweist in diesem
Zusammenhang darauf, dass der Staat nicht in jedem Einzelfall wissen kann,
inwieweit der Einbau von Solarzellen zweckmäßig ist und inwieweit solche Geräte
beim täglichen Gebrauch der Sonne ausgesetzt sind und damit aufgeladen werden

können. Ebenso kann vom Gesetzgeber nicht beurteilt werden, inwieweit solche
Produkte vom Verbraucher tatsächlich geschätzt und daher gekauft werden. Letzten
Endes sind es die Verbraucher, die mit ihrem Konsumverhalten darüber abstimmen,
bei wem was produziert wird. Nach Auffassung des Petitionsausschusses soll der
Staat lediglich technische Regeln setzen, die Produktsicherheit und erforderliche
Standards schaffen und den freien Wettbewerb intensivieren. Je stärker die
Unternehmen sich um die Gunst der Verbraucher bewerben müssen, desto eher und
schneller werden sie neue Technologien und Produkte auf den Markt bringen, die
den Wünschen der Verbraucher entsprechen.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Ansicht des Ausschusses derzeit kein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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