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Dialogs

Telekommunikationsinfrastruktur - Bereitstellung von LTE an virtuelle Netzbetrieber/Ermöglichung von nationalem Roaming

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Atbalstošs 46 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

46 Atbalstošs 46 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

02.11.2019 03:25

Petitionsausschuss

Pet 1-19-12-9020-004864
52074 Aachen
Telekommunikationsinfrastruktur

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um den schnellen Ausbau und
die Förderung der digitalen Infrastruktur geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition sollen verschiedene Verbesserungen der digitalen Infrastruktur erreicht
werden.
Konkret wird gefordert, Netzanbieter zu verpflichten, LTE an virtuelle Netzbetreiber
bereitzustellen. Alle Netzbetreiber sollen verpflichtet sein, LTE anzubieten, egal ob
Prepaid oder Postpaid. Extrakosten dürften für den Kunden mit der LTE-Nutzung nicht
verbunden sein. Zudem sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, nationales Roaming zu
ermöglichen.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 46 Mitzeichnungen und sieben
Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen
des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt
werden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Deutschland im
Vergleich zu anderen Ländern, wie z. B. Großbritannien und Österreich, im Rückstand
sei, was die Versorgung mit modernen Netzen wie LTE angehe. Prepaid-Anbietern werde
noch immer der Zugang zu LTE vorenthalten. Die Netzversorgung sei schlechter, wenn
Petitionsausschuss

den Kunden die vorhandenen LTE-Netze vorenthalten würden, auch wenn das Endgerät
dies unterstütze. Durch nationales Roaming würde es sich lohnen, die Netzinfrastruktur
auszubauen.
Ein weiterer Petent fordert, Funklöcher – auch in Zügen – zu beseitigen und regt an, das
Problem durch nationales Roaming und / oder durch neue Sendemasten zu lösen. Ein
weiterer Vorschlag bezieht sich auf 900-MHz-Frequenzen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im Mobilfunksektor die staatliche
Regulierung in besonderem Maße dem Ziel der Wettbewerbsförderung verschrieben ist.
Dies ist Ausdruck des sich aus dem Grundgesetz (GG) selbst ergebenden Auftrags (Artikel
87f Abs. 2 GG, „durch andere private Anbieter“). Seit der Privatisierung der
Telekommunikationswirtschaft wirkt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) als deutsche
Regulierungsbehörde auf die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen hin, damit der
Telekommunikationsmarkt sich letztlich selbstständig effizient weiterentwickeln kann.
Staatlich-regulierende Eingriffe sollen auf ein Mindestmaß beschränkt sein.
Entsprechend unterliegen Entscheidungen zum Einsatz bestimmter Technologien und
das Angebot bestimmter Dienste (wie z. B. der Internetzugang über ein LTE-Netz) den
eigenwirtschaftlichen Erwägungen der Netzbetreiber. Die derzeit am Markt angebotenen
Dienste sind genauso wie die angebotenen Zahlungsoptionen und Preise Ausdruck dieses
Dienst- und Preiswettbewerbs im Telekommunikationsmarkt.
Der Petitionsausschuss betont jedoch, dass er der flächendeckenden Breitbandversorgung
sowohl aus gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer
Sicht eine hohe Bedeutung beimisst. Der allgemeine „Zugang zu schnellem Internet“ stellt
nach Auffassung des Ausschusses eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches
Petitionsausschuss

Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Zudem ermöglicht die Breitbandtechnologie
die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft.
Der flächendeckende Ausbau der Breitbandinfrastruktur gehört daher auch zu den
wichtigen politischen Zielen der Bundesregierung und ist dementsprechend im
Koalitionsvertrag verankert (s.u.).
Das Ziel der Bundesregierung ist schnelles Internet mit mindestens 1 Gbit/s in ganz
Deutschland bis 2025.
Hinsichtlich des flächendeckenden Ausbaus mit breitbandigen Internetanschlüssen
verfolgt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das
vorrangige Ziel des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Unternehmen der
Telekommunikationsbranche.
Des Weiteren unterstützt das BMVI im Wege der Förderung Kommunen und Landkreise
in unterversorgten Gebieten, in denen kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten
ist. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 3. Juli 2018 novelliert und das Verfahren
wesentlich vereinfacht.
Der Bund stellte bisher für den Breitbandausbau ca. 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Haushalt 2018 sieht eine weitere Milliarde Euro vor.
Nähere Informationen zur Breitbandförderung des Bundes können der Internetseite
www.bmvi.de/breitbandfoerderung entnommen werden.
Weiterhin hebt der Ausschuss hervor, dass sich die Regierungsparteien von CDU, CSU
und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode auf einen rechtlich abgesicherten
Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zum schnellen Internet verständigt
haben (Rn. 1664 ff.). Der Anspruch soll zum 1. Januar 2025 wirksam werden. Bis zur Mitte
der laufenden Legislaturperiode soll hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
In Rn. 1631 ff. des Koalitionsvertrages heißt es: […] „Wir gestalten den Weg in die
Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden
Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel
zur Glasfaser.“ […]
Ferner wird in den Rn. 1669 ff. des Koalitionsvertrages Folgendes ausgeführt:
Petitionsausschuss

[…] „Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland
zum Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen
der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und
lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den
Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den
Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen im
Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.“ […]
Im Hinblick auf die von einem Petenten geforderte Beseitigung von Funklöchern weist
der Ausschuss auf Folgendes hin:
Die Beseitigung von Funklöchern und weißen Flecken beim Mobilfunk und mobilen
Internet ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Zur Erreichung dieses Ziels wird in
der öffentlichen Diskussion regelmäßig eine Auferlegung einer Verpflichtung der
Betreiber zu nationalem Roaming thematisiert. Allerdings setzt die Auferlegung einer
derartigen Zugangsverpflichtung nach nationalem Recht das Vorliegen beträchtlicher
Marktmacht auf Seiten der Netzbetreiber voraus. Diese ist bislang weder vom
Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur festgestellt worden. Aufgrund der
Verteilung der Marktanteile wird ein Vorliegen beträchtlicher Marktmacht von den
Netzbetreibern zudem ausdrücklich bestritten.
Der neue europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation
(EU-Kodex), der bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen ist, ermöglicht es, durch
frequenz-regulatorische Auflagen Kooperationen, die auf eine gemeinsame Nutzung von
Infrastruktur durch mehrere Netzbetreiber zielen, vorzuschreiben oder anzuordnen.
Danach kann unter engen Voraussetzungen eine gemeinsame Nutzung von Infrastruktur
und lokalem Roaming angeordnet werden.
Bereits heute möglich sind jedoch freiwillig eingegangene Kooperationen zur
gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur unter Beachtung der Grenzen des Kartellrechts.
In Bezug auf die Bedingungen für diese gemeinsame Nutzung wird auf das Thesenpapier
„Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen“ der
Bundesnetzagentur, veröffentlicht als Mitteilung 458/2010 im Amtsblatt der
Bundesnetzagentur Nr. 15/2010 vom 11. August 2010, verwiesen.
Petitionsausschuss

Am 26. November 2018 hat die Bundesnetzagentur die Entscheidung der
Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Festlegungen und Regeln im
Einzelnen (Vergaberegeln) und über die Festlegungen und Regelungen für die
Durchführung des Verfahrens (Auktionsregeln) zur Vergabe von Frequenzen in den
Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz (Aktenzeichen: BK1-17/001) veröffentlicht. Darin ist,
zeitlich abgestuft, die Versorgung aller Schienenwege als Auflage für die
Frequenznutzung in diesen Bereichen enthalten, wobei die Versorgung durch andere
Zuteilungsinhaber anzurechnen ist. Voraussetzung für die Versorgung ist die Mitwirkung
sowohl der Betreiber der Schienenwege als auch der Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU). Von den EVU wird der Einbau von Repeatern oder anderer geeigneter Maßnahmen
zur Überbrückung physikalischer Beeinträchtigungen des Empfangs von
Mobilfunksignalen im Zug erwartet. Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass die
Kosten des Ausbaus umso eher reduziert werden können, je mehr die
Mobilfunknetzbetreiber mit den Betreibern der Schienenwege sowie den EVU
kooperieren.
Die angesprochenen 900-MHz-Frequenzen sind bis zum 31. Dezember 2033 zugeteilt und
werden zunehmend für eine breitbandige Datenübertragung genutzt. Um diese Nutzung
auch entlang der Schienenwege zu ermöglichen und dabei mögliche Störungen beim
bahneigenen System GSM-R auszuschließen, plant die Bundesregierung die Förderung
des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R Funkmodule
bzw. den Einbau von entsprechenden Filtern. Zu den technischen Einzelheiten wird auf
den ECC-Report 229 „Guidance for improving coexistence between GSM-R and MFCN in
the 900 MHz band" vom Mai 2015 verwiesen.
Vor diesem Hintergrund und insbesondere im Hinblick auf die zu begrüßenden Vorgaben
zur digitalen Infrastruktur im Koalitionsvertrag empfiehlt der Petitionsausschuss daher
im Ergebnis, die Petition der Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu überweisen,
soweit es um den schnellen Ausbau und die Förderung der digitalen Infrastruktur geht.
Im Übrigen empfiehlt er aus den oben dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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