Regione: Germania

Telekommunikationsinfrastruktur - Errichtung eines Rechenzentrums und Cloudservices

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Supporto 34 in Germania

La petizione è stata respinta

34 Supporto 34 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 04:32

Pet 1-18-09-9020-042789 Telekommunikationsinfrastruktur

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird zur Unterstützung von staatsnahen deutschen und
EU-Infrastrukturunternehmen die Errichtung eines Rechenzentrums und die
Bereitstellung von Cloudservices gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Petition auf
die Bereitstellung von Cloudservices für staatsnahe Infrastrukturunternehmen, wie
z. B. die Deutsche Bahn AG, Lufthansa und regionale (teil-)privatisierte
Verkehrsbetriebe, abziele. Bei staatsnahen Infrastrukturunternehmen hätten die
EU-Bürger ein berechtigtes Interesse daran, dass deren IT nicht in die Hände von
Unternehmen der Privatwirtschaft ausgelagert werde. Die Abhängigkeit von
privatwirtschaftlichen Unternehmen sei bei der Verkehrsinfrastruktur zu vermeiden.

Ein Rechenzentrum müsse unabhängig von der örtlichen Nähe zu Zulieferern sein.
Das bedeute, dass als Standort für das erste Rechenzentrum eine wirtschaftlich
schwache Region wählbar sei, um dort – in Folge des Personalzuzugs – auch die
Wirtschaft anzukurbeln.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 34 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG seit
1994 privatisiert und derzeit zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes ist, vertreten
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mitglieder im
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sind Vertreter mehrerer Bundesministerien.

Eine unmittelbare operative Eingriffsmöglichkeit des Bundes besteht trotz des
Alleineigentums des Bundes u. a. aus aktienrechtlichen, aber auch aus
europarechtlichen Gründen (Beihilferecht) nicht. Das gilt erst recht für weitere
Unternehmen, bei denen der Bund nur eine Minderheitsbeteiligung hat, wie z. B. bei
der Lufthansa AG (derzeit 34 Prozent Aktienbesitz) oder bei der Deutschen Telekom
AG (Anteil Bund: 14,5 Prozent; Anteil KfW: 17,5 Prozent).

Der Ausschuss hebt hervor, dass ein dem Petitum folgender Bundestagsbeschluss
mangels rechtlicher Handhabe zum unmittelbaren Eingriff des Bundes nur
Appellcharakter haben könnte.

Der Ausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung
erhebliche Anstrengungen unternimmt, um auf freiwilliger Basis die Nutzung sicherer
Cloud-Dienste zu fördern. Hierbei ist auch ein Kriterium, wo die Daten verarbeitet
werden (Standort des Rechenzentrums).

Mit dem Label „Trusted Cloud“ werden mit 167 Kriterien Anreize und
Rahmenbedingungen für sichere Cloud-Dienste in Deutschland und Europa
geschaffen (www.trusted-cloud.de). Sowohl Cloud-Dienste als auch Dienstleister, die
Unternehmen beraten, können sich bei dem Label nach Erfüllung der Kriterien listen
lassen. Derzeit sind 23 Cloud-Service-Anbieter und 11 Cloud-Dienstleister unter dem
Label „Trusted Cloud“ gelistet. Auch T-Systems, ein Tochterunternehmen der
Deutschen Telekom AG, mit einem Minderheitsbesitz des Bundes (Bund:
14,5 Prozent; KfW: 17,4 Prozent) ist als Cloud-Service gelistet. Das Angebot richtet
sich an alle Unternehmen, vor allem auch an den Mittelstand.

Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
einen Anforderungskatalog (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz:
„C5“) für Cloud-Anbieter, der sich in erster Linie an größere Unternehmen richtet. Die
Testierung nach dem Anforderungskatalog C5 erfolgt durch Wirtschaftsprüfer.

Mit den vorgenannten Maßnahmen soll seitens des Bundes sichergestellt werden,
dass für alle Arten von Unternehmen ausreichende Transparenz für die
Voraussetzungen des Betriebes eines sicheren Cloud-Dienstes geschaffen und damit
auch entsprechende Anreize hierfür angeboten werden können.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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