Dialog

Telekommunikationsinfrastruktur - Flächendeckende Gewährleistung einer Gigabit-Breitband-Infrastruktur

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Sammlung beendet

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

21.02.2018, 03:24

Pet 1-18-12-9020-036929

Telekommunikationsinfrastruktur


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es den weiteren
Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen betrifft,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird die Schaffung einer flächendeckenden Gigabit-Breitband-
Infrastruktur gefordert.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 169 Mitzeichnungen und
13 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere Eingabe mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass nur eine
Gigabit-Breitband-Infrastruktur künftig in der Lage sei, die Teilhabe an Arbeit und
gesellschaftlichen Entwicklungen für alle sicherzustellen. Es dürfe keine Frage des
Wohnquartiers und damit der Weitsichtigkeit einzelner Entscheider in der
Versorgungsfähigkeit der öffentlichen Hand sein, ob und in welchem Umfang
Menschen künftig an den Möglichkeiten des Netzes teilhaben könnten oder
abgeschnitten seien: die einen kämen in den Genuss von Glasfaser, die anderen
jedoch nicht, weil sie mit veralteter Vectoring-Technik versorgt würden, die dem
steigenden Bedarf an Breitband nicht gerecht werden könne. Es sei notwendig, eine
flächendeckende digitale Infrastruktur zu schaffen, die die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse ermögliche. Zudem habe es der Gesetzgeber versäumt, eine
ausreichende Definition von Universaldienstleistungen vorzunehmen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Information, Meinungsbildung und
Meinungsäußerung, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe im
21. Jahrhundert ohne Internet nicht mehr vorstellbar sind. Der Ausschuss misst dem
allgemeinen „Zugang zu schnellem Internet“ sowohl aus gesamt- und
regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht in der modernen
Informations- und Wissensgesellschaft eine hohe Bedeutung bei.
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der
Aufbau von Netzen der nächsten Generation stellen wichtige Voraussetzungen für
wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar.
Der Petitionsausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung,
die Breitbandstrategie weiterzuentwickeln und die digitale Spaltung zwischen den
urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden.
Die Bundesregierung hat in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer
flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von
mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 definiert. Mittel- bis langfristig sind aber
gigabitfähige Netze entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und steigenden
Wohlstand.
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem
wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU-
Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz (TKG), der verstärkten
Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer guten
Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zur Breitbandstrategie verweist der Ausschuss u. a.
auf die Drucksachen 17/11999, 17/13354, 17/13680, 18/950, 18/1666, 18/1973,
18/4689, 18/5034 und 18/11696, die im Internet unter www.bundestag.de eingesehen
werden können.

Mit der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung bereits 2014 den Weg in die Digitale
Gesellschaft geebnet. Im selben Jahr hat das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) die Netzallianz Digitales Deutschland ins Leben gerufen.
Hierbei handelt es sich um eine Investitions- und Innovationsplattform für den
Breitbandausbau, die große und mittelständische Unternehmen zusammenführt.
Wirtschaft und Politik verständigen sich in der Netzallianz auf gemeinsame Ziele und
Meilensteine und die Unternehmen geben jedes Jahr klare Investitionszusagen ab.
Die Netzallianz Digitales Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland bis
Ende 2025 über die notwendige Infrastruktur für den Einsatz von Gigabit-
Anwendungen verfügt. Dieser gemeinsame Standpunkt für eine hochvernetzte
Wirtschaft und Gesellschaft wird in der Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland
festgelegt.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der marktgetriebene Breitbandausbau jedoch
dort ins Stocken gerät, wo die Wirtschaftlichkeit für einen Ausbau nicht mehr gegeben
ist. Dies ist insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen der Fall. Hier
greifen sowohl der Bund als auch die Bundesländer durch Fördermaßnahmen ein, um
diese Lücke zu schließen. Das Breitbandförderprogramm des Bundes ist im
November 2015 an den Start gegangen. Derzeit setzt das BMVI vier Milliarden Euro
an Fördergeldern ein, um ganz Deutschland mit schnellem Internet zu versorgen.
Schon heute hat Deutschland in Europa die höchste Dynamik beim Breitbandausbau.
Mit den Versorgungsauflagen aus der Versteigerung frei werdender
Rundfunkfrequenzen (Digitale Dividende II) sorgt das BMVI für eine nahezu
vollständige LTE-Versorgung der Haushalte bundesweit. Auch Bundesautobahnen
und ICE-Strecken werden flächendeckend an das LTE-Netz angebunden.
Für die Gigabit-Gesellschaft der Zukunft und Anwendungen wie das automatisierte
und vernetzte Fahren wird vor allem die nächste Mobilfunkgeneration 5G entscheidend
sein. Im September 2016 hat das BMVI daher eine 5G-Initiative gestartet, die der
Vorbereitung einer umfassenden 5G-Strategie für Deutschland dient. Ziel der
Bundesregierung ist es, Deutschland als Leitmarkt für 5G-Anwendungen zu
positionieren und eine schnelle und erfolgreiche Einführung der 5G-Technologie zu
unterstützen.
Zur weiteren Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus ist es sinnvoll,
Synergien zu nutzen und den gesamten Ausbauprozess zu optimieren. So können
etwa durch mehr Transparenz, Mitnutzungsmöglichkeiten und Mitverlegungspflichten
erhebliche Kosten gespart werden. Genau darauf zielt das Gesetz zur Erleichterung

des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze ab, das im November 2016 in Kraft
getreten ist.
Soweit mit der Petition ein Versäumnis des Gesetzgebers hinsichtlich einer
ausreichenden Definition von Universaldienstleistungen beanstandet wird, macht der
Ausschuss auf Folgendes aufmerksam:
Die rechtlichen Grundlagen für die Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen und
weiteren Universaldienstleistungen sind im Telekommunikationsgesetz niedergelegt.
Paragraf 78 TKG definiert Universaldienstleistungen als „ein Mindestangebot an
Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu
denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem
erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die
Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist“.
Die Universaldienstleistung muss u. a. „Datenkommunikation mit Übertragungsraten
ermöglichen, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen“.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass man sich bei der
Formulierung der Gesetzesvorgabe, angesichts der rasanten technologischen
Entwicklung, bewusst für eine dynamische Formulierung ohne Angabe bestimmter
Mindestbandbreiten entschieden hatte. Deutlich wird aber auch, dass es auch hier nur
um eine Grundversorgung und nicht um die Gewährleistung besonders
hochleistungsfähiger Gigabit-Netze geht. Der Universaldienst dient somit einer
Grundversorgung mit Übertragungsdiensten, um die soziale Ausgrenzung zu
vermeiden.
Diese Gesetzesvorgabe des Telekommunikationsgesetzes entspricht auch dem EU-
Recht. Die EU-Kommission hat im Rahmen der laufenden Überarbeitung der
europäischen Rechtsvorgaben deutlich gemacht, dass der Universaldienst kein Mittel
zum Breitbandausbau ist. Hierfür stünden andere, geeignetere Mechanismen, wie
beispielsweise eine investitionsfreundliche Regulierung und Förderung, zur
Verfügung.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass die gesetzlich festgelegten
Universaldienstleistungen derzeit auf freiwilliger Basis von der Deutschen Telekom AG
erbracht werden. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf eine
Grundversorgung.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung besonders
hochleistungsfähiger Gigabit-Netze empfiehlt der Petitionsausschuss nach

umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu
überweisen, soweit es den weiteren Ausbau von leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen betrifft. Im Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern