Region: Niemcy

Telekommunikationsinfrastruktur - Flächendeckende Verfügbarkeit des mobilen Internets (3G bzw. 4G)

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Wspierający 82 w Niemcy

Petycja została zakończona

82 Wspierający 82 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 12:59

Pet 1-18-12-9020-031048Telekommunikationsinfrastruktur
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass das mobile Internet bei Reisen
flächendeckend mit 3G bzw. 4G verfügbar ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das mobile
Internet heutzutage eine immer wichtigere Infrastruktur darstelle, da mehr und mehr
Aktivitäten des täglichen Arbeits- und Privatlebens inzwischen online erledigt würden.
Bei Reisen im Zug bzw. als Mitfahrer im Auto sei festzustellen, dass die Abdeckung
mit „nutzbarem“ mobilen Internet (3G, 4G) leider noch sehr zu wünschen übrig lasse.
Der alte oft nur verfügbare „Edge“-Standard entspreche weitgehend einem nicht
vorhandenen Signal, da kaum Daten fließen würden. Dadurch verliere die an sich
bequeme Nutzung der Bahn ihren Reiz, da man die gewonnene Zeit nicht zum
Arbeiten nutzen könne.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 82 Mitzeichnungen und 17 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich die Bundesregierung in der
Digitalen Agenda das Ziel gesetzt hat, gerade im ländlichen Bereich Verbesserungen
bei der Mobilfunkabdeckung zu ermöglichen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur im
Mai 2015 Frequenzen für den Mobilfunk unter anderem im Bereich von 700 MHz im
Rahmen einer Auktion vergeben. Mit der Vergabe der Frequenzen sind
Versorgungsauflagen für die Mobilfunkunternehmen verknüpft. Jedes
Mobilfunkunternehmen, das 2015 Frequenzen ersteigern konnte, hat als Auflage die
Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens
50 Mbit/s pro Antennensektor sicherzustellen und dabei eine Abdeckung von
mindestens 98 Prozent der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens
97 Prozent, zu erreichen. Dies soll sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten
von 10 Mbit/s und mehr zur Verfügung stehen. Für die Hauptverkehrswege
(Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung
sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die Auflagen sind drei
Jahre nach Zuteilung der Frequenzen zu erfüllen.
Ferner weist der Ausschuss auf Folgendes hin: Während die Zuständigkeit für die
Verfügbarkeit von Mobilfunkdiensten entlang einer Eisenbahnstrecke bei den
Mobilfunk-Netzbetreibern liegt, ist für die technische Verfügbarkeit innerhalb der Züge
hingegen die Deutsche Bahn AG (DB AG) verantwortlich. Die Bundesregierung setzt
sich gegenüber der DB AG dafür ein, die Internetverfügbarkeit beim Verkehrsträger
Schiene weiter zu erhöhen. Die Ausrüstung aller ICE mit WLAN-Technologie bis
Ende 2015, die an 126 Bahnhöfen kostenlos und werbefrei nutzbaren WLAN-Hotspots
und die Einführung von kostenlosem WLAN in der 1. Klasse des ICE, sind seitens der
DB AG ein Schritt in die richtige Richtung. Der Ausschuss begrüßt zudem die geplante
zukünftige Ausweitung des kostenlosen WLAN auf die 2. Klasse der ICE, die WLAN-
Vorrüstungen bei der neuen IC-Flotte und die Berücksichtigung von
Internetverfügbarkeit bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen der Länder im
Nah- und Regionalverkehr.
Allerdings hebt der Ausschuss hervor, dass es in der unternehmerischen
Verantwortung der DB AG liegt, eine bessere Internetverfügbarkeit in Zügen
(z. B. durch WLAN-Hotspots oder den Einbau von Repeatern für einen verbesserten
Zugang zum mobilen Breitbanddatennetz) zu gewährleisten. Die Bundesregierung
sowie der Petitionsausschuss beurteilen die aktuellen Entwicklungen positiv. Da die
Ausschreibungen von Nah- und Regionalverkehrsleistungen in die Zuständigkeit der

Länder fallen, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei Neuausschreibungen
der Internetverfügbarkeit auch im Nahverkehr ein hoher Stellenwert beigemessen wird.
Zu näheren Einzelheiten nimmt der Ausschuss auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage einer Fraktion „Mobiles Internet im Zug“ (Drucksache 18/4157)
Bezug, die im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen,
um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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