Regija: Njemačka

Terrorismusbekämpfung - Ausweitung und intensivere Förderung der Terrorismusbekämpfung im Nahen Osten sowie Nordafrika

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Potpora 32 u Njemačka

Peticija je odbijena.

32 Potpora 32 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

11. 09. 2017. 13:00

Pet 1-18-06-21901-030493

Terrorismusbekämpfung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, mehr Mittel für die Innere Sicherheit und das Militär zur
Verfügung zu stellen sowie ein Mandat für Luftschläge und den Einsatz von
Bodentruppen in den Krisenregionen des Nahen Ostens und Nordafrika
auszusprechen, um dem vom Islamischen Staat ausgehenden Terrorismus wirksam
zu begegnen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die
Vereinten Nationen seit zwei Jahren im Kampf gegen die Terrorgruppe Islamischer
Staat (IS) in Syrien und den Nachbarstaaten befänden. Der jetzige Umfang der
Bekämpfung sei jedoch ungenügend. Die Terrorgruppe IS verliere weder an
Territorium noch an Gefährlichkeit; im Gegenteil: sie schaffe es, mitten in Europa
Anschläge zu verüben und die Bürgerinnen und Bürger in Angst und Schrecken zu
versetzen. Der IS habe seine Bewegungsfreiheit und Befehlsstruktur über ganz
Europa ausgedehnt. Militärische, geheimdienstliche und polizeiliche Arbeit müssten
dem entgegenwirken, wofür mehr Personal und mehr Ausrüstung nötig seien. Wichtig
sei zudem, den Terrorismus direkt in der „Hochburg des IS“ zu bekämpfen, beginnend
in Syrien und den Nachbarstaaten. Zur Gewährleistung der Sicherheit müssten der
Bundeswehr dafür u. a. militärisches Gerät und bestens ausgebildete Soldaten zur
Verfügung stehen. Durch die Zurückdrängung des IS sei dann auch mit einem
Nachlassen des Flüchtlingsstroms zu rechnen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 32 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Bedrohungslage für Europa und für Deutschland
durch den internationalen Terrorismus ernst ist. So gehen die Sicherheitsbehörden
davon aus, dass zwischenzeitlich über 810 Personen aus Deutschland in Richtung
Syrien/lrak gereist sind, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer
Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu
unterstützen. Zirka ein Drittel dieser Personen ist wieder nach Deutschland
zurückgekehrt. Insgesamt werden durch die Polizeibehörden derzeit beinahe
500 Personen als Gefährder eingestuft.
Um der Gefahr durch diesen Personenkreis zu begegnen, setzen die
Sicherheitsbehörden die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlich zulässigen
Instrumente umfassend ein. Konsequente Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist
hierbei ebenso entscheidend, wie die Nutzung aller ordnungsbehördlichen
Instrumente. Auf die aktuelle, dynamische Lage reagieren die Sicherheitsbehörden
entschieden, überlegt und umsichtig, insbesondere durch engmaschigere
Überwachung der bekannten islamistischen Gefährder.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder grundsätzlich für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gut
gerüstet sind, um terroristischen Aktionen zu begegnen. Auf die erhöhten
Anforderungen der Sicherheitsbehörden haben Bund und Länder zudem mit einem
Aufwuchs der Personalstärken reagiert. Insgesamt – nicht nur für den Kampf gegen
den Terrorismus – bekommen die Bundessicherheitsbehörden im Jahr 2016 knapp
4.000 Stellen zusätzlich. Die Bundespolizei erhält neue, robuste Einheiten, zusätzliche
Schutzausrüstung und Einsatzmittel. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) wird im Bereich Extremismus- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt.
Am 23. März 2016 hat die Bundesregierung mit den Eckwerten für den Haushalt 2017

ein weiteres zusätzliches Sicherheitspaket beschlossen (180 Mio. Euro, davon
150 Mio. Euro für den Finanzplanungszeitraum bis 2020) und zugleich Einigkeit
darüber erzielt, dass der Personalaufwuchs bei den Sicherheitsbehörden fortgesetzt
werden sollte.
Zudem macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass auch das gesetzliche
Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung verbessert wurde, beispielsweise durch
die erweiterte Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen oder die
Möglichkeit, Jihadisten durch Entzug des Personalausweises oder des Reisepasses
an der Ausreise in Krisenregionen zu hindern. Flankierend dazu wurden Regelungen
getroffen, um Reisebewegungen von sogenannten ausländischen Kämpfern im
Schengener Informationssystem besser abzubilden und damit effektiv zu verhindern.
Ferner wurden wichtige nachrichtendienstliche Befugnisse zur Aufklärung
terroristischer Strukturen verlängert. Selbstverständlich geht es dabei nicht nur um die
Aufklärung von Aktivitäten, sondern auch um eine konsequente Strafverfolgung, die
bereits zu einer Vielzahl langjähriger Haftstrafen geführt hat.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Deutsche Bundestag in seiner
180. Sitzung am 24. Juni 2016 den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der
Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Drucksache 18/8702) in der Fassung
der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Drucksache 18/8917)
angenommen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/180). Die entsprechenden Dokumente
können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Das sogenannte
Anti-Terror-Paket sieht im Sinne einer Verbesserung der internationalen
Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Zusammenführung und Auswertung
von Informationen angesichts der transnationalen Dimension terroristischer
Bedrohung u. a. die Erteilung spezieller Befugnisse an das BfV zur Einrichtung
gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten und die Verlängerung
gemeinsamer Projektdateien der Sicherheitsbehörden auf nationaler Ebene vor. Des
Weiteren enthält das Gesetz Regelungen zur verbesserten Terrorismusbekämpfung,
wie z. B. die Möglichkeit präventiven Einsatzes Verdeckter Ermittler der Bundespolizei
zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, die Verifizierung der Identität der Nutzer
von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten (Prepaid-Tarifen) und die Schließung von
Strafbarkeitslücken.
Im Hinblick auf den militärischen Kampf gegen die Terrororganisation IS hebt der
Ausschuss hervor, dass sich die Bundesregierung in Absprache mit internationalen

Partnern bereits maßgeblich auf diesem Feld engagiert. So hat der Deutsche
Bundestag in namentlicher Abstimmung am 4. Dezember 2015 den Einsatz
bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer
Handlungen durch die Terrororganisation IS auf der Grundlage von Artikel 51 der
Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages
über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015),
2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen. Die im
Rahmen dieses Mandats eingebrachten deutschen militärischen Beiträge sind dabei
Teilbeiträge eines in enger Koordination mit den NATO- und EU-Partnern und in der
Allianz gegen den IS abgestimmten, umfassenden Gesamtkonzepts und auf die
jeweilige regionale Herausforderung zugeschnitten. Dabei unterliegen die deutschen
militärischen Beiträge einem ständigen Überprüfungsprozess, so dass wechselnden
Herausforderungen und Entwicklungen mit einem angemessenen Beitrag
entgegengetreten werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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