Reģions: Vācija
Dialogs

Terrorismusbekämpfung - Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Terror

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 atbalstītājs 31 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

31 atbalstītājs 31 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.12.2018 03:25

Pet 1-18-06-21901-038411 Terrorismusbekämpfung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird im Rahmen der allgemeinen Terrorismusbekämpfung ein besserer
Schutz von Kindern und Jugendlichen gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
terroristischen Angriffe im Jahr 2016, u. a. auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin, gezeigt
hätten, dass es dringenden Handlungsbedarf gebe, die Kindergärten, Schulen und
Universitäten auf die Gefahr eines Terrorangriffs besser vorzubereiten. Daher sei es
notwendig, sowohl den Gebäudeschutz von Kindergärten, Schulen und Universitäten
zu verbessern als auch Lehrer konkreter im Umgang mit Gefahrensituationen zu
schulen und Kinder auf diese besser vorzubereiten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 31 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung im Kampf gegen den Terrorismus
bereits viele Anstrengungen unternimmt.

In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss jedoch hervor, dass sich die Petition
auf Maßnahmen bezieht, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundes
liegen.

Der Bereich der Bildungsinfrastruktur, die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und
der Unterrichtsinhalt fallen in die Zuständigkeit der Länder.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, weil deren Zuständigkeit betroffen ist.

Begründung (PDF)


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