Regija: Njemačka

Terrorismusbekämpfung - Einrichtung eines Katastrophenwarnsystems

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 25 u Njemačka

Peticija je odbijena.

25 25 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

13. 09. 2017. 04:24

Pet 1-18-06-21901-032175

Terrorismusbekämpfung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, ein Katastrophenwarnsystem einzurichten, mit dem
auch die Bürgerinnen und Bürger über gesuchte Terroristen informiert und zur Mithilfe
aufgefordert werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein
Katastrophenwarnsystem ein Warnsystem sein sollte, das neben den allgemeinen
Informationen von Polizei, Feuerwehr und Radio die betroffenen Bürgerinnen und
Bürger per SMS oder E-Mail direkt informiere. Die Warnungen würden von der
Feuerwehr oder dem zentralen Katastrophendienststab ausgegeben und enthielten
Kurzinformationen zur Gefahr sowie Verhaltensempfehlungen. Mit Hilfe der mit der
Petition vorgeschlagenen Einbindung der Bevölkerung bei der Suche nach Terroristen
dürfte ein Attentäter innerhalb von wenigen Stunden auffindbar sein. Auf diese Weise
könnten auch Attentäter abgeschreckt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 44 Mitzeichnungen und 25 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
Der Ausschuss stellt fest, dass die mit der Petition angesprochenen
Katastrophenwarnsysteme bereits existieren, allerdings werden die Bürgerinnen und
Bürger durch diese Systeme nicht zur Mithilfe bei der Suche nach Terroristen
einbezogen.
Katastrophenwarnsysteme werden, internetbasiert als Apps, genutzt, um wichtige
Warnmeldungen zum Schutz der Bevölkerung für besondere Gefahrenlagen (wie z. B.
Gefahrstoffausbreitung oder Großbrand) zu verbreiten. Weitergehend hat
beispielsweise das Warnsystem NINA auch Wetterwarnungen des Deutschen
Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der
Bundesländer integriert.
Ähnliche Anwendungsbereiche hat das Warnsystem „Katwarn“. Neben den genannten
besonderen Gefahrenlagen kann es auch bei Amok- und Terrorlagen eingesetzt
werden. Zur Nutzung des Systems ist eine Registrierung erforderlich. Registrierte
Personen erhalten dann im Ernstfall eine SMS und/oder eine E-Mail mit
Warnmeldungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Warnsysteme durch die
zuständigen Behörden bei einer Lage auch eingesetzt werden.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Einsatz solcher Systeme aufgrund
ihrer besonderen Signalwirkung grundsätzlich auf echte Katastrophenfälle zu
beschränken ist. Diese sind durch eine in der Regel länger andauernde und meist
großräumige Schadens- bzw. Gefahrenlage gekennzeichnet, die mit den regulär
örtlich zur Gefahrenabwehr vorgehaltenen Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr
nicht unter Kontrolle gebracht werden können und deshalb überregionaler und
gegebenenfalls internationaler Hilfe bedürfen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zu den bestehenden Katastrophenwarnsystemen
des Bundes, u. a. zum Satellitengestützten Warnsystem (SatWaS) und Modularen
Warnsystem (MoWaS), wird auf die Internetseiten des BMI (www.bmi.bund.de) sowie
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de)
verwiesen.
Mit seiner Eingabe möchte der Petent konkret das Auffinden von Attentätern bzw.
gesuchten Terroristen unterstützen und diese von der Begehung von Attentaten
abschrecken.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist es zwar erwünscht und hilfreich,
wenn die Bürgerinnen und Bürger die zuständigen Behörden insbesondere durch
sachdienliche Hinweise bei der Verhinderung oder Aufklärung von Gefahrenlagen oder
Straftaten unterstützen. Bisweilen werden Bürgerinnen und Bürger im Wege der
Öffentlichkeitsfahndung auch direkt von den Strafverfolgungsbehörden um Mithilfe
gebeten (wie z. B. im Fall des Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am
19. Dezember 2016).
Der Ausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass die mit der Petition geforderte
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Katastrophenwarnsysteme indessen
im Widerspruch zu deren oben näher beschriebenen Funktion stünde und als
zusätzliches Instrument nach Auffassung des Ausschusses keinen Mehrwert bei der
Vermeidung von Gefahrenlagen oder Aufklärung von Straftaten generieren würde.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem konkreten
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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