Region: Niemcy

Terrorismusbekämpfung - Vorsorgemaßnahmen bei der Terrorabwehr bezüglich Drohnen mit Bio-Waffen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 21 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

21 21 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:07

Pet 1-18-06-21901-032159Terrorismusbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, im Rahmen der Terrorabwehr gegen Drohnen mit
Bio-Waffen Vorsorge zu treffen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es Ziel des
Islamischen Staates sei, mit immer weniger Aufwand den größtmöglichen Schaden
anzurichten. Hierbei würden Einzeltäter oder sogenannte geschulte „Gefährder“
eingesetzt. Angesichts der Gefahren durch Drohnen mit Bio-Waffen (z. B. Senfgas) sei
dringend Handlungsbedarf geboten. Zudem wird gefordert, im Rahmen der „Drohnen-
Regelung“ auch eine fremdzusteuernde vom Hersteller intrigierte „Notabschaltung“
vorzusehen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 25 Mitzeichnungen und 48 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.

Der Ausschuss stellt fest, dass das Thema Detektion, Verifikation und Abwehr von
Drohnen von zunehmender gesellschaftlicher und sicherheitspolitischer Bedeutung ist.
Das Bundesministerium des Innern beschäftigt sich zusammen mit den
Sicherheitsbehörden seines Geschäftsbereichs seit längerem mit dem möglichen
Missbrauch von Drohnen, z. B. auch soweit diese als Transportmittel für biologische
Stoffe Verwendung finden. Darüber hinaus sind auch das für den Luftverkehr
zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den
Einfuhr und den Vertrieb von besonderen Gütern zuständige Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie das für Strafrecht zuständige Bundesministerium der
Justiz und für den Verbraucherschutz mit dieser Thematik befasst.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die
Bundesregierung den möglichen Missbrauch von Drohnen u. a. mit konkreten
gesetzgeberischen Maßnahmen bzw. Verordnungen bekämpft.
Zur Erhöhung der Sicherheit im Luftraum sieht der Entwurf der Bundesregierung einer
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
(Bundesratsdrucksache 39/17) u. a. Flugverbote für sensible Bereiche,
Kennzeichnungspflichten, Erlaubnispflichten und zusätzliche Anforderungen für die
Nutzer vor. Damit sollen Abstürze, Unfälle und Eingriffe in die Privatsphäre von
Bürgerinnen und Bürgern vermieden werden.
Der Ausschuss hebt hervor, dass beispielsweise auch der Transport von gefährlichen
biologischen Stoffen mit Drohnen explizit verboten wird (vgl. der durch die Verordnung
neu eingeführte § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Luftverkehrsordnung).
Darüber hinaus gibt es erhebliche Anstrengungen deutscher und internationaler
Sicherheitsbehörden, den kriminellen Einsatz von Drohnen zu erkennen bzw. zu
unterbinden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die mit der Petition angesprochenen Gefahren
allen staatlich beteiligten Stellen bewusst sind. In den genannten Bundesministerien
und -behörden werden daher miteinander abgestimmte, schrittweise Lösungen
erarbeitet, um die Bürgerinnen und Bürger vor der missbräuchlichen Verwendung von
Drohnen zu schützen, wobei auch technische Weiterentwicklungen berücksichtigt
werden. Angesichts der Komplexität dieses Themas kann dies jedoch nicht kurzfristig
geschehen.
Soweit mit der Petition darüber hinaus „eine fremdzusteuernde vom Hersteller
intrigierte Notabschaltung“ gefordert wird, stellt der Ausschuss fest, dass der Entwurf

einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten keine
Vorgaben an die Hersteller enthält, die Geräte mit einer „Notabschaltung“ zu versehen.
Eine derartige rechtliche Vorgabe würde erfordern, dass Standards im Detail festgelegt
werden. Derartige technische Standards, die auch einen zuverlässigen Schutz vor
Manipulationen bieten, sind jedoch technisch anspruchsvoll und noch nicht
abschließend erarbeitet worden.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass mit der o. g. Verordnung die Thematik
der unbemannten Luftfahrt auch nicht abschließend geregelt werden soll. Technische
Anforderungen (elektronische Identifizierung, „Geofencing“ und auch mögliche
Notabschaltungen) werden Gegenstand europarechtlicher Regelungen sein, die
zurzeit erarbeitet werden. Die Bundesregierung rechnet mit deren Inkrafttreten
innerhalb der nächsten drei Jahre.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die dargestellten bereits laufenden
Aktivitäten empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der Sach- und
Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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