Regija: Njemačka

Tierhaltung - Abschaffung der Intensiv- und Massentierhaltung bis 2020

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
27.511 27.511 u Njemačka

Peticija je zaključena.

27.511 27.511 u Njemačka

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  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

31. 05. 2016. 04:24

Pet 3-18-10-7872-006316



Tierhaltung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition

a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft – als Material zu überweisen,

b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

soweit es um die effektive Verbesserung von Haltungsbedingungen unter

Berücksichtigung von Verdrängungseffekten durch Importe mit niedrigeren

Standards geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, die Massen- und Intensivtierhaltung bis zum Jahr

2020 abzuschaffen.

Es wird ausgeführt, dass die Bedingungen in der Massen- und Intensivtierhaltung, z. B.

das Fehlen von Auslauf für die Tiere und das routinemäßige Vornehmen von

Amputationen an den Tieren, den Regelungen des Tierschutzgesetzes widerspreche.

Tiere müssten verhaltensgerecht untergebracht werden. Gesetzliche Regelungen

seien daher erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. Insgesamt haben 98.942 Unterstützer

sich für das Anliegen ausgesprochen. Weiterhin haben den Petitionsausschuss

31 Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden

Petition wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt werden. Es wird um

Verständnis dafür gebeten, dass gegebenenfalls nicht alle vorgetragenen

Gesichtspunkte dargestellt werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine

öffentliche Beratung des Anliegens vorgenommen, an der Vertreter der

Bundesregierung teilnahmen und auf der der Petent die Gelegenheit hatte, sein



Anliegen vorzutragen. Weiterhin wurde der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,

ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte das im Folgenden dargestellt Ergebnis:

Tierschutz bei der Nutztierhaltung hat eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag ist

hierzu u. a. eine nationale Tierwohl-Offensive aufgeführt. Im Vordergrund dieser

Offensive steht insbesondere das Ziel, den Tierschutz und das Wohlbefinden der Tiere

bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die

Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem mittelfristigen Verzicht auf nicht-kurative

Eingriffe mit Schwerpunkt Kastration und Schwänzekupieren bei Mastschweinen

sowie Schnabelkupieren bei Legehennen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die

Weiterentwicklung von Tierschutzindikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit in der

landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Zu diesen Schwerpunkten finden nach den

Ausführungen der Bundesregierung verschiedene Fachgespräche statt und

Forschungsprojekte werden gefördert. Zudem soll mit den Modell- und

Demonstrationsvorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in der Tierhaltung

insbesondere der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis verbessert

werden. So können landwirtschaftliche Betriebe und Berater dabei unterstützt werden,

neue Tierschutzmaßnahmen in die Breite der landwirtschaftlichen Betriebe zu tragen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im September

2014 seine Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“

gestartet. Gegenstand der Initiative ist insbesondere auch die Verbesserung des

Tierschutzes bei Nutztieren. Dabei berücksichtigt das BMEL immer auch die

Wettbewerbssituation und die Perspektiven für die Tierhaltung in Deutschland. Für

serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen soll ein Prüf- und Zulassungsverfahren

durch Verordnung eingeführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative ist – wie

bereits dargestellt – der Verzicht auf nichtkurative Eingriffe wie das Schwänzekupieren

beim Schwein oder das Schnabelkupieren bei Legehennen und Puten. Hierzu haben

Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden stattgefunden. Die Verbände

sind aufgefordert, Konzepte mit einem Ausstiegshorizont und konkreten

Zwischenschritten vorzulegen. Zudem sind im Rahmen der Modell- und

Demonstrationsvorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in der Tierhaltung die

ersten Bekanntmachungen für Netzwerke von Demonstrationsbetrieben zur

Bearbeitung der Problematik des Schwänzekupierens und des Schnabelkupierens

veröffentlicht worden.



Zudem wird eine flächengebundene Nutztierhaltung angestrebt. Ziel ist es, eine

tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Es sollen auch ein wissenschaftlicher

Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg gebracht und

auch hier ein entsprechendes Forschungsprojekt initiiert werden. Außerdem

beabsichtigt das BMEL, ein Eckpunktepapier für das im Koalitionsvertrag

angekündigte Prüfungs- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen zu erarbeiten.

Es kann jedoch nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein

Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tiergerechtheit einer Haltung

besteht. Entscheidend sind u.a. das Management und die Fachkompetenz des

Tierhalters. Um diesen Aspekt zu stärken, ist der Nutztierhalter seit Februar 2014 zu

tierschutzbezogenen Eigenkontrollen anhand von Tierschutzindikatoren verpflichtet.

Um den Tierschutz auch auf der Ebene der EU voranzubringen, haben die für den

Tierschutz zuständigen Minister Deutschlands, der Niederlande und Dänemarks im

Dezember eine Vereinbarung für eine engere Zusammenarbeit auf allen Gebieten des

Tierschutzes unterzeichnet. Als erste Aktivität unter diesem Dach wurde der

Europäischen Kommission eine gemeinsame Stellungnahme mit Vorschlägen zur

Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung übermittelt. Die Initiative wurde

anlässlich des Agrarrats am 15. Dezember 2014 der Kommission und den

Mitgliedstaaten vorgestellt. Diese wurden eingeladen, sich anzuschließen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass auch Verbraucher die Möglichkeit haben,

Verantwortung zu übernehmen, indem sie spezielle Produkte kaufen und auf diese

Weise Tierhalter unterstützen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen

hinausgehende Tierschutzstandards einhalten. Eine Tierschutzkennzeichnung kann

den Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tiergerecht erzeugte Produkte zu

erkennen. Auch aus diesem Grund setzt sich die Bundesregierung für die Einführung

eines Tierschutzlabels ein. Sie hat ein entsprechendes Forschungsprojekt des

Deutschen Tierschutzbundes mit rund 1 Mio. Euro unterstützt. Die Bundesregierung

unterstützt auch eine EU-weite Tierschutzkennzeichnung.

Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für

Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu überweisen und dem Europäischen

Parlament zuzuleiten, soweit es um die effektive Verbesserung von

Haltungsbedingungen unter Berücksichtigung von Verdrängungseffekten durch

Importe mit niedrigeren Standards geht und das Petitionsverfahren im Übrigen

abzuschließen.



Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


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