Dialog

Tierhaltung - Artgerechte Tierhaltung von Kaninchen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
152 Støttende 152 inn Deutschland

Innsamling ferdig

152 Støttende 152 inn Deutschland

Innsamling ferdig

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

22.05.2019, 04:27

Pet 3-18-10-7872-042129 Tierhaltung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um eine Weiterentwicklung der
nationalen Nutztierstrategie geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Kaninchen ohne Schmerzen und sonstige
Beeinträchtigungen gehalten werden.

Es wird ausgeführt, dass die Tiere Respekt und artgerechte Haltung verdienen
würden. Eine Haltung in zu kleinen Käfigen mit Gitterstäben sei nicht akzeptabel. Bei
Verstößen gegen angemessene Haltungsbedingungen seinen zudem gerichtliche
Konsequenzen erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 152 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat weitere Petitionen mit einem
vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit der
vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung hat der Petitionsausschuss die Bundesregierung gebeten,
eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Gesetzliche Anforderungen für die Haltung von Tieren gemäß §§ 1 und 2 des
Tierschutzgesetzes sind, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer ein Tier hält, betreut oder zu
betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die
Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem
Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Diese Anforderungen wurden für den Bereich der erwerbsmäßigen Kaninchenhaltung
weiter konkretisiert. Mit der fünften Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 5. Februar 2014 wurden umfangreiche
Mindestanforderungen an die erwerbsmäßige Zucht- und Mastkaninchenhaltung
festgelegt. Diese Mindestanforderungen betreffen u.a. die Mindestgröße, die
Bodenhaltung oder die Strukturierung von Haltungseinrichtungen, weiterhin auch
Nachweise für die Sachkunde von Kaninchenhaltern. Die Vorgaben der Verordnung
orientieren sich nach den Ausführungen der Bundesregierung eng an den
Bedürfnissen der Tiere. Sie berücksichtigen insbesondere das typische
Bewegungsmuster, das ausgeprägte Sozialverhalten und auch das Bedürfnis der
Tiere zu nagen und zu scharren. Haltungseinrichtungen, wie der in der Petition
genannte „Käfig“, dürften mit Geltung der Regelungen der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr
den Anforderungen entsprechen.

Für die Überwachung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Behörden der
Bundesländer zuständig. Diese können bei Feststellung tierschutzwidriger Zustände
entsprechende Maßnahmen einleiten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt jedoch, die Petition dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen, soweit es um eine Weiterentwicklung
der nationalen Nutztierstrategie geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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