Région: Allemagne

Tierschutz - Abschaffung von Zoos

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
148 Soutien 148 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

148 Soutien 148 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:10

Pet 3-17-10-787-045053

Tierschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung
Die Petentin möchte ein generelles Verbot zoologischer Gärten erreichen.
Sie führt aus, dass die Haltung artwidrig in viel zu kleinen Gehegen erfolge. Die
gefangenen Tiere würden entweder „dumpf vor sich hin dösen“ bzw. gestörte
Verhaltensweisen aufweisen. Auch der Versuch, den angestammten Lebensraum
der gefangenen Tiere zu imitieren, könne das Wohlbefinden der Tiere nur
ungenügend verbessern. Insbesondere diejenigen Tiere, die von Natur aus in
Herden lebten und weite Wege zurücklegten, würden aufgrund der artwidrigen
Haltungsbedingungen schwere Verhaltensstörungen aufweisen. Zudem würden die
Besucher nichts über die Bedürfnisse und Lebensverhältnisse dieser Tiere lernen,
wenn sie in derart beengter Gefangenschaft lebten. Die erheblichen Steuergelder,
die für die Aufrechterhaltung der Zoobetriebe aufgebracht würden, müssten in
konkrete Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensräume der Tiere fließen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 148 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
In Deutschland gelten rechtsverbindliche Regelungen, die die tierschutzgerechte
Haltung von Tieren sicherstellen sollen und deren Nichteinhaltung von den für den
Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landesbehörden geahndet werden
kann. Diese gelten auch für die Haltung von Tieren in zoologischen Gärten. Nach § 2

des Tierschutzgesetzes sind Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen nach angemes-
sen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Nur bei
Einhaltung dieser Bestimmungen kann nach § 11 Abs. 1 Nr. 2a des
Tierschutzgesetzes die Erteilung einer Erlaubnis für das Halten von Tieren in einem
zoologischen Garten erteilt werden.
Im Jahr 1996 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) das Gutachten über Mindestanforderungen an die
Haltung von Säugetieren – Säugetiergutachten – herausgegeben. Hierdurch werden
die im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Haltungsgrundsätze konkretisiert. Dieses
Gutachten gilt sowohl für die Tierhalter als auch für die zuständigen Behörden der
Länder, die die Durchführung des Tierschutzgesetzes gewährleisten, als
Orientierungshilfe bei der Einrichtung, Genehmigung und Überwachung von
Zootierhaltungen.
Dieses Säugetiergutachten wurde überarbeitet. Beim Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), vormals BMELV, wurde eine Arbeitsgruppe
mit Vertretern der Tierschutzverbände, der Zooverbände und von unabhängigen
Wissenschaftlern eingerichtet. Die Bundesländer und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit waren einbezogen. Auf der Grundlage
des Säugetiergutachtens aus dem Jahr 1996 wurde das Gutachten zur Erhaltung
von Tieren in zoologischen Gärten und Wildgehegen angepasst, wobei der aktuelle
wissenschaftliche und empirische Kenntnisstand berücksichtigt wurde.
Erstmals werden in einem eigenen Kapitel allgemeine Anforderungen an die Haltung,
die Pflege und den Umgang mit Tieren beschrieben. Diese Anforderungen werden in
den speziellen Kapiteln für nahezu alle in den deutschen Zoos vorkommenden
Tierarten konkretisiert. Auch auf den mit der Petition thematisierten Platzbedarf für
Wildtiere geht das neue Gutachten ausführlich ein. Die Anforderungen werden im
Vergleich zum Vorgängergutachten für viele Tiere wesentlich erhöht.
Als Beispiele können folgende neue Anforderungen dargestellt werden:
- Für Paviane war nach der bisherigen Empfehlung ein Außengehege für 5
Tiere mit 25 qm und ein Innengehege mit 10 qm vorgesehen. Die neue Emp-
fehlung sieht ein Außengehege für 5 Tiere von 40 qm/120 cbm und ein
Innengehege mit 40 qm/100 cbm vor.
- Für Eisbären waren nach der bisherigen Empfehlung in einem Außengehege
200 qm/Paar und in einem Innengehege 6 qm/Tier vorgesehen. Nach der

neuen Empfehlung soll das Außengehege 400qm/Paar und das Innengehege
Einzelboxen von 12 cbm vorsehen.
- Für Giraffen sah die bisherige Empfehlung ein Außengehege von 500 qm für
sechs Tiere und ein Innengehege von 25 qm pro Tier vor. Nach der neuen
Empfehlung soll das Außengehege 1000 qm für vier Tiere betragen und das
Innengehege 30 qm/Tier.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass das vollständige Gutachten
auf der Website des BMEL abrufbar ist
(www.bmel.de/DE/Tier/1_Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/HaltungSaeug
etiere.html).
Der Petitionsausschuss hält die Regelungen für sachgerecht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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