Regija: Njemačka
Dijalog

Tierschutz - Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
4.010 4.010 u Njemačka

Zbirka završena

4.010 4.010 u Njemačka

Zbirka završena

  1. Pokrenut 2017
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  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

07. 03. 2019. 03:24

Pet 3-18-10-787-041801 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft –
als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis geben,
c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung gefordert, so
dass Weidetierhaltern unter erleichterten und klar definierten Voraussetzungen
ermöglicht wird, Herdenschutzhunde zum Schutze von Weidetieren einzusetzen.

Es wird ausgeführt, dass die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) von einem
allgemeinen Verständnis im Hinblick auf die Bedürfnisse von Hunden ausgehe. Sie
erlaube keine Ausnahmegenehmigungen für Hundehalter, die bestimmte
Hunderassen zum Schutze ihrer Weidetiere einsetzen möchten. Durch die
Ausbreitung des Wolfes gerieten Weidetierhalter in Bedrängnis, ihre Herden zu
schützen. Herdenschutzhunde seien lang gehegte und gezüchtete Hunderassen, die
genau für diesen Zweck bestimmt seien. Die TierSchHuV mache es Weidetierhaltern
jedoch praktisch unmöglich, die Tiere zu diesem Zweck einzusetzen. Zum Beispiel
seien für Herdenschutzhunde eine Schutzhütte und ein witterungsgeschützter,
schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmten Boden erforderlich. Die Regelungen für
so genannte stromführende Elemente seien ebenfalls problematisch. Es sei
erforderlich, Rechtsicherheit zu schaffen und eindeutige Rahmenbedingungen zu
ermöglichen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 4.011 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss
Unterschriftenlisten erhalten, in denen 423 Bürgerinnen und Bürgern das Anliegen
ebenfalls unterstützt haben. Der Petitionsausschuss hat zwei weitere Petitionen mit
einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die mit der vorliegenden Petition wegen des
Sachzusammenhanges gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis dafür
gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt wurden.

Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, ihre Auffassung zu dem
Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

Mit der TierSchHuV werden Anforderungen an das private und gewerbliche Halten
von Hunden festgelegt. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Hunde und
gelten für alle Hunderassen und Einsatzbereiche. Soweit die Forderung der
TierSchHuV nach einer Schutzhütte für im Freien gehaltene Hunde angesprochen
ist, hat die Bundesregierung ausgeführt, dass eine Schutzhütte nur für Hunde
erforderlich ist, die dauerhaft im Freien leben. Detaillierte Anforderungen an die
Bauweise der Schutzhütte seien dabei nicht festgelegt. Für die Weidetierhalter und
für die Vollzugsbehörden der Bundesländer bestünde daher eine gewisse Flexibilität
für praxistaugliche Lösungen. Für Herdenschutzhunde, die nur zeitweilig zum Schutz
der Herde eingesetzt werden, reiche ein witterungsgeschützter, wärmegedämmter
Liegeplatz aus. Die in der TierSchHuV enthaltene und mit der Petition kritisierte
Regelung, dass ein Hundezwinger keine stromführende Einfriedung haben dürfe,
wird, wie die Bundesregierung ebenfalls mitgeteilt hat, von Vollzugsbehörden zum
Teil auch auf Weidezäune übertragen. Aus Sicht der Bundesregierung, der sich der
Petitionsausschuss anschließt, handelt es sich bei Weiden, in denen Hunde
gemeinsam mit Weidetieren gehalten werden, nicht um Hundezwinger, so dass das
Verbot der TierSchHuV für Weidezäune keine Anwendung findet. Die
Bundesregierung hat mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) dies den Vollzugsbehörden der Länder schriftlich mitteilen
wird.

Die Bundesregierung hat mehrfach mit den Ländern erörtert, ob für
Herdenschutzhunde Ausnahmen von den Anforderungen der TierSchHuV
erforderlich und im Hinblick auf den Tierschutz tragbar sind. Die Forderung der
TierSchHuV nach einem ausreichenden Einfall von natürlichem Licht in Räumen
bzw. im Stall für Herdenschutzhunde wurde bestätigt. Die Bundesländer haben sich
im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz zuletzt am 6. und 7. Dezember 2016 mit den Anforderungen an
die Haltung von Herdenschutzhunden befasst. Letztlich wurde kein dringender
Änderungsbedarf gesehen, da der Einsatz von Herdenschutzhunden auch vor dem
Hintergrund der TierSchHuV möglich sei. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung
ebenfalls. Auch bei der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April
2016 wurde kein Beschluss dahingehend gefasst, für Herdenschutzhunde
Ausnahmen von den Bestimmungen der TierSchHuV zu fordern.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass aufgrund von anderweitigem
Änderungsbedarf eine Änderung der TierSchHuV ohnehin geplant ist. Die
Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist vorgesehen,
im Rahmen dieser Änderung auch Anpassungen im Hinblick auf Herdenschutzhunde
zu prüfen. Bislang wird die Erforderlichkeit noch nicht gesehen, zumal auch keine
wissenschaftlichen Belege vorliegen, dass Herdenschutzhunde besondere
Bedürfnisse haben, die Abstriche bei Herdenschutzhunden im Hinblick auf den
Tierschutz rechtfertigen.

Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die Beratungen einzugehen
und empfiehlt daher, sie dem BMEL als Material zu überweisen und die Petition den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Da insbesondere die
Zuständigkeiten der Bundesländer betroffen sind, wie u. a. die Auslegung der
Regelungen zu stromführenden Einfriedungen zeigt, empfiehlt der
Petitionsausschuss weiterhin, die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Die von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten
Anträge, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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