Tierschutz - Anerkennung von Berufen aus dem Bereich der Tierheilkunde

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
105 Unterstützende 105 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

105 Unterstützende 105 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:13

Pet 3-17-10-787-056087Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine staatliche Anerkennung von Berufen aus dem Bereich der
Tierheilkunde, wie z. B. des Tierphysiotherapeuten, erreichen.
Er führt aus, dass Tieren auch eine anderweitige Behandlung als durch einen
Tierarzt ermöglicht werden solle. Das nötige Vertrauen für andere Heilberufe solle
durch eine staatliche Anerkennung dieser Berufe geschaffen werden. Bislang
könnten diejenigen Halter, die ihre Tiere anderes als vom Tierarzt behandeln lassen
wollten, nicht sicher sein, ob die Betreffenden eine qualifizierte Ausbildung hätten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 105 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Es unterliegt der Verantwortung eines Tierhalters, ob er ggf. tierärztliche Hilfe in
Anspruch nimmt oder sein Tier von einer Person ohne tierärztliche Ausbildung
behandeln lässt. Ein Tierarzt hat ein tiermedizinisches Studium absolviert. Auch ist
den Tierhalterinnen und Tierhaltern bekannt, dass ein Unterschied zwischen einem
Tierarzt und z.B. einem Tierheilpraktiker oder Tierphysiotherapeuten besteht. Die
Bundes-Tierärzteverordnung bestimmt:
„Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu
lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen
Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und

Beschädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und
Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der
Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken.“
Durch die tierärztliche Ausbildung ist ein tierheilkundlicher Beruf staatlich geregelt,
der eine sachgerechte und umfangreiche tierärztliche Versorgung von Tieren
gewährleistet. Es ist nicht Aufgabe des Staates, alle Berufe, die für sich in Anspruch
nehmen, ohne tierärztliche Ausbildung Tiere behandeln und heilen zu können,
staatlich zu regeln. Zudem würde eine staatliche Regelung des Berufs des
Tierheilpraktikers oder ähnlicher Berufe ohne tierärztliche Ausbildung Art. 12 Abs. 1
des Grundgesetzes betreffen, der die Berufsfreiheit gewährleistet. Diese
Gewährleistung umfasst sowohl die Berufswahl als auch die Berufsausübung.
Staatliche Eingriffe sind nicht ohne Weiteres möglich. Nach den Ausführungen der
Bundesregierung bedürfte eine staatliche Regelung des Berufs des Tierheilpraktikers
oder ähnlicher Berufe einer stichhaltigen Begründung, zumal zur Sicherstellung der
tierheilkundlichen Versorgung von Tieren der bereits staatlich anerkannte und
reglementierte Beruf des Tierarztes besteht. Die Bundesregierung hat weiterhin
dargelegt, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob diese rechtlichen Voraussetzungen
für einen Eingriff in die Berufsfreiheit vorliegen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Schaffung neuer reglementierter
Berufsbilder vor dem Hintergrund der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und der EU-
Dienstleistungsrichtlinie auch Auswirkungen auf europäischer Ebene hätte. In
Österreich ist die Behandlung von Tieren z.B. allein dem Tierarzt vorbehalten. Der
Beruf des Tierheilpraktikers ist verboten. Zudem gibt es innerhalb der Europäischen
Kommission starke Bestrebungen, die Zahl der reglementierten Berufe in Europa
generell zu reduzieren. Es obliegt damit der Verantwortung von Tierhaltern, die
Entscheidung zu treffen, ob er ggf. tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt oder sein
Tier von einer Personen ohne tierärztliche Ausbildung behandeln lässt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung sind die allermeisten Tierheilprakterinnen und
Tierheilpraktiker sich ihrer Verantwortung offensichtlich auch bewusst.
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für ausreichend. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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