Región: Alemania

Tierschutz - Artgerechte und ethisch vereinbare Behandlung von Tieren

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
1.069 Apoyo 1.069 En. Alemania

No se aceptó la petición.

1.069 Apoyo 1.069 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:09

Pet 3-18-10-787-004222

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Tiere artgerecht und ethischen
Grundsätzen entsprechend behandelt werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.069 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss 27 weitere
Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die mit der vorliegenden
Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, falls
gegebenenfalls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen.
Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Wohlergehen der Tiere ist ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung arbeitet
daran, die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) z.B. Forschungsvorhaben, Investitionen in tierschutzgerechte
Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu
Tierversuchen. Außerdem setzt sich das BMEL auf EU-Ebene und international für
bessere Tierschutzstandards – auch bei Tiertransporten – ein.
Das Staatsziel Tierschutz, das seit nunmehr 10 Jahren im Grundgesetz verankert ist,
dient hierbei als verfassungspolitische Leitlinie. Die Tiergesundheit und das
Wohlbefinden der Tiere stehen in Verbindung mit höchsten Produktions- und
Produktstandards, und die Sicherheit für Mensch und Tier steht im Vordergrund. Dies

gilt für alle Bereiche des Tierschutzes, ob es um Haustiere, um landwirtschaftliche
Nutztiere, um Versuchstiere in der Forschung oder um sonstige Tiere geht. Mit der
letzten Änderung des Tierschutzgesetzes wurde daher der Tierschutz in vielen
Bereichen und für eine Reihe von unterschiedlichen Tierarten verbessert. Die
Änderung des Tierschutzgesetzes trat am 13. Juli 2013 in Kraft.
Das Tierschutzgesetz enthält zur Verhinderung und Verfolgung tierschutzwidrigen
Verhaltens einen gestaffelten Sanktionenrahmen, der sowohl Straftaten als auch
Ordnungswidrigkeiten umfasst. So ist insbesondere Tierquälerei in § 17
Tierschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bewehrt. Das Anliegen, den
Tierschutz zu praktizieren und zu respektieren, entspricht auch der Zielsetzung des
Koalitionsvertrages, nach dessen Inhalt der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Die
bestehenden Vorschriften müssen stetig an neue Herausforderungen des
Tierschutzes angepasst werden. Neben dem rechtlichen Rahmen gibt es eine
Vielzahl weiterer Handlungsfelder, wie z.B. Forschungsprojekte, Investitionen in
tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von
Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Auch auf der Ebene der Europäischen Union
setzt sich Deutschland für bessere Tierschutzstandards ein. Zudem hat das BMEL
die Entwicklung des freiwilligen Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes im
Rahmen eines Forschungsprojektes gefördert. Deutschland setzt sich auch auf
europäischer Ebene für die Einführung eines Tierschutzlabels ein.
Soweit mit der Petition Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika
angesprochen sind, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese bereits seit
1998 nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten sind.
Im europäischen Kosmetikrecht wurden im Jahr 2003 umfangreiche Vorschriften im
Hinblick auf Tierversuche im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln erlassen. Ziel
war es dabei, den Schutz der Tiere bei der Prüfung der Sicherheit kosmetischer
Mittel europaweit weiter zu verbessern. Die entsprechenden Vorschriften traten bis
zum Jahr 2013 schrittweise in Kraft. Sie umfassen sowohl ein Verbot für
Tierversuche mit kosmetischen Fertigprodukten als auch mit deren Bestandteilen.
Weiterhin ist es verboten, kosmetische Mittel zu verkaufen, die selbst oder deren
Bestandteile im Tierversuch getestet worden sind. Im März 2013 wurde die letzte
Stufe des schrittweisen Inkrafttretens abgeschlossen. Damit gelten nunmehr alle
Teile des Tierversuchsverbots bei kosmetischen Mitteln vollständig.
Seit 11. Juli 2013 ist für kosmetische Mittel die europäische Kosmetik-Verordnung
vollständig anzuwenden. Es handelt sich um die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische
Mittel. Die Vorschriften zum Tierversuchsverbot bei kosmetischen Mitteln wurden mit
dieser Verordnung beibehalten. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
In Deutschland wird zudem nachdrücklich die Entwicklung von Alternativmethoden
zum Tierversuch unterstützt und gefördert. Deutschland setzt sich für die rasche
europäische und internationale Anerkennung und Verwendung dieser Methoden ein.
Sind Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar, ist es das Ziel,
Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewähren. Tierversuche sollen auf ein
unerlässliches Maß beschränkt werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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