Region: Tyskland

Tierschutz - Bessere Behandlung und Unterbringung von Versuchstieren

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
911 Stödjande 911 i Tyskland

Petitionen har nekats

911 Stödjande 911 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:05

Pet 3-18-10-787-008777

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Die Petentin möchte eine bessere Behandlung und Unterbringung von
Versuchstieren erreichen.
Sie führt aus, dass man auf Bildern und in Videos sehen könne, wie grausam Tiere
behandelt würden. Die Haltungsbedingungen müssten verbessert werden. Weiterhin
sollten Versuchstiere ein Recht auf die Behandlung mit Schmerz- und
Beruhigungsmitteln erhalten. Ein unabhängiger Tierschutzverein müsse monatlich
jedes Tier überprüfen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 911 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss hält es für ein wichtiges Anliegen, alles Erforderliche zu
unternehmen, um einen tierschutzgerechten Umgang mit Versuchstieren zu
gewährleisten. Weiterhin sollte die Verwendung von Versuchstieren auf das absolut
unerlässliche Maß beschränkt werden.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass jedes Versuchsvorhaben im Hinblick auf die
Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit überprüft wird. Weiterhin muss geprüft
werden, ob Möglichkeiten zur Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere
bestehen. In der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) sind
zusätzliche Rahmenbedingungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke

verwendeten Tiere aufgeführt. Die TierSchVersV hat das Ziel, für eine konsequente
Umsetzung der Regelungen zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu sorgen.
Die TierSchVersV regelt die Anforderungen an die Sachkunde der Personen, die mit
der Pflege bzw. mit den Versuchen betraut sind. Die Bewertung des Befindens sowie
der Haltungsbedingungen von Versuchstieren muss mindestens einmal täglich durch
fachkundiges Personal erfolgen. Sobald festgestellt wird, dass den Tieren
vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, sind unverzüglich
Maßnahmen zu ergreifen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 1 Abs. 1
TierSchVersV. Weiterhin sind – entsprechend Anhang 3 der Richtlinie 2010/63/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz
der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere – die Anforderungen an
Gehegemindestgrößen und artgerechtes Beschäftigungsmaterial europaweit
einheitlich geregelt.
Versuche an Wirbeltieren dürfen gemäß § 17 Abs. 2 TierSchVersV nur unter
Narkose oder lokaler Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Ist bei einem Tier
damit zu rechnen, dass mit Abklingen der Betäubung Schmerzen auftreten, muss
das Tier rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln behandelt werden (§ 17 Abs. 3
Satz 1 TierSchVersV). Tierversuche mit länger anhaltenden, starken Schmerzen sind
grundsätzlich verboten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung mitgeteilt hat,
dass sie nachdrücklich die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden
zum Tierversuch unterstützt. Zudem setzt sie sich für die rasche europäische und
internationale Anerkennung und Verwendung dieser Methoden ein.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen teilweise entsprochen wurde.
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit eine Reduzierung der Tierversuche und
eine bessere Behandlung und Unterbringung von Versuchstieren gefordert ist, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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