Tierschutz - Bundesweite Kennzeichnung (per Chip) sowie Datenbank-Registrierung von Katzen und Hunden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Unterstützende 46 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

46 Unterstützende 46 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:05

Pet 3-18-10-787-035624Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass alle Katzen und Hunde in Deutschland mit
einem Chip versehen und in einer bundesweiten Datenbank registriert werden.
Dies sei erforderlich, damit der Tierhalter eine Auskunft darüber erhalten könne, wo
sich sein Tier befindet, bzw. informiert wird, wenn sein Haustier im Straßenverkehr
getötet wird. Diejenigen, die sich um die Entsorgung der im Straßenverkehr getöteten
Haustiere kümmern, müssten verpflichtet werden, den Chip auszulesen und das
Tierregister zu verständigen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 66 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat eine weitere Petition mit einem
vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhangs mit der
vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Es wird um Verständnis dafür
gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt wurden. Der
Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Mit einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und
Katzen wäre ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Nach den
Ausführungen der Bundesregierung wären ca. sechs Mio. privat gehaltene Hunde und
ca. elf Mio. Katzen zu kennzeichnen. Für jedes einzelne Tier müsste der Verkauf
ebenso gemeldet werden wie sein Tod oder ein Umzug des Tierhalters. Die
Überwachung dieser gewünschten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde
daher für die Vollzugsbehörden einen erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand und

damit auch zusätzlich Kosten bedeuten. Bereits durch die Kennzeichnung der Hunde
und Katzen würden Kosten anfallen. Der Petitionsausschuss schließt sich daher der
Auffassung der Bundesregierung an, dass der mit der Einführung einer bundesweiten
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einhergehende erhebliche bürokratische
Aufwand unverhältnismäßig wäre.
Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass Tierhalter bereits jetzt die
Möglichkeit haben, ihr Tier auf freiwilliger Basis kennzeichnen zu lassen. Eine
Registrierung kann in privat betriebenen Datenbanken wie der von TASSO e.V. oder
der des Deutschen Tierschutzbundes e.V. erfolgen. Viele Tierhalter nehmen diese
Möglichkeit wahr.
Soweit die Petentin erreichen möchte, dass die Straßenmeistereien bei tot
aufgefundenen Tieren die Identität mit Hilfe eines Chiplesegerätes überprüfen, hat die
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass dies für die Mitarbeiter der
Straßenmeistereien aus gesundheitlichen Gründen häufig nicht zumutbar ist.
Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Auffassung an. Aufgrund des erheblichen
Aufwandes, der mit Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
auftreten würde, empfiehlt er daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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