Kraj : Německo

Tierschutz - Festlegung der Paar- bzw. Schwarmhaltung für gesellige Haustiere

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
646 646 v Německo

Petice nebyla splněna

646 646 v Německo

Petice nebyla splněna

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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

14. 08. 2018 4:30

Pet 3-18-10-787-040915 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.05.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte eine gesetzliche Regelung dahingehend erreichen, dass für
gesellige Haustiere die Paarhaltung bzw. Schwarmhaltung vorgeschrieben wird.

Einzelhaltung solle verboten werden. Dies betreffe jedoch nicht kranke oder
aggressive Tiere. Er führt weiterhin aus, dass Einzelhaltung häufig zu
Verhaltensstörungen führe. Gesetze, die eine Paar- bzw. Schwarmhaltung
vorschreiben, gebe es in anderen Ländern. Dies sei auch in Deutschland
erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 646 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, ihre Auffassung zu dem
Anliegen mitzuteilen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu
betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Konkrete
Vorgaben für Einzel-, Paar- oder Gruppenhaltung von Tieren sind nicht vorgesehen.
Bei der Heimtierhaltung ist nach den Ausführungen der Bundesregierung aufgrund
der Vielzahl der möglichen Tierarten eine einheitliche Vorschrift zur
tierschutzgerechten Haltung nicht möglich. Viele dieser Tierarten können einzeln
gehalten werden, ohne dass dadurch ihr Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Dies gilt
z.B. bei Hunden. Bei diesen tritt der Mensch weitgehend an die Stelle des
Artgenossen. Andererseits gibt es Tierarten, insbesondere bestimmte Vogelarten wie
Papageien und Sittiche, die aufgrund ihrer Verhaltensansprüche in der Regel
mindestens paarweise gehalten werden. Hierdurch wird ihr Wohlbefinden
gewährleistet. Nur in begründeten Fällen kommt dann eine Einzelhaltung in Betracht.
Bei dieser kann der Tierhalter, z.B. bei Unverträglichkeit mit anderen Tieren der
gleichen Art, das Bedürfnis des Tieres nach sozialen Kontakten durch ausreichende
Beschäftigung mit dem Tier ausgleichen.

Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) haben Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis ein Gutachten für eine
tierschutzgerechte Haltung zahlreicher Tierarten erstellt. Diese berücksichtigen aus
verhaltenskundlicher Sicht die Ansprüche an die Einzel-, Paar- oder Gruppenhaltung.
Entsprechende Gutachten gibt es für Papageien, Kleinvögel, Reptilien, Zierfische
und Säugetiere. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, müssen jedoch von den
Vollzugsbehörden, d.h. den Behörden der Bundesländer, ebenso wie vom Tierhalter
bei der Beurteilung der Tiergerechtheit zugrunde gelegt werden. Durch diese
Gutachten wird eine flexible, auf den Einzelfall bezogene Anwendung
tierschutzrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe gewährleistet.

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass eine rechtsverbindliche Vorschrift
zur Einzel-, Paar- oder Gruppenhaltung von Heimtieren im Hinblick auf die Vielzahl
der als Heimtiere gehaltenen Tiere nicht zweckmäßig wäre. Die zuständigen
Behörden hätten jedoch bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, abhängig von
den Umständen des Einzelfalles eine Gruppenhaltung geselliger Tiere zu fordern,
wenn dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist.

Ebenso wie die Bundesregierung ist auch der Petitionsausschuss der Auffassung,
dass es entscheidend ist, das Wissen der Halter über die Bedürfnisse der Tiere zu
verbessern. Seit dem 1. August 2014 besteht gemäß § 21 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Tierschutzgesetz für den gewerblichen Handel mit Heimtieren die Verpflichtung, dass
bei der erstmaligen Abgabe eines Tieres einer bestimmten Art der jeweiligen
Tierhalterin bzw. dem jeweiligen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen
über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres abgegeben werden. Dies betrifft
insbesondere seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte
Unterbringung und artgerechte Bewegung. Die Bundesregierung hat weiterhin darauf
hingewiesen, dass mit dem Haustierberater (www.haustier-berater.de) ein Portal im
Internet geschaffen wurde, in dem Tierhalter und potentielle Tierkäufer Informationen
darüber finden können, welche Haltungsansprüche verschiedene Heimtierarten
haben.
Der Petitionsausschuss hält die Regelungen für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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