Reģions: Vācija

Tierschutz - Importverbot von Löwentrophäen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
105 Atbalstošs 105 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:05

Pet 2-18-18-2770-036446

Artenschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird ein Importverbot für Löwentrophäen gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die
Trophäenjagd könne in manchen Fällen eine positive Rolle beim Artenschutz spielen,
solange sie kontrolliert, legal und nachhaltig sei. In Bezug auf Löwen sei dies jedoch
weitestgehend nicht mehr der Fall. In Südafrika werde der Bestand an wildlebenden
Tieren auf 2.500 geschätzt. Dem stehe eine wachsende Anzahl von in
Gefangenschaft auf privaten Löwenfarmen gezüchteten Löwen (derzeit ca. 8.000)
gegenüber. Diese Farmen verwendeten die Jungtiere zu kommerziellen Zwecken (z.
B. Streicheln von Löwenbabys). Sobald die Jungtiere ausgewachsen seien, würden
sie häufig veräußert. Eine hohe Nachfrage nach ausgewachsenen Löwen bestehe im
Jagdsektor. Nachweislich würden jährlich um die 1.500 Löwen in Afrika erschossen
und als Trophäen exportiert. Im Jahr 2014 stammten dabei nur noch 172 von 1.457
ausgeführten Trophäen (11,8 Prozent) tatsächlich von wildlebenden Löwen. Noch im
Jahr 2005 sei das Verhältnis beinahe umgekehrt gewesen. Der Industriezweig der
Jagd auf gezüchtete Löwen wie in Afrika trage in keiner Weise zur Art- bzw.
Lebensraumerhaltung wildlebender Tiere bei. Eine ethische Rechtfertigung für das
Töten von in Gefangenschaft gezüchteten Löwen sei nicht ersichtlich, da es ohne
Relevanz für den Artenschutz sei bzw. diesem sogar schade. Die Internationale
Union zur Überwachung der Natur habe auf ihrem Kongress im September 2016
ebenfalls dazu aufgefordert, die Löwenzucht u. a. zur Trophäenjagd zu beenden.
Australien, Frankreich, die Niederlande und seit 2016 auch die USA erteilten keine

Importgenehmigungen mehr für Löwentrophäen. Daher solle sich Deutschland
ebenfalls für ein Importverbot von Löwentrophäen aussprechen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 154 Mitzeichnungen gestützt und es gingen sechs
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für das vorgetragene Anliegen
und hält dieses für unterstützenswert.
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass 1973 das "Übereinkommen
über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen" ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen" – englisch: "Convention on
International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flora" – CITES)
geschlossen wurde mit dem Ziel, den internationalen Handel – einer der
Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen – zu
überwachen und zu reglementieren. Die gefährdeten Arten sind im CITES
entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet. Für
sie gelten dadurch im internationalen Handel unterschiedlich starke
Beschränkungen. Diese Anhanglisten werden alle zwei Jahre auf der CITES-
Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert. Der Petitionsausschuss bemerkt weiter, dass
die Europäische Union (EU) seit dem 1. Januar 1984 das CITES einheitlich und für
alle EU-Staaten verbindlich umgesetzt hat. Um den Erfordernissen des europäischen
Binnenmarktes gerecht zu werden, wurden die ursprünglichen Regelungen der EU
gründlich überarbeitet und am 1. Juni 1997 durch zwei Verordnungen ersetzt, die das
CITES und zum Teil auch EU-Richtlinien umsetzen. Hierbei handelt es sich u. a. um
die Verordnung EG Nr. 338/97 inkl. der entsprechenden Neufassungen. Je nach
Gefährdungsgrad werden die Arten im EU-Recht in vier unterschiedlichen Anhängen
aufgeführt, Anhänge A bis D. Das EU-Recht regelt die Ein- und Ausfuhr der in den
genannten Anhängen aufgeführten Arten, innergemeinschaftliche Vermarktung der in
den Anhängen A und B aufgeführten Arten sowie Kennzeichnungspflichten in diesem

Zusammenhang, sonstiges innergemeinschaftliches Verbringen von Anhang A-Arten.
Zu diesen internationalen Regelungen sind im Bundesnaturschutzgesetz und in der
Bundesartenschutzverordnung Durchführungsvorschriften sowie
Schutzbestimmungen enthalten, die über die internationalen Regelungen
hinausgehen. Der Ausschuss stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein
nationales Importverbot für Löwentrophäen (wie bereits in den EU-Mitgliedstaaten
Frankreich und den Niederlanden umgesetzt) den genannten internationalen bzw.
EU-rechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen würde.
Die Bundesregierung führt zu dem vorgetragenen Anliegen aus, es wäre aus ihrer
Sicht unter Umständen nachteilig für den Artenschutz, wenn man wie vom Petenten
gefordert ein absolutes und damit undifferenziertes Importverbot für alle
Löwentrophäen verhängen würde. Zudem hätten die Diskussionen in der EU wie
auch bei der 17. Vertragsstaatenkonferenz des CITES deutlich gemacht, dass ein
Importverbot für Löwentrophäen auf europäischer und internationaler Ebene nicht
mehrheitsfähig sei.
Allerdings habe sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene und auf der
17. Vertragsstaatenkonferenz von CITES erfolgreich dafür eingesetzt, dass es
keinen Jagdtrophäenhandel in die EU gebe, der die genannten Kriterien der Legalität
und Nachhaltigkeit nicht erfülle. Auf Initiative Deutschlands seien bereits im Februar
2015 für die Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch aus Drittländern
(Länder außerhalb der EU) erhebliche rechtliche Änderungen in Kraft getreten. So
sei auf EU-Ebene eine Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen für sechs
wichtige Arten des Anhangs B der genannten Verordnung eingeführt worden,
einschließlich des afrikanischen Löwen. Dadurch werde die Nachhaltigkeit oder
"Unbedenklichkeit" der Naturentnahme auf EU-Ebene festgestellt oder nicht. Jeder
Antrag auf Einfuhrgenehmigung werde aktuell und einzelfallbezogen dahingehend
geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung erfüllt
seien.
Die Bundesregierung führt weiter an, auf der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz
Anfang Oktober 2016 sei ein weiterer Meilenstein erreicht worden. Die
Vertragsstaatenkonferenz habe einen Beschluss verabschiedet, der federführend
von Deutschland als EU-Vorschlag eingebracht worden sei. Danach gelte für alle
Jagdtrophäen sowohl der vom Aussterben bedrohten Arten (CITES Anhang I) als
auch der geringer gefährdeten Tierarten des Anhangs II nunmehr eine
Ausfuhrgenehmigungspflicht. Mit der Einbeziehung des Anhangs II von CITES

werden damit jetzt auch Löwentrophäen ohne Ausnahmen von der
Ausfuhrgenehmigungspflicht und somit auch von der Nachhaltigkeitsprüfung erfasst.
Die Bundesregierung werde sich für eine strikte Umsetzung dieser Beschlüsse
einsetzen.
Den Petitionsausschuss überzeugen die Ausführungen der Bundesregierung nicht.
Die Aussage, wonach ein Importverbot für Löwentrophäen auf europäischer und
internationaler Ebene nicht mehrheitsfähig sei, geht nach Auffassung des
Petitionsausschusses fehl, weil ein nationales Importverbot wie oben aufgeführt
möglich wäre. Im Übrigen gehört Deutschland zu denjenigen Ländern, die die
meisten Trophäen geschützter Tierarten in die EU einführen.
Auch nach dem Dafürhalten des Ausschusses erscheint die Trophäenjagd nicht nur
aus tierschutzrechtlichen Fragen umstritten, sondern auch aus Natur- und
Artenschutzsicht ist diese Praxis zu hinterfragen. Wie vom Petenten zutreffend
angeführt, werden tausende Löwen auf Farmen gezüchtet. Viele Jungtiere dienen
zunächst als Touristenattraktionen, bevor Trophäenjäger sie bei sogenannten
Gatterjagden (Canned Hunting) töten. Bei dieser Jagd haben die an Menschen
gewöhnten Tiere keine Chance zu entkommen und werden gutzahlenden
Hobbyjägern regelrecht "vor die Flinte getrieben". In Südafrika werden dem
Vernehmen nach 6.000 bis 10.000 Löwen in über 200 Farmen extra für diese Art der
Jagd gezüchtet. Diese Praxis wird nach wie vor gebilligt. Es ist dort bis dato nicht
einmal ein Jagdschein erforderlich, und die oft unerfahrenen Jäger brauchen häufig
mehrere Schüsse, um das Tier zu erlegen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass durch neue Importregelungen,
Transportverbote für Trophäen mehrerer Fluglinien und auch Positionierungen
einiger Jagdverbände gegen die Gatterjagd das Geschäft für die Löwenfarmen
schwieriger wird. In diesem Zusammenhang hält der Petitionsausschuss die von der
Bundesregierung angesprochene, neu eingeführte Ausfuhrgenehmigungspflicht für
einen Schritt in die richtige Richtung. Der Ausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass
wirtschaftliche Gründe bei der Erteilung dieser Genehmigungen eine maßgebliche
Rolle spielen könnten, was dem Ziel der Neuregelung nicht zuträglich sein dürfte.
Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss das vorgetragene Anliegen für
unterstützenswert und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als
Material zu überweisen, und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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