Reģions: Vācija

Tierschutz - Kein Import von Tieren aus natürlicher Umgebung (vor allem Fische)

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
695 Atbalstošs 695 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

695 Atbalstošs 695 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:53

Carolin JankerArtenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung eines nationalen Einfuhrverbotes für Fische aus
Indonesien gefordert.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass insbesondere die aus Indonesien
stammenden Fische auf tierschutzwidrige Weise gefangen würden. Ein Großteil der
Fische verende überdies auf dem Weg zum Bestimmungsland. Des Weiteren seien
viele Fischarten infolge der Zerstörung der Korallenriffe stark gefährdet.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Petition dafür aus, die Einfuhr derartiger
Fische nach Deutschland zu verhindern.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 695 Unterstützer fand sowie
34 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses ausgelöst
hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass bereits eine Reihe von Fischarten aufgrund
des intensiven Handels und der damit verbundenen hohen Mortalitätsraten als

gefährdet angesehen werden muss. Auf diese Entwicklung haben die
Vertragsparteien des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) z. B. mit
der Aufnahme des Napoleonfisches in Anhang II CITES und mit einer Beobachtung
des Handels von Kardinalbarschen reagiert. Ziel des CITES Abkommens ist die
Eindämmung des internationalen Handels mit gefährdeten Arten. Zu diesem Zweck
stipuliert das CITES Abkommen Handelsverbote für besonders gefährdete Arten,
wobei die gefährdeten Arten in drei verschiedenen Anhängen aufgeführt sind, für die
gestufte Regelungen gelten. Die Umsetzung des Washingtoner Abkommens in der
Europäischen Union (EU) wird u. a. durch die Artenschutzverordnung geregelt. Der
Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland durch das Bundesamt für
Naturschutz (BfN).
Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe bei, dass Südostasien mit Singapur,
Thailand, Malaysia und auch Indonesien eine Schlüsselstellung beim Export von
Zierfischen einnimmt. Bezüglich der Korallenfische stellt der Petitionsausschuss fest,
dass es sich bei diesen auf dem internationalen Markt gehandelten Fischen
größtenteils um Wildfänge handelt. Von den ca. 850 bis 1.470 verschiedenen
Korallenfischarten, die im Handel beobachtet werden, werden nur etwa 25 Arten
gezüchtet, was circa einem bis zwei Prozent aller gehandelten Korallenfische
entspricht. Die Petition weist zu Recht darauf hin, dass beim Fang der Korallenfische
neben unterschiedlichsten Netztypen und Fangleinen bzw. selektivem Sammeln per
Hand auch Gifte bzw. chemische Substanzen zum Einsatz kommen. Vor allem in
Bezug auf die Anwendung von Cyaniden sind in der Tat hohe Mortalitätswerte
veröffentlicht. Weitere Ausfälle wurden auch bei jedem weiteren Schritt der
Handelskette beobachtet.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Gefährdung von Korallenfischarten war
in Deutschland von 1987 bis 1997 ein nationales Importverbot bestimmter
Korallenfischarten in Kraft. Dieses Verbot musste jedoch im Jahr 1997 aufgehoben
werden, da einseitige Importverbote nach europäischem Recht nur dann statthaft
sind, wenn dies zum Schutz der heimischen Fauna und Flora notwendig ist.
Wenngleich der internationale Handel mit Korallenfischen teilweise für nicht
nachhaltig und deswegen für bedenklich angesehen werden muss, erachtet der
Petitionsausschuss Initiativen für Handelsbeschränkungen bei Korallenfischen nicht
als aussichtsreich, da derartige Initiativen wegen der bestehenden

Gemeinschaftskompetenzen innerhalb der EU abgestimmt sein müssen. Ein
generelles Verbot, die in der Petition genannten Fischarten nach Deutschland zu
importieren, ist angesichts des offenen Marktes innerhalb der EU nach Einschätzung
des Petitionsausschusses auch wenig effektiv.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Europäische
Kommission mit ihrer Mitteilung über die „Strategie der Europäischen Union für den
Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 – 2015" der Forderung des
Europäischen Parlaments nach einem überarbeiteten Aktionsplan nachkommt. In
diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
Resolution des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan der Gemeinschaft für den
Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 – 2010 (2006/2046(INI)), die am
12. Oktober 2006 mit großer Mehrheit angenommen wurde, fordert, die europäische
Tierschutzpolitik "zwingend durch eine kohärente Handelspolitik" zu begleiten. Nach
Dafürhalten des Europäischen Parlaments ist es nicht ausreichend, europaweit im
weltweiten Vergleich den höchsten Tierschutzstandards zu entsprechen. Vielmehr
müsse man erreichen, den Tierschutz auch in internationalen und bilateralen
Handelsabkommen und auf Ebene der Welthandelsorganisation (WHO) fest zu
verankern. Im Übrigen hat das Europäische Parlament die Sorge seines
Ausschusses für internationalen Handel im Rahmen der Beratung des Aktionsplans
der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 – 2010
(2006/2046(INI)) über die Fisch- und Handelsmethoden bei Zierfischen zur Kenntnis
genommen. In diesem Zusammenhang hat auch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zuletzt im Jahr 2007 einen stärkeren Schutz von
Korallenfischarten im internationalen Zierfischhandel in den maßgeblichen
europäischen Gremien zur Diskussion gestellt. Auch wenn dieser Vorschlag in den
europäischen Gremien letztlich nicht die ausreichende Mehrheit fand, unterstützt der
Petitionsausschuss die mit der Petition vorgetragene Forderung ausdrücklich und
hält sie für geeignet, den aus deutscher Sicht bestehenden Handlungsbedarf
nochmals aufzuzeigen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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