Regione: Germania

Tierschutz - Kein Verkauf von Tieren über Internetanbieter

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
820 Supporto 820 in Germania

La petizione è stata respinta

820 Supporto 820 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:08

Pet 3-18-10-787-008300

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass es Internetauktionshäusern und sonstigen
Internetplattformen verboten wird, lebende Tiere zu verkaufen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 820 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Regelungen des Tierschutzgesetzes über den Handel mit Tieren gelten auch für
Verkäufe, die über Plattformen oder soziale Netzwerke im Internet abgewickelt
werden. Seit dem 1. August 2014 ist nicht mehr nur der gewerbsmäßige Handel,
sondern auch das so genannte Verbringen und die Einfuhr von Wirbeltieren nach
Deutschland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt sowie die entgeltliche
Vermittlung solcher Tiere erlaubnispflichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt galt dies nur für
den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren. Die Vollzugsbehörden der
Bundesländer können nun in allen Fällen, in denen ein Handel gegen Entgelt oder
eine sonstige Gegenleistung gegeben ist, tätig werden. Zudem müssen
gewerbsmäßige Verkäufer von Heimtieren seit dem 1. August 2014 sicherstellen,
dass dem künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über dessen
wesentlichen Bedürfnisse übergeben werden.

Ein Verbot sämtlicher Tierverkäufe über Internetanbieter wäre nach den Darlegungen
der Bundesregierung fachlich nicht zu rechtfertigen und auch in rechtlicher Hinsicht
unverhältnismäßig, da Internetverkäufe unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes
nicht grundsätzlich problematisch sind. Auch bei diesen Angeboten erfolgt die
Abwicklung des Kaufes von Tieren häufig im persönlichen Kontakt zwischen
Verkäufer und Käufer. Zudem kooperieren Internetplattformen teilweise auch mit
Tierschutzorganisationen, indem sie z.B. Käufer vor unseriösem Welpenhandel
warnen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das größte
Internetauktionshaus sowie einige andere Internetplattformen in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die Versteigerung von lebenden Tieren ausschließen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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