Region: Tyskland

Tierschutz - Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 220 Stödjande 52 220 i Tyskland

Petitionen är avslutad

52 220 Stödjande 52 220 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-09-11 12:57

Pet 3-18-10-787-026365Tierschutz
Der Deutschen Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der
geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht
zustimmen.
Es wird ausgeführt, dass die EU-Verordnung COM (2014 558) Rechtsvorschriften
enthalte, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen
Arzneimitteln entgegenstehen. Hierdurch würde die Bandbreite natürlicher
Therapiemittel verringert. Mit dem Entwurf werde zwar das erstrebenswerte Ziel
verfolgt, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. Dass jedoch auch die
sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung
stark eingeschränkt würde, widerspreche der eigentlichen Absicht dieser Verordnung.
Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Kosten für die Tierhalterinnen und Tierhalter
erheblich steigen würden als auch der Berufszweig der Tierheilpraktikerinnen und
Tierheilpraktiker, die sich mit der alternativen Behandlung von Tieren befassen,
erhebliche Nachteile hätte. Der Wegfall der Möglichkeit, homöopathische und
naturheilkundliche Arzneimittel einzusetzen, wäre auch für ökologisch tätige Landwirte
nachteilig.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 52.273 Mitzeichnende haben das
Anliegen dort unterstützt. Weitere 24.846 Mitzeichnende haben das Anliegen auf
schriftlichem Wege unterstützt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss 96 Petitionen mit

einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit
der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis dafür
gebeten, falls nicht auf alle dargestellten Gesichtspunkte eingegangen wird.
Der Petitionsausschuss hat eine öffentliche Beratung durchgeführt, an der auch eine
Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft teilgenommen
hat. Weiterhin hat er die Bundesregierung gebeten, ihre Haltung zu dem Anliegen
darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:
Die Bundesregierung hat dargestellt, dass sie die therapeutische Vielfalt und die
Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt. Hierzu gehöre die Verfügbarkeit von
homöopathischen Arzneimitteln. Die Bundesregierung hat weiterhin ausgeführt, dass
die deutsche Delegation sich in den Beratungen des EU-Vorhabens auf europäischer
Ebene auch weiterhin in diesem Sinne und insbesondere für ausgewogene
Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln, die die fachlich fundierte
Anwendung solcher Produkte in der Veterinärmedizin und ihre Verfügbarkeit auch
künftig sicherstellen, einsetzen wird.
Am 11. September 2014 hat die Europäische Kommission die Vorschläge für die
Revision des Tierarzneimittelrechts einschließlich der Folgenabschätzung
veröffentlicht. Es handelt sich um insgesamt drei Vorschläge, u.a. darunter der
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Tierarzneimittel (COM 2014 558 final). Der genannte Vorschlag umfasst 150 Artikel
sowie Anhänge und sieht eine umfassende Aktualisierung und Harmonisierung des
europäischen Tierarzneimittelrechts vor. In den bisherigen Beratungen in der
zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union ist deutlich geworden,
dass zu vielfältigen Einzelaspekten des umfangreichen Vorhabens noch divergierende
Auffassungen zwischen den Mitgliedstaaten untereinander ebenso wie zwischen den
Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bestehen.
Die für Tierhalterinnen und Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für
allopathische Tierarzneimittel oder Mittel alternativer Richtungen, z.B.
homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, entscheiden zu
können, soll nach Auffassung der Bundesregierung auch unter dem Vorzeichen des
künftigen neuen EU-Tierarzneimittelrechts uneingeschränkt fortbestehen. Auch sollen
Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeit rechtlichen Möglichkeiten ihren
Beruf ausüben können.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die diesbezüglichen Verhandlungen der o.g.
EU-Verordnung auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen sind. Die deutsche
Delegation wird sich in den laufenden Beratungen des EU-Vorhabens auf
europäischer Ebene auch weiterhin für ausgewogene Regelungen zu
homöopathischen Tierarzneimitteln, die die fachlich fundierte Anwendung solcher
Produkte in der Veterinärmedizin und ihre Verfügbarkeit auch künftig sicherstellen,
einsetzen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material für diese
Beratungen zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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