Région: Allemagne

Tierschutz - Keine vorsorgliche Tötung von Wildschweinen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
222 Soutien 222 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

222 Soutien 222 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

22/03/2019 à 03:28

Pet 3-19-10-787-002529 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert, eine vorsorgliche Tötung von Wildschweinen wegen der Gefahr
des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest zu verbieten.

Sie führt aus, dass eine vorsorgliche Tötung gesunder Tiere unethisch sei.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 222 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Die Problematik der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach
Deutschland hat nach den Ausführungen der Bundesregierung höchste Priorität. Die
ASP ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine aller
Altersklassen und Geschlechter befällt. Sie stellt weder für andere Tierarten noch für
Menschen eine Gefahr dar. Sie führt jedoch zu sehr schweren Allgemeinsymptomen
und in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres. Eine Übertragung ist über direkten
Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich. Darüber hinaus
kann das Virus indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge
oder Instrumente oder die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel übertragen
werden.

Seit der Einschleppung des ASP-Virus aus Afrika hat sich ASP nach Russland,
Weißrussland, die Ukraine sowie nach Moldawien ausgebreitet. Am Anfang des
Jahres 2014 erreichte die Seuche die Europäische Union (Estland, Lettland, Litauen
und Polen). Im Sommer 2017 gab es erstmals Krankheitsausbrüche bei
Wildschweinen in der Tschechischen Republik und in der Enklave Kaliningrad sowie
bei Hausschweinen in Rumänien. Auch wurde die ASP bei Wildschweinen erstmals
in der Region Warschau seit November 2017 festgestellt. Die genannten Länder
berichten seitdem weiterhin über neue Fälle von ASP bei Wildschweinen und
vereinzelt bei Hausschweinen.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Europäischen Behörde für die
Lebensmittelsicherheit (EFSA) verlief die Verbreitung der ASP in
Wildschweinbeständen in den bisher betroffenen osteuropäischen Staaten
unabhängig von dem Geschehen bei Hausschweinen:

ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen konnten schnell und problemlos getilgt werden.
Im Gegensatz dazu erweist sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation
als sehr komplex und schwer kontrollierbar. Nach bisherigen Erkenntnissen verhält
sich die ASP in den betroffenen Wildschweinpopulationen eher wie eine endemische,
an das Habitat gebundene Seuche ohne Tendenz zur schnellen Ausbreitung.

In den seit Jahren hohen Wildschweinbeständen in Deutschland liegt ein besonderes
Risiko für einen Eintrag des ASP-Virus und die dann folgende Weiterverbreitung der
Seuche. Es besteht Einvernehmen darüber, dass insoweit vorbeugenden
Maßnahmen im Hinblick auf den gesamten schweinehaltenden Sektor, den
Jagdsektor und die Gesamtwirtschaft eine herausragende Bedeutung zukommt. Eine
dieser Maßnahmen ist die Reduktion des Schwarzwildbestandes. Dieses Ziel soll
über eine Intensivierung der Bejagung erreicht werden und ist eingehend mit den für
die Jagd zuständigen Behörden in den Ländern erörtert und abgestimmt worden. Ein
Prozentsatz wurde in diesem Zusammenhang nicht genannt oder sogar festgelegt.
Einem Gutachten der EFSA zufolge wurde allerdings basierend auf einem
mathematischen Modell eine Reduktion der Wildschweinbestände dahingehend
vorgeschlagen, dass – im Falle eines ASP-Falles bei Wildschweinen – ausgehend
von einer Wildschweindichte von 1,5 erwachsenen Wildschweinen pro
Quadratkilometer nur in der Zone um das betroffene Gebiet die Wildschweindichte
um 70 Prozent reduziert werden soll, nicht aber im gesamten Gebiet eines
betroffenen Mitgliedstaates. Darüber hinaus muss nach Auffassung der EFSA die
Reduzierung der Wildschweinpopulation zur Verhinderung der Ausbreitung der ASP
durch weitere Maßnahmen begleitet werden. Dazu zählt nach den bisherigen
Erfahrungen der von ASP betroffenen Länder insbesondere die Entfernung der
Kadaver potenziell infizierter Wildschweine aus der Umwelt.
Die Bundesregierung hat zudem mitgeteilt, dass auch die derzeit beobachteten
hohen Wildschäden im Feldbau für eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen
sprechen. Die Tiere haben hervorragende Nahrungsgrundlagen gefunden. Im
Zusammenhang mit den zunehmend milden Wintern und der hierdurch geringen
Sterblichkeit hat dies zu einer massiven Zunahme und räumlichen Ausbreitung der
Wildschweine in Deutschland geführt. Dies hat die Folge hoher Wildschäden im
Feldbau. Eine nachhaltige Reduktion ist daher gerechtfertigt.

Der Petitionsausschuss hält vorbeugende Maßnahmen wie die Reduktion des
Schwarzwildbestandes durch eine Intensivierung der Bejagung für sachgerechte
Maßnahmen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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