Piirkond : Saksamaa

Tierschutz - Keine Werbung mit Hinweis auf niedrige Preise für tierische Erzeugnisse

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 Toetav 68 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

68 Toetav 68 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

13.02.2019 03:25

Pet 3-18-10-787-048089 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte aus Gründen des Tierschutzes erreichen, dass die aus oder von
Tieren gewonnenen Nahrungsmittel wie Fleisch, Wurst, Eier oder ähnliche Produkte
nicht mit einem niedrigen Preis beworben werden dürfen.

Er führt aus, dass Tierprodukte keine Billigware sein dürften. Ein besonders
günstiger Preis führe zu einem hohen und gegebenenfalls unnötigen Konsum. Dieser
sei ungesund und lasse eine Achtung vor den Tieren vermissen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 48 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

In einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb ist der Preis ein wichtiges
Instrument des Wettbewerbs. Der Petitionsausschuss hält Preiswettbewerb für
erforderlich. Der Preis ist daher auch ein wesentliches Werbemittel beim Absatz von
Waren. Gewisse Regelungen sind jedoch notwendig, um Ausreißer im
Preiswettbewerb verfolgen zu können. Dies ist z. B. der Fall beim allgemeinen Verbot
des Verkaufs unter Einstandspreis des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und verschiedenen Vorschriften des
Preisangabengesetzes, der Preisangabenverordnung und des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG).
Mit der gerade in Kraft getretenen Neunten GWB-Novelle ist das spezielle Verbot
des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis entfristet und praxisgerechter
ausgestaltet worden. Durch eine Definition des Einstandspreises soll die Umgehung
des Verbots erschwert werden. Dieses Verbot soll verdeutlichen, dass Lebensmittel
ihren Wert haben und nicht „verramscht“ werden dürfen. Die Bundesregierung hat
die Auffassung vertreten, dass dies auch eine nicht zu unterschätzende präventive
Wirkung hat.

Allerdings ist die Einflussnahme auf den Fleischkonsum grundsätzlich keine
staatliche Aufgabe. Über ihren Konsum sollten die Verbraucherinnen und
Verbraucher selbst entscheiden. Der Petitionsausschuss weist jedoch auf die
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. hin. Dieser hält einen
mäßigen Konsum von Fleisch und Fleischprodukten von 300 g bis 600 g pro Woche
für angemessen.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass auf den Märkten starke Preisschwankungen
bestehen, die durch unterschiedliche Angebots- bzw. Nachfrage-Mengen bedingt
sind. Preisdifferenzen können sich auch aus Unterschieden in vielen verschiedenen
Kostenbereichen und Vermarktungsstrategien ergeben. Die Annahme des Petenten,
dass niedrige Preise immer im Zusammenhang mit einem geringen Tierschutzniveau
stehen, hält der Petitionsausschuss daher nicht für zwingend. Es ist jedoch ihm
sowie der Bundesregierung ein Anliegen, den Tierschutz in Deutschland weiter zu
verbessern. Im September 2014 wurde die Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue
Wege für mehr Tierwohl“ auf den Weg gebracht. Diese Initiative umfasst den
gesamten Bereich der Tierhaltung von der Nutztierhaltung über die private
Tierhaltung bis zum Schutz von Versuchstieren. Die Nutztierhaltung stellt einen
Schwerpunkt dar. Die Initiative wird in zehn Eckpunkten beschrieben. Informationen
hierzu können der Internet-Seite www.tierwohl-staerken.de entnommen werden.

Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können tiergerechte Haltung
unterstützen bei der Weiterentwicklung von Produkten aus besonders tiergerechten
Haltungsformen für landwirtschaftliche Nutztiere. Mit dem Kauf von Produkten aus
besonders tiergerechter Haltung werden Betriebe unterstützt, die in mehr Tierwohl
investieren. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Rahmen der o.g.
Initiative „Eine Frage der Haltung“ die Arbeiten an einem staatlichen Tierwohllabel für
bestimmte Lebensmittel tierischer Herkunft aus besonders tiergerechter Produktion
aufgenommen. Durch ein derartiges Label sollen diese Lebensmittel beim Einkaufen
leichter erkannt und bewusst ausgewählt werden können.
Das geforderte Verbot der Werbung mit niedrigen Preisen hält der
Petitionsausschuss dagegen nicht für sinnvoll. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd