Tierschutz - Maßnahmen im Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Regelungen in Rumänien

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
572 Ondersteunend 572 in Duitsland

De petitie is afgesloten

572 Ondersteunend 572 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:09

Pet 3-18-10-787-008100

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen. Begründung

Mit der Petition sollen Sanktionen gegen Rumänien wegen der Tötung von
Straßenhunden erreicht werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 572 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss sechs
weitere Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der
vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis
gebeten, wenn möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt
werden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Weder auf europäischer noch auf internationaler Ebene gibt es rechtlich bindende
Vorschriften für den Umgang mit Straßenhunden.
Auf der Ebene des Europarates wurde eine Reihe von völkerrechtlichen
Tierschutzübereinkommen erarbeitet. Hierunter befindet sich auch das Europäische
Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987. Es legt fest,
dass niemand einem Heimtier unnötig Schmerzen oder Leiden zufügen oder es in
Angst versetzen darf. Zur Verringerung der Anzahl streunender Tiere dürfen die
Vertragsparteien jedoch Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um die Anzahl
dieser Tiere zu verringern. Diese Maßnahmen dürfen aber keine Schmerzen, Leiden

oder Ängste verursachen. Sie müssen zudem einer Reihe von weiteren
Anforderungen genügen. Eine eventuelle Tötung gefangener streunender Tiere darf
grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder eine andere sachkundige Person
erfolgen. Rumänien hat dieses Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. Es ist
am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien wollten in regelmäßigen Abständen Konsultationen mit dem Ziel
durchführen, die Anwendung des Übereinkommens in den einzelnen Staaten zu
überprüfen. Leider haben derartige Konsultationen nach Auskunft der
Bundesregierung nach dem Jahr 1995 nicht mehr stattgefunden. Eine Möglichkeit,
die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens bei der rumänischen
Regierung einzufordern, besteht nicht.
Die Weltorganisation für Tiergesundheit, World Organisation for Animal Health (OIE),
eine internationale Organisation mit Sitz in Paris, hat Standardempfehlungen u. a.
zur Kontrolle von streunenden Hundepopulationen verabschiedet. Danach soll eine
etwaige Tötung allenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen zur Eindämmung
streunender Hundepopulationen erfolgen. Hierbeit kann es sich um
Kastrationsprogramme handeln. Die Tötung darf nur unter größtmöglicher
Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Angst der Tiere erfolgen. Rumänien ist
Mitglied der OIE. Es müsste daher diesen Empfehlungen folgen. Dementsprechend
hat sich die Europäische Kommission mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 an die
rumänische Regierung gewandt und sie aufgefordert, die Einhaltung der OIE-
Empfehlungen zur Kontrolle von streunenden Hundepopulationen zu gewährleisten.
Auch die Bundesregierung setzt sich innerhalb der OIE für eine Verbesserung der
Lage von Straßenhunden ein. Entsprechend finden regelmäßig Treffen der
nationalen Kontaktpersonen für den Tierschutz statt. Bei den Treffen in Kiew im März
2012 und in Terama im März 2013 war auch die Problematik von Populationen
streunender Hunde Gegenstand der Gespräche. Im Mai 2013 wurde von der
Delegiertenversammlung der OIE beschlossen, eine Plattform zur Unterstützung der
Mitgliedstaaten einzurichten. Hierbei soll es um die Umsetzung der OIE-Standards
gehen. Eine der Prioritäten ist das Management von Populationen streunender
Hunde. Als erster Schritt hat in der Zeit vom 17. bis zum 19. Juni 2014 in Bukarest
ein OIE-Workshop „Populationsmanagement bei Straßenhunden in Balkanländern“
stattgefunden, an dessen Planung auch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, beteiligt war.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass durch die Tötung die Problematik
streunender Hundepopulationen sowohl in Rumänien als auch in anderen
betroffenen Ländern nicht zu lösen ist. Jedoch gibt es weder auf europäischer noch
auf internationler Ebene rechtlich bindende Vorschriften für den Umgang mit
Straßenhunden. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung sich
innerhalb der OIE für eine Verbesserung der Lage von Straßenhunden einsetzt. Er
hält die vorliegende Petition für geeignet, in die Beratungen mit einbezogen zu
werden und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zu überweisen.Begründung (pdf)


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