Region: Germany

Tierschutz - Maßnahmen zur Erforschung und Verhinderung des Bienensterbens

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
449 supporters 449 in Germany

The petition is denied.

449 supporters 449 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:16

Pet 3-17-10-787-044870Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert Maßnahmen zur Erforschung und Verhinderung des
Bienensterbens.
Er hält u.a. ein Verbot von Pestiziden für erforderlich, da sie in dringendem Verdacht
stünden, Bienen zu gefährden oder zu schwächen. Insbesondere fordert er ein
Verbot der Neonicutinoide. Weiterhin möchte er die Einrichtung eines von den
Bieneninstituten und der Industrie unabhängigen Institutes zur Erforschung des
Bienensterbens erreichen. Dieses solle mit Steuermitteln finanziert werden. Als
weitere Forderungen sind die Einrichtung von Bienenschutzgebieten, in denen sich
die Insekten frei entwickeln können sowie die Förderung extensiver
Landschaftsnutzung und von Wildblumenflächen, genannt. Der Petent weist darauf
hin, dass Bienen von existenzieller Bedeutung für die Nahrungsversorgung seien.
Die von ihm geforderten Maßnahmen hätten auch einen Einfluss auf den Schutz der
Umwelt.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 449 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Im Fall des gehäuften Sterbens von Bienen ist grundsätzlich das regional und zeitlich
begrenzte „Bienensterben“, das z.B. durch Vergiftungen verursacht ist, von den
„periodisch auftretenden Überwinterungsverlusten“ zu unterscheiden. Beim
„Bienensterben“ muss durch Hinzuziehung von Sachverständigen und eine

eventuellen Probenuntersuchung die Ursache ermittelt und entsprechende
Gegenmaßnahmen müssen eingeleitet werden. Die mit der Petition angesprochenen
neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur noch deutlich
eingeschränkt verwendet werden. Sie dürfen zurzeit nicht für die Behandlung von
Mais- oder Getreidesaatgut verwendet werden. Für die Anwendung zur
Saatgutbehandlung von Raps und Zuckerrüben wurden die
Anwendungsbestimmungen deutlich verschärft. Hierdurch wurden die Qualität der
Saatgutbeizung verbessert und der Abrieb des Beizmittels, der für Bienen schädlich
sein kann, deutlich verringert.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) ist derzeit mit der
Re-Evaluierung dieser Wirkstoffe befasst, bei der auch neue Erkenntnisse
berücksichtigt werden. Da die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf
europäischer Ebene erfolgt, sollten zunächst die Ergebnisse dieser Re-Evaluierung
abgewartet werden.
Bei den „periodisch auftretenden Winterverlusten“ sind die Bienenvölker durch
vielfältige Faktoren im Laufe des Jahres so geschwächt worden, dass sie den
folgenden Winter nicht überleben können. Seit dem Jahr 2004 wird von den
Bieneninstituten ein bundesweites Bienenmonitoring (DeBiMo) durchgeführt, das die
Ursachen dieser vielfältigen Faktoren klären soll. Die Finanzierung erfolgt seit dem
Jahr 2010 aus Mitteln des Bundes und der Länder. Im Rahmen des
Bienenmonitorings werden Daten zur Volksentwicklung, zu Bienenkrankheiten,
Pflanzenschutzmaßnahmen, Klima etc. erfasst und mit eventuellen Verlusten in
Beziehung gesetzt. Es wurde festgestellt, dass der Befallsgrad der Bienenvölker im
Herbst mit der Varroa-Milbe einen entscheidenden Einfluss auf die Winterverlusthöhe
darstellt. Hierbei handelt es sich um einen Parasiten, dessen erfolgreiche
Bekämpfung ein wichtiger Faktor im Kampf gegen die Verluste ist. Das
Bienenmonitoring wird zur Ermittlung weiterer Ursachen fortgeführt. Zudem gibt es
weitere Forschungsvorhaben, die dazu dienen, praxisnahe Lösungen für die Imker
zur Verminderung der „periodisch auftretenden Winterverluste“ zu finden. Als solches
ist das Projekt „Fit Bee“ zu nennen, das vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird. Auch die
EFSA führt zahlreiche Forschungsvorhaben durch. Die mit der Petition geforderten
Forschungsvorhaben wurden daher bereits veranlasst. Aus Sicht des BMELV leisten
die Bieneninstitute hervorragende Arbeit, so dass die Notwendigkeit der Einrichtung

eines alleinigen Instituts zur Erforschung des Bienensterbens nicht gesehen wird.
Dieser Auffassung schließt der Petitionsausschuss sich an.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) stellen Agrar-Umweltmaßnahmen eine wichtige Maßnahme
dar, mit der Landwirte für die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen zur
Sicherstellung eines weitreichend ganzjährigen Nahrungsangebotes finanziell
unterstützt werden können. Die Bundesregierung bietet den Ländern eine
Mitfinanzierung der agrarstrukturellen Fördermaßnahmen an. Derzeit erfolgt die
Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2014 bis 2020. Alle dort verankerten
Fördermaßnahmen stehen zurzeit auf dem Prüfstand. Nach den Ausführungen der
Bundesregierung zeichnet sich derzeit ab, dass insbesondere die für Imker
interessanten Agrar-Umweltmaßnahmen in Zukunft eine stärkere Bedeutung haben
werden.
Soweit mit der Petition eine Ausweisung diverser Bienenschutzgebiete verlangt wird,
verweist der Petitionsausschuss auf das Bundesnaturschutzgesetz. § 23
Bundesnaturschutzgesetz enthält Regelungen, die den besonderen Schutz von
Natur und Landschaft durch Naturschutzgebiete vorsehen. Diese Regelungen sollen
u. a. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen
oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
dienen. Durch diese Schutzmaßnahmen profitieren auch andere Arten. Gegenwärtig
wird auch die Vorlage eines Strategieplanes zur Stimulierung einer nachhaltigen
Entwicklung der Imkerei in Deutschland geprüft. Hier geht es unter Einbeziehung der
Länder, der Wirtschaft und der Bienenforschungseinrichtungen insbesondere darum,
Möglichkeiten zur Unterstützung der heimischen Qualitätsproduktion von Honig zu
identifizieren und sie in die Praxis umzusetzen. So sollen auch die
Bestäubungsleistungen der Bienen erhalten werden. Weiterhin sind Maßnahmen zur
Sicherstellung eines ausreichenden Nahrungsangebotes durch eine vielfältige und
blütenreiche Landschaft zur Erhaltung der Imkerei in Deutschland vorgesehen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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