Terület: Németország

Tierschutz - Maßnahmen zur Verhinderung des Bienensterbens durch Verbot des Einsatzes von Insektiziden/Chemikalien

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
428 Támogató 428 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

428 Támogató 428 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 05. 18. 4:25

Pet 3-18-10-787-046844 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition werden Maßnahmen gegen das Insektensterben verlangt.

Es wird gefordert, dass deutlich weniger Insektizide eingesetzt oder diese verboten
werden. Überhaupt solle der Einsatz von Chemikalien verringert werden. Dreiviertel
aller Insektenarten seien ausgestorben. Es benötige zu viel Zeit, bis auch noch das
letzte Detail für die Ursachenfeststellung geklärt sei. Daher seien sofortige
Maßnahmen erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 433 Mitzeichnende haben das
Anliegen im Internet unterstützt. Weitere 85 Mitzeichnende haben das Anliegen auf
postalischem Weg unterstützt. Zudem hat der Petitionsausschuss 4 Petitionen mit
einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit
der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Im Internet wurde eine Studie zu dem Thema veröffentlicht. In der Studie waren
Datensätze von 1.500 Fangproben von Fluginsekten in 63 Schutzgebieten
ausgewertet worden. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sich die Probestandorte
in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg befanden. Am Standort
Krefeld wurden über einen Zeitraum von 27 Jahren Proben gesammelt. An den übrigen
Standorten wurden in einem Fall 4 Jahre, in 5 Fällen 3 Jahre, in 20 Fällen 2 Jahre und
in den übrigen Fällen 1 Jahr Proben gesammelt. Auch wenn die Daten ursprünglich
nicht zum Zwecke eines standardisierten Monitorings von Insekten erhoben worden
waren, konnten sie mit Hilfe neuer Ansätze der Datenanalyse statistisch ausgewertet
werden. Die Autoren der Studie halten es für gesichert, dass sich die so genannte
„Insektenbiomasse“ in den untersuchten Gebieten um etwa 75 v.H. reduziert hat.
Erkenntnisse zu nicht untersuchten Gebieten enthält die Studie nicht. In der Studie
wird als Ursache u.a. die Intensivierung der Landwirtschaft diskutiert. Es wird darauf
hingewiesen, dass großer Forschungsbedarf bestehe.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bestandsentwicklung von Insektenarten
durch einen Komplex unterschiedlicher Faktoren bestimmt wird, worunter zunächst
Jahreswitterung und Klimaänderungen fallen. Auch das Nahrungsangebot, die
Veränderung und das Vorhandensein von Strukturen in der Landwirtschaft, wie z.B.
Bäume, Hecken oder gestufte Waldränder, die Haltung von Weidetieren, das Vorliegen
von Schadstoffen und die Fragmentierung der Landschaft spielen eine Rolle.

Die Landwirtschaft ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Umwelt
und eine reiche Insektenfauna angewiesen. Diese soll eine ausreichende
Bestäubungsleistung gewährleisten. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, möglichst
rasch Klarheit über den Einfluss der genannten Faktoren auf eine Abnahme der
Insektenpopulation zu gewinnen.

Im Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode wurde vereinbart, das Insektensterben
umfassend zu bekämpfen und mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ die
Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern. Das Bundeskabinett hat am 20. Juni
2018 ein Eckpunktepapier für das Aktionsprogramm beschlossen. Auf dessen Basis
sollen in diesem Jahr Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet werden. Auch andere
gesellschaftliche Akteure und die Öffentlichkeit werden einbezogen. Das
Gesamtprogramm soll bis zum Sommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen
werden.

Der Bund hat in seinem Haushaltsplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen insgesamt
100 Mio. Euro eingestellt, um durch das Aktionsprogramm Insektenschutz dem
Insektensterben entgegenzuwirken. Hierdurch sollen die erforderlichen Maßnahmen
finanziert werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu überweisen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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