Region: Tyskland
Dialog

Tierschutz - Pflanzung von Obstbäumen zur Verminderung des Bienensterbens

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Stödjande 19 i Tyskland

Insamlingen är klar

19 Stödjande 19 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-11-21 03:29

Petitionsausschuss

Pet 3-19-10-787-006685
27624 Geestland
Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft –
als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Der Petent möchte Maßnahmen gegen das sogenannte Bienensterben erreichen.
Er regt die Pflanzung von alten regionalen Sorten von Obstbäumen an Straßenrändern an,
auf den Inseln der Kreisverkehre und auf Brachen. „Englischer Rasen“ sowie
Maismonokulturen seien schädlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 213 Mitzeichnende haben das Anliegen
unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung
des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Ursachen des Insektenrückganges sind vielfältig und insgesamt komplex. Wie das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt hat, liegen nach
aktuellem Forschungsstand die zentralen Ursachen im Verlust und der qualitativen
Verschlechterung von Insektenlebensräumen. Es geht um den Verlust der Strukturvielfalt
mit einer Vielzahl an Waldpflanzen, einem Management von Naturschutzgebieten, das
zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtigt und die Anwendung
von Pestiziden. Weiterhin sind der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und
Petitionsausschuss

Gewässern sowie die Lichtverschmutzung zu nennen. Auch viele weitere
Einflussfaktoren tragen darüber hinaus zu Verlust und Qualitätsverschlechterung von
Insektenlebensräumen bei. Die Erhaltung bzw. Förderung der Wiederherstellung dieser
Lebensräume in Qualität und Quantität ist daher wichtig.
Bereits im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
die Direktzahlungen durch die Einführung des Greenings an konkrete gesellschaftliche
Leistungen geknüpft. Das Greening der Direktzahlungen in der so genannten 1. Säule hat
zur Folge, dass Landwirte 30 v.H. ihrer Direktzahlungen, die so genannte
Greening-Prämie, nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen
erbringen. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünflächen (wie Wiesen und
Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung, d.h. eine größere Vielfalt bei der
Auswahl der angebauten Feldfrüchte, sowie die Bereitstellung so genannter „ökologischer
Vorrangflächen“ auf Ackerland. 5 v.H. der Ackerflächen von landwirtschaftlichen
Betrieben sind grundsätzlich als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Diese
Flächen sind im Umweltinteresse zu nutzen und werden je nach Maßnahmentyp nicht
produktiv genutzt. Es geht um Brachen, Blühstreifen, den Erhalt von Hecken und
Pufferstreifen zu Gewässern. Diese Flächen können lediglich mit Einschränkungen weiter
der Produktion dienen, wie z.B. beim Anbau von Zwischenfrüchten ohne Anwendung
chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und mineralischer Stickstoffdüngemittel.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass 2018 der Anteil dieser Flächen an der
Ackerfläche bei gut 6 v.H. lag.
Zusätzlich setzten landwirtschaftliche Betriebe Agrar-, Umwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen aus der so genannten 2. Säule der EU-Agrarpolitik um, die
ebenfalls mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Mit der Fördermaßnahme
„Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ werden die Anlage und Pflege
von Blüh-, Schutz-, Schon-, Gewässer-, Erosionsschutz- und Ackerlandstreifen sowie
Hecken bzw. Knicks, Baumreihen oder Feldgehölze gefördert. Auch die Förderung des
Ökologischen Landbaus stellt einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt dar.
Petitionsausschuss

Die vom Petenten geforderte Pflanzung von Obstbäumen lässt sich nur teilweise durch
Maßnahmen, die in der Verantwortlichkeit des BMEL liegen, umsetzen, da diese
Maßnahmen teilweise in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Der Petitionsausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die zukünftige gemeinsame
Agrarpolitik die Anreize für die Erbringung umwelt- und klimabezogener Maßnahmen in
der Landwirtschaft weiter verstärken sollte. Die Leistungen der Landwirtschaft für
Umwelt, Biodiversität, Klima und natürliche Ressourcen sollten stärker honoriert
werden.
Das BMEL hat mitgeteilt, dass es sich in den anstehenden Gesprächen auf europäischer
Ebene hierfür einsetzen wird. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem
BMEL als Material hierfür zu überweisen, dem Europäischen Parlament und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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