Region: Niemcy

Tierschutz - Tierkennzeichnung bzw. -registrierung durch Chip

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
108 108 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

108 108 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

13.02.2019, 03:26

Pet 3-19-10-787-000275 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass alle Tiere gechipt und registriert werden und
Tierärzte, Schlachthöfe und Tierheime die Chips der bei Ihnen untergebrachten Tiere
einmal im Monat veröffentlichen.

Auf diese Art würde es Haltern vermisster Tiere erheblich erleichtert, ihre Tiere
wiederzufinden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 109 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass es sich bei den von dem Petenten
angesprochenen vermissten Tiere im Wesentlichen um Haustiere handelt, auch
wenn unter anderem eine Verpflichtung für Schlachthöfe gefordert wird. Aber auch in
diesen Fällen wäre mit einer bundesweiten Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, eventuell zusätzlich für z.B. Vögel, ein
erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Nach den Ausführungen der
Bundesregierung leben 6 Mio. Hunde als Haustiere und 11 Mio. Katzen in
Deutschland. Für jedes einzelne Tier wäre der Verkauf ebenso zu melden wie sein
Tod oder ein Umzug des Tierhalters. Die Überwachung der Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht würde für die Vollzugsbehörden einen ganz erheblichen
Vollzugsaufwand mit ebenfalls erheblichen Kosten bedeuten. Auch für
Tierhalterinnen und Tierhalter würden Kosten für die notwendige Kennzeichnung
entstehen. Die Bundesregierung hat die Auffassung vertreten, dass der mit einer
bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einhergehende erhebliche
bürokratische Aufwand gegenüber dem zu erwartenden Nutzen nicht
verhältnismäßig wäre.

Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Auffassung an. Er stellt zudem fest, dass
Hunde- und Katzenhalter auf freiwilliger Basis die Möglichkeit haben, ihre Tiere zu
kennzeichnen. Sie können sie in Datenbanken von Tierschutzorganisationen oder
dem Deutschen Tierschutzbund registrieren lassen.

Gemäß § 13 b des Tierschutzgesetzes dürfen Landesregierungen zum Schutz von
herrenlosen, verwilderten Katzen unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur
Kastration von Haus- und Hofkatzen mit Freigang regeln. In ihren Verordnungen
können Landesregierungen auch die Kennzeichnung und Registrierung der Katzen
regeln, um die Kastrationspflicht überwachen zu können. Eine bundesweite
Regelung wäre auch hier ebenfalls unverhältnismäßig, da die Problematik von
größeren Populationen verwilderter Katzen in Deutschland regional in
unterschiedlichem Ausmaß auftritt.

Soweit mit der Petition der Umgang mit gefundenen Tieren in Tierheimen
angesprochen ist, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in der Regel alle
Fundtiere daraufhin überprüft werden, ob sie mittels Mikrochip oder Tätowierung
gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sind. Es ist im Interesse der
Tierheime und der Fundbehörden, Fundtiere schnellstmöglich zu ihren Besitzern
zurückzuführen, da sie nur begrenzte Kapazitäten für die Unterbringung haben. Sie
bemühen sich, die entstehenden Unterbringungskosten zu verringern. Daher kann
davon ausgegangen werden, dass eventuell vorhandene Mikrochips bereits jetzt
abgelesen werden und der Besitzer eines entlaufenen Tieres durch Nachfrage in den
regionalen Tierheimen in Erfahrung bringen kann, ob sein Tier dort abgegeben
wurde. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine monatliche Veröffentlichung der
Chipnummern der Fundtiere durch die Tierheime ein zu großer bürokratischer
Aufwand mit geringem Nutzen für die Rückvermittlung der Tiere angesehen ist. Auch
in Tierarztpraxen wird erfahrungsgemäß bereits ein Auslesen eventuell vorhandener
Mikrochips vorgenommen. Von Ämtern werden Chipnummern dagegen allenfalls
nach landesrechtlichen Vorgaben gespeichert, z.B. bei den so genannten
Gefahrhunderegelungen. Eine Zuständigkeit des Bundes besteht diesbezüglich nicht.

Wegen des erheblichen bürokratischen Aufwandes und des hierzu nicht im
Verhältnis stehenden Erfolges hinsichtlich der Auffindbarkeit verlorengegangener
Tiere unterstützt der Petitionsausschuss die Forderung nach einer verpflichtenden
Kennzeichnung nicht, sondern empfiehlt eine Kennzeichnung auf freiwilliger Basis.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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