Région: Allemagne

Tierschutz - Verbot der Jagd von Eisbären

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
723 Soutien 723 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

723 Soutien 723 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:08

Pet 2-17-18-2770-053508

Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, die Bejagung des Eisbären und den Handel mit
Eisbärenprodukten zu verbieten.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die Bejagung des Eisbären und der
Handel mit Eisbärenprodukten neben der Hauptgefährdungsursache des
Klimawandels und des damit verbundenen Lebensraumverlustes eine weitere
Gefährdungsursache darstelle. Die Petition verurteilt weiterhin die zum Teil
grausamen Jagden auf Eisbären, an denen auch Deutsche teilnehmen könnten.
Die Petition fürchtet das Aussterben dieser Tierart und begehrt daher, die Bejagung
des Eisbären und den Handel mit Eisbärenprodukten zu verbieten, und fordert
entsprechend strenge Kontrollen. Deutschland müsse in dieser Hinsicht eine
Vorbildfunktion ausüben.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 723 Unterstützer fand und auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 110 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe bezüglich der Gefährdungsursachen
des Eisbären bei. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Eisbär (Ursus
maritimus) als bedrohte Tierart daher in der Convention on International Trade in
Endangered Species (CITES) im Anhang II gelistet ist. Dieses bedeutet, dass der
Handel mit Eisbärenprodukten nur erlaubt ist, wenn er dem Überleben der Art nicht
abträglich ist, sodass die Population, aus der das jeweilige Produkt stammt,
nachhaltig bewirtschaftet wird.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Hochstufung in Anhang I CITES dem
von der Petentin geforderten grundsätzlichen Handelsverbot entsprechen würde. Vor
einer Hochstufung ist jedoch unter anderem zu prüfen, ob ein Handelsverbot den
Eisbären besser schützen würde als die derzeit praktizierte nachhaltige Nutzung. Da
die Erforderlichkeit einer solchen Hochstufung jedoch stark umstritten ist, wurde ein
entsprechender Antrag auf der ITES-Vertragsstaatenkonferenz im März 2013 erneut
mehrheitlich abgelehnt. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich
Deutschland für den Antrag auf Hochstufung ausgesprochen hatte, jedoch unter den
Mitgliedstaaten der EU keine qualifizierte Mehrheit für den Antrag fand.
Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Bejagung der Eisbären den
Regeln der Ursprungsländer der Eisbären folgt. Ein Jagdverbot wäre nur dann
effektiv, wenn die Ursprungsländer dieses selbst für ihren Staat beschließen würden.
Da alle Ursprungsländer auch Vertragsparteien von CITES sind und die Bejagung
meist erfolgt, um Produkte anschließend zu exportieren, ist nach Dafürhalten des
Petitionsausschusses durch die Listung des Eisbären in Anhang II von CITES eine
gewisse Nachhaltigkeit bei der Bejagung gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein Tätigwerden im Sinne
der Petition nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit ein grundsätzliches Handelsverbot mit Eisbärenprodukten
gefordert ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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