Regione: Germania

Tierschutz - Verbot der Käfighaltung bei Kaninchen (Zucht/Mast)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
250 Supporto 250 in Germania

La petizione è stata respinta

250 Supporto 250 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

31/05/2016, 04:23

Pet 3-18-10-787-012992



Tierschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.05.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Die Petentin möchte ein Verbot der Käfighaltung bei der Kaninchenzucht und

Kaninchenmast erreichen.

Sie nimmt auf das Verbot der Käfighaltung bei Hühnern Bezug und fordert eine

vergleichbare gesetzliche Regelung, die die Vorschriften zur Haltung von Kaninchen

in Mastbetrieben zum Inhalt hat.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 250 Mitzeichnende haben das

Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung dargestellten Aspekte

folgendes Ergebnis:

Für die erwerbsmäßig Zucht und Haltung von Kaninchen galten bisher lediglich die

allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des

Tierschutzgesetzes. Mit diesen Vorschriften konnte eine tierschutzgerechte

Kaninchenhaltung in der Praxis häufig nicht sichergestellt werden. Daher wurden nun

spezifische und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende rechtsverbindliche

Mindestanforderungen erlassen. Die Verordnung (Fünfte Verordnung zur Änderung

der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 4. Februar 2014) wurde am

10. Februar 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist am 11. August 2014 in Kraft

getreten. Die Verordnung legt detaillierte Anforderungen an die Unterbringung und

Pflege von Kaninchen sowie das Ausüben arteigener Bedürfnisse fest. Die Vorgaben

orientieren sich eng an den Bedürfnissen der Tiere und berücksichtigen auch das



typische Bewegungsverhalten von Kaninchen, wie die so genannten Hoppel-Sprünge

und die aufgerichtete Haltung. Zudem wird typischen Verhaltensweisen wie Nagen

oder Scharren Rechnung getragen. Die Vorschriften umfassen beispielsweise

entsprechende Regelungen für die Mindestgröße, die Bodengestaltung oder die

Strukturierung von Haltungseinrichtungen für Zucht- und Mastkaninchen. Auch sind

klare Vorgaben zur Beleuchtung und Raumtemperatur sowie zum Angebot einer

erhöhten Ebene im Stall, die für ein möglichst hohes Wohlbefinden der Tiere sorgen

sollen, enthalten. Weiterhin gibt die Verordnung vor, dass die Tierhalter ihre Tiere

mindestens zweimal pro Tag in Augenschein nehmen müssen. Kaninchenhalter

müssen weiterhin Nachweise für ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen vorweisen

können.

Für einige, besonders investitionsträchtige Anforderungen dieser Verordnung gelten

Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da

dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als

Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


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